Diese Phänomene sollen im Lichte demokratischer Rechts- und Verfassungstheorie einerseits und im Lichte von Theorien internationaler politischer Ökonomie andererseits analysiert werden. Diese Analysen sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Bedeutung der untersuchten Phänomene zu verstehen und die in ihnen gegenwärtigen juristischen Konflikte zu entschlüsseln. Darüber wird sich nicht zuletzt das zum Teil interessiert begrenzt gehaltene Feld juridischer bzw. rechtlich-normativer Gründe öffnen lassen, die in den Kämpfen um die genannten Entwicklungen als Rechtfertigungen fungieren können.
Im Einzelnen:
1. Schutz vor indirekten Enteignungen: Zum Funktionswandel des internationalen Investitionsschutzes
Das Projekt von Rhea Hoffmann untersucht die aktuellen Entwicklungen im internationalen Investitionsschutzrecht. Ausgangspunkt ist die derzeitige Legitimationskrise der Institution von Investor-Staat-Verfahren, die im Bereich so genannter indirekter Enteignungen besonderes augenfällig wird. Legitimationsprobleme resultieren hauptsächlich aus der institutionellen Ausgestaltung des Investor-Staat-Systems, der Widersprüchlichkeit von Schiedssprüchen und der Reichweite schiedsgerichtlicher Vorgaben für staatliche und das heißt auch potentiell demokratische Selbstbestimmung. Das Projekt widmet sich systeminternen Ansätzen, die diese Legitimationsprobleme zu lösen versuchen, und untersucht diese kritisch hinsichtlich der Frage, ob hiermit das Regime des internationalen Investitionsschutzes normativ gerechtfertigt werden kann. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Funktion des Investitionsschutzrechts im Kontext asymmetrisch verlaufender Globalisierung, die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimierung des Verfahrens sowie die Problematik eines „gerechten“ Ausgleichs zwischen der Souveränität von Staaten und Investoreninteressen.
2. Menschenrechtsstandards im Welthandelssystem
Ausgangspunkt des Projektes von Sofia Massoud ist der gesellschaftliche Einfluss ökonomischer Akteure, insbesondere die Verletzung von Menschenrechten durch transnational agierende Konzerne. Gegenstand der Arbeit wird dabei die Frage nach der Möglichkeit einer rechtlichen Bindung von Konzernen an Menschenrechtsstandards sein. Die Arbeit setzt sich zu diesem Zweck mit bestehenden Ansätzen zur unmittelbaren völkerrechtlichen Verantwortlichkeit von Konzernen und alternativen Ansätzen freiwilliger Selbstverpflichtung auseinander, sowie mit dem Ansatz einer Verstärkung extraterritorialer staatlicher Schutzpflichten; dazu werden Begründungsmodelle und Durchsetzungsmöglichkeiten untersucht und Defizite herausgearbeitet. Zudem findet eine kritische Untersuchung des bestehenden Diskurses im Hinblick auf mögliche Rechtfertigungselemente statt, indem Teile des Menschenrechtsdiskurses als Strategie der Legitimation der bestehenden (Wirtschafts-)Ordnung aufgedeckt werden.
3. Transnationales Handelsrechts als transdemokratisches Recht
Das Projekt von Alexander Wagner widmet sich dem Problem der Legitimation transnationaler Normordnungen im Kontext der „lex mercatoria“. Eine kritische Bewertung der Genese autonomer transnationaler Normordnungen erfolgt ausgehend von einer Rekonstruktion aufgeklärter demokratie- und (privat-) rechtstheoretischer Positionen sowie unter Bezugnahme auf die Internationale Politische Ökonomie. Dabei werden drei Legitimationsstrategien transnationaler Normordnungen in den Fokus der Kritik gerückt. Erstens soll gezeigt werden, dass transnationale Normordnungen gerade nicht (und nicht einmal minimalsten) formal-demokratischen Ansprüchen an Rechtsentstehung genügen. Zweitens soll die These entkräftet werden, dass transnationale Normordnungen keiner demokratischen Rechtfertigung bedürften, weil von ihnen ausschließlich die jeweiligen Vertragsparteien betroffen seien. Schließlich soll der für die Legitimierung transnationaler Normordnungen zentrale Begriff der Privatautonomie kritisch rekonstruiert werden. Die zentrale These lautet, dass die vorhandenen Ansätze zur Legitimation autonomen transnationalen Handelsrechts sowohl aus demokratietheoretischer als auch aus privatrechtstheoretischer Perspektive defizitär bleiben müssen.
4. Funktionswandel des transnationalen Privatrechts
Das Rahmenprojekt von Florian Rödl untersucht, unter anderem gestützt auf das Material der Einzeluntersuchungen, den Funktionswandel transnationalen Privatrechts. Es knüpft damit zunächst methodisch an eine Tradition gesellschaftkritischen Privatrechtsdenkens an, die nicht mit der Unbestimmtheit des Rechts startet, sondern mit der Analyse der gesellschaftlichen Funktion der Konkretisierung der privatrechtlichen Grundformen von Person, Eigentum, Vertrag und Restitution. Ausgangspunkt bildet die folgende Hypothese: Den Wandel transnationalen Privatrechts kennzeichnet ein langsamer Übergang von einem staatlich verwalteten Recht grenzüberschreitender Handelsbeziehungen zu einem Recht der tendenziellen „Emanzipation“ ökonomischer Akteure von demokratisch verantworteter Regulierung. Dieser Wandel vollzieht sich insbesondere – anschaulich etwa in der Funktion von Eigentum und Vertrag in Investitionsschutz und Handelsschiedsgerichtsbarkeit – durch selektive Instrumentalisierungen von eigentlich integral zu denkenden privatrechtlichen Verbürgungen gleicher Freiheit. Gleichwohl lassen sich im transnationalen Privatrecht komplementär – etwa im deliktischen Schutz fundamentaler Menschenrechte – auch Ansätze für gesellschaftliche Gegenbewegungen finden.












