Konstituierung und Formwandel von Außenpolitik

Die Entwicklung des Verständnisses von „internationaler Politik“ ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen (IB) gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf politischer Souveränität und rechtlicher Gleichheit basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als der zentrale Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis Außenpolitik verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird dabei klassischerweise im Konzept der „Souveränität“ verortet, einer befähigenden Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können.

Die Praxis von Außenpolitik wird im klassischen politikwissenschaftlichen Verständnis meist ausschließlich auf die Träger von Souveränität und Hauptakteure im internationalen System bezogen – Nationalstaaten – die ihre „internen“ Interessen gegen ein „internationales“ Umfeld durchzusetzen versuchen. So auch das Verständnis des klassischen Völkerrechts. Im Kontext der Globalisierungsprozesse und des in diesem Zusammenhang häufig diagnostizierten Bedeutungsverlusts nationalstaatlichen Regierens scheinen die Begriffe „Außenpolitik“ und „Souveränität“ für viele Beobachter jedoch mittlerweile fast schon anachronistisch, da nationalstaatlich orientierte Politik – gemeinsam mit der politischen Organisationsform des Nationalstaates überhaupt – im Kontext der Globalisierung eher in einem Prozess der Auflösung begriffen sei. „Außenpolitik“ müsse unter diesen Vorzeichen also eher als eine politische Praxis der Vergangenheit betrachtet werden.

Ausgangspunkt dieses forschungsfeldübergreifenden Projekts ist hingegen, dass es sich bei „Außenpolitik“ um eine distinkte Praxis des Politischen handelt, die sich aus der Notwendigkeit von „Gemeinschaften“ ergibt, Beziehungen zu anderen „Gemeinschaften“ aufzubauen und zu pflegen. Eine der grundlegenden Prämissen des Vorhabens ist, dass Außenpolitik nicht lediglich als Produkt internationaler systemischer (bzw. „internationaler“) Dynamiken zu verstehen ist, das im Zuge historischer Prozesse an Relevanz gewinnt bzw. verliert, sondern vielmehr ein konstitutiver Faktor bei der Herausbildung und Transformation globaler Ordnungsvorstellungen darstellt. Das Projekt setzt somit an jener Schnittstelle zwischen Geschichts-, Rechts- und Politikwissenschaft an, die sich die historischen Dimensionen von Außenpolitik und internationaler Politik zum Gegenstand gemacht haben. Ziel ist eine interdisziplinäre Untersuchung der historischen Entwicklung der politischen Praxis Außenpolitik, deren zugrunde liegende Rechtfertigungsnarrative („Souveränität“) sowie der damit verbundenen internationalen Ordnungsvorstellungen. Im Mittelpunkt soll dabei die Frage stehen, auf welche Art und Weise sich außenpolitische Akteure konstituieren, d.h. durch welche konkreten Praktiken und Normierungen diese „Gemeinschaften“ als außenpolitisch relevante Akteure in Relation zu einer spezifischen „internationalen“ Umwelt in Erscheinung treten, wie sich diese Praktiken umgekehrt auf historisch kontingente Verständnisse von „internationaler“ Ordnung auswirken und welche Wandlungsprozesse in diesem Zusammenhang stattgefunden haben.

Working Paper zur Projektinitiative: hier

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Personen in diesem Projekt:

  • Projektleitung / Ansprechpartner
    • Fahrmeir, Andreas, Prof. Dr. | Profil
    • Hellmann, Gunther, Prof. Dr. | Profil
    • Vec, Milos, PD Dr. | Profil
  • Projektmitarbeiter
    • Kuntz, Friederike, M.A. | Profil
    • Stark Urrestarazu, Ursula, M.A. | Profil
    • Weber, Johannes P. | Profil

Publikationen in diesem Projekt:

 

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