Nachwuchskonferenzen

3. Nachwuchskonferenz des Exzellenzclusters

Die Dynamik normativer Ordnungen - Beharrung, Bewegung, Bruch

8.-19. November 2011 in Frankfurt a. M.

Die Nachwuchskonferenz ist der Dynamik normativer Ordnungen gewidmet. Ziel der Veranstaltung ist, NachwuchswissenschaftlerInnen der Philosophie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Ethnologie, Ökonomie, Soziologie und Theologie zusammen zu bringen und mit ihnen in den drei Sektionen Beharrung, Bewegung und Bruch Forschungsfragen zum Konferenzthema zu diskutieren.

Normative Ordnungen, die die Grundstrukturen einer Gesellschaft und die Interaktion zwischen Gesellschaften legitimieren, treten in unterschiedlichsten Konstellationen in Erscheinung, deren Form sich zwischen kodifizierten Regelwerken und informellen Regelungsmechanismen bewegt. Ordnungen sind gleichzeitig nicht statisch zu denken, sondern befinden sich in einem dynamischen Spannungsfeld zwischen Beharrung, Bewegung und Bruch. Es sind genau diese Dynamiken, die im Mittelpunkt der Nachwuchskonferenz stehen werden. So ist beispielsweise zu fragen:

Was versetzt (normative) Ordnungen in Bewegung und an welchem Punkt kommt es zum Bruch (bzw. wann kann man überhaupt vom Bruch einer Ordnung sprechen)? In welchem Verhältnis stehen Normwandel und die Dynamik von Ordnungen? Wie, unter welchen Bedingungen und mit welchem Ergebnis beeinflussen sich Ordnungen wechselseitig? Und was bedeutet der Wandel normativer Ordnungen für deren Legitimität?

Das diesjährige Leitthema werden wir in insgesamt zwölf interdisziplinär besetzten Panels, die wiederum in den drei Sektionen 'Beharrung', 'Bewegung' und 'Bruch' zusammengefasst sind, zusammen mit über 50 NachwuchswissenschaftlerInnen nationaler und internationaler Universitäten diskutieren.

Konferenzprogramm (pdf): Hier...

Liste der Panels (pdf): Hier...

 

Zu den vorangegangen Nachwuchskonferenzen: Hier...

2. Nachwuchskonferenz des Exzellenzclusters

Normen im Konflikt

3.-5. Dezember 2010

Plakat NachwuchskonferenzAuseinandersetzungen um Kultur, kollektive Identität, Moralvorstellungen oder politische Grundsatzentscheidungen sind nur einige Beispiele für Konflikte, die durch den Wandel sozialer Ordnungen hervorgerufen werden. Explizit oder implizit werden in diesen Konflikten Normen verhandelt; zugleich prägen Normen Zeitpunkt, Ort, Verlauf und Ausmaß dieser Konflikte. Diese grundlegende Dynamik zwischen Normen und Konflikten steht im Zentrum der diesjährigen interdisziplinären Nachwuchskonferenz des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“.

Ziel der Konferenz ist es, die Beziehungen zwischen ‚Norm‘ und ‚Konflikt‘ sowie ihre vielfältigen Ausdrucksformen in empirischer und theoretischer Hinsicht zu beleuchten. Hierzu haben wir NachwuchswissenschaftlerInnen der Philosophie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Ethnologie, Afrikanistik, Islamwissenschaft, Skandinavistik, Ökonomie, Soziologie und Theologie eingeladen, mit uns in Dialog zu treten.

In insgesamt 24 interdisziplinär besetzten Panels werden wir zusammen mit über 70 NachwuchswissenschaftlerInnen von über 35 Universitäten neun verschiedener Länder über die Beziehungen zwischen Normen und Konflikten diskutieren.

Wir freuen uns auf eine interessante und lehrreiche Konferenz!

Gäste sind herzlich willkommen und werden gebeten sich vorab unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. anzumelden.

Konferenzprogramm: hier (pdf)

Liste der Panels: hier (pdf)

Weitere Informationen: hier (pdf)

 

Nachwuchskonferenzen des Exzellenzclusters

Die Nachwuchskonferenzen des Exzellenzcluster laden  jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dazu ein, sich und ihre Forschung einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren. Von Doktoranden und Postdoktoranden des Exzellenzclusters organisiert, sind die Nachwuchskonferenzen damit ein ideales Forum für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Vergangene Veranstaltungen:

Nachwuchskonferenz 2011
Die Dynamik normativer Ordnungen - Beharrung, Bewegung, Bruch
18.-19. November 2011

Nachwuchskonferenz 2010
Normen im Konflikt
3.-5. Dezember 2010

Nachwuchskonferenz 2009
Normative Ordnungen: Rechtfertigung und Sanktion

23.-25. Oktober 2009

Nachwuchskonferenzen allg.

Die Nachwuchskonferenzen des Exzellenzcluster laden  jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dazu ein, sich und ihre Forschung einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren. Von Doktoranden und Postdoktoranden des Exzellenzclusters organisiert, sind die Nachwuchskonferenzen damit ein ideales Forum für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Vergangene Veranstaltungen:

Nachwuchskonferenz 2011
Die Dynamik normativer Ordnungen
18.-19. November 2011

Nachwuchskonferenz 2010
Normen im Konflikt
3.-5. Dezember 2010

Nachwuchskonferenz 2009
Normative Ordnungen: Rechtfertigung und Sanktion

23.-25. Oktober 2009

1. Nachwuchskonferenz des Exzellenzclusters

Normative Ordnungen: Rechtfertigung und Sanktion

23.-25. Oktober 2009
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
/ Campus Westend

Mit dem Thema der ersten Nachwuchskonferenz „Normative Ordnungen: Rechtfertigung und Sanktion“ ist eine zentrale Frage des Cluster-Forschungsgegenstandes angesprochen. Normative Ordnungen sind Ordnungen von Normen und Werten, die in einer Gesellschaft Herrschaft und die Verteilung an Lebenschancen legitimieren. Die Art der Existenz normativer Ordnungen ist jedoch umstritten. Während einige die Meinung vertreten, dass normative Ordnungen nur in der Verbindung mit Sanktionen existieren, reichen nach der Meinung anderer Rechtfertigungen oder auch Rechtfertigungsnarrative für die Existenz normativer Ordnungen aus. Das für die Herausbildung, Umsetzung und Erhaltung normativer Ordnungen zentrale Verhältnis von Rechtfertigung und Sanktion näher zu bestimmen – sei es als fruchtbares Zusammenspiel, sei es als ein Verhältnis sich ausschließender Alternativen – ist Gegenstand der ersten Nachwuchskonferenz des Frankfurter Exzellenzclusters.

Wir freuen uns sehr, dass über 60 Nachwuchswissenschaftler von über 35 Universitäten neun verschiedener Länder an unserer Konferenz teilnehmen und über diese Frage mit uns in insgesamt elf thematisch verschiedenen, disziplinär offenen Panels diskutieren. Wir wünschen allen eine interessante und anregende Konferenz!

Ablauf und Panelüberblick:

Freitag,
23.10.09

IG 411

17.30 Uhr

Begrüßung und Einleitung

Micha Brumlik: Der Apostel Paulus und seine Kritik am Gesetz. Ist diese Kritik aller Normativität begründet?

Samstag,
24.10.09

IG 1.314 IG 254 IG 1.411 IG 457
9.00-
12.15
Uhr

Reichweite
von Gerechtig-keitsprin-zipien I

Prozesse
der Normdif-fusion
Todes-
strafe: Befürwor-
tung und Ablehnung
Normative Implika-tionen der Finanz-
marktkrise I

14.00-
17.15
Uhr
Reichweite
von Gerechtig-keitsprin-zipien II
Moralische Normen und Sanktionen I Vergangen-
heitsbewäl-tigung durch Strafrecht
Normative Implika-tionen der Finanz-
marktkrise II
Casino 1.811/1.812
18.00 Uhr

Ursula Wolf: Welchen Sinn hat das moralische Sollen?

Sonntag,
25.10.09

IG 1.314 IG 254 IG 1.411 IG 457
9.00-
12.15 Uhr
Minderhei-
tenpolitische
Rechtferti-
gungsmuster
I
Moralische Normen und Sanktionen II Zensur und Hegemonie

Konzeptio-nalisierung globaler
Ordnungen

13.00-
16.15 Uhr
Minderhei-
tenpolitische
Rechtferti-
gungsmuster
II
Moralische Normen und Sanktionen III Übersetz-barkeit normativer Ordnungen Herrschafts-
ordnung und Religion


Programm:
hier

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Vergangenheitsbewältigung durch Strafrecht?

(Milan Kuhli)

Das Panel beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit das Strafrecht als Instrumentarium zur Bewältigung vergangenen Systemunrechts oder zurückliegender Bürgerkriege beitragen kann. Es geht dabei um die Anwendung strafrechtlicher Instrumentarien sowohl durch internationale Gerichte als auch durch nationale Gerichte innerhalb der betroffenen Gesellschaft.

Im Panel soll im Besonderen diskutiert werden, welchen Beitrag die strafgerichtliche Aufarbeitung und Sanktionierung vergangenen Unrechts zum Aufbau und zur Etablierung einer neuen gesellschaftlichen Ordnung leisten können. Zu fragen ist dabei unter anderem, ob die der strafrechtlichen Sanktionierung zugeschriebenen Effekte – wie beispielsweise die Vermeidung von Geschichtsfälschung und der Etablierung einer Kollektivschuldtheorie – wirklich an die Sanktion selbst anknüpfen oder nicht eher Folge des gerichtlichen Verfahrens sind. Zu fragen ist insoweit auch nach Alternativen zur strafrechtlichen Sanktionierung, wie zum Beispiel eine Amnestierung. Bei der Untersuchung dieser Fragen dürfen letztlich aber auch bestimmte rechtliche Probleme nicht unberücksichtigt bleiben, die sich bei Kollektivverbrechen in besonderem Maße stellen können. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Verbot rückwirkender Bestrafung (zum Beispiel Bestrafung vergangenen DDR-Unrechts) oder Sonderprobleme auf der Ebene der Schuld.

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 1.411


14.00-14.45 Uhr    
Vasco Reuss (Frankfurt): Über die Unmöglichkeit eines Strafzwecks „Vergangenheitsbewältigung“

14.45-15.30 Uhr   
Benno Zabel (Leipzig): Zwischen Ordnung und Geschichte: Orientierungsstrategien des Strafrechts

15.30-15.45 Uhr   
Kaffeepause

15.45-16.30 Uhr   
Sabine Swoboda (Passau): Didaktische Dimensionen internationaler Strafverfahren

16.30-17.15 Uhr   
Mayeul Hiéramente (Freiburg): Renationalisierung des Völkerstrafrechts?

Die Todesstrafe: Wurzeln US-amerikanischer Befürwortung und deutscher Ablehnung

(Joshua Kleinfeld)

In Deutschland ist die Todesstrafe auf Bundesebene verfassungsrechtlich verboten und wird gewöhnlich als Menschenrechtsverletzung angesehen. In den USA ist die Todesstrafe verfassungsrechtlich erlaubt – 35 Bundesstaaten und die Bundesregierung billigen sie – und 3300 Gefangene erwarten derzeit ihre Hinrichtung. Ein derart gewaltiger Unterschied, insbesondere zwischen zwei der führenden Rechtssysteme der westlichen Welt, verlangt nach einer Erklärung. Warum haben sich die Positionen zur Todesstrafe in den USA und in Deutschland so stark auseinander bewegt? Was sind die Wurzeln dieser Divergenz?

Auf einer ersten Ebene umfasst diese Fragestellung die Entstehung der verschiedenen Positionen Deutschlands und der USA. Dies ist eine kausale Frage, die eine soziologische oder historische Antwort erfordert. Auf einer zweiten Ebene sollen die Ideen analysiert werden, die in den USA hinter der Erlaubnis und in Deutschland hinter dem Verbot der Todesstrafe stehen. Hier handelt es sich um eine philosophische Gerechtigkeitsfrage.

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 1.411

9.00-9.30 Uhr   
Joshua Kleinfeld (Frankfurt): Toward a Theory of Capital Punishment

9.30-10.00 Uhr   
Lutz Eidam (Hamburg): Capital Punishment in Germany and the United States: Historical Roots and Current Arguments

10.00-10.30 Uhr    
Gabriel Mendlow (New Haven): Capital Punishment and Moral Uncertainty

10.30-10.45 Uhr   
Kaffeepause

10.45-11.15 Uhr   
Questions & Answers, Moderator and Panelists

11.15-12.15 Uhr   
Questions & Answers, Audience and Panelists

Diskutant und Moderator: Benjamin Steiner

Minderheitenpolitische Rechtfertigungsmuster und Ordnungsmodelle

(Heike List/Ayelet Banai)

Die klassischen Minderheitenkonflikte ergaben sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Organisationsmodell des Nationalstaats und den darin nach politischer Selbstbestimmung strebenden Gruppen. Insbesondere nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes zeigte sich die Ambivalenz dieses Nexus von Nationalismus und Demokratie erneut in der Ausdifferenzierung der Staatenwelt und damit einhergehenden gewaltsamen Konflikten. Die Frage nach der legitimen politischen Herrschaft stellt sich für ethnisch, kulturell und religiös plurale demokratische Gesellschaften auch in Bezug auf neue, durch Migrationsprozesse entstandene Minderheiten. Gerade Einwanderungsländer stehen in zunehmenden Maße vor der Herausforderung, politische Ordnungsmodelle zu entwickeln, die den Ansprüchen von ethno-kulturellen Minderheiten bzw. deren Angehörigen auf ein autonomes Leben und eine faire Verteilung von Gütern, Bildungs- und Partizipationschancen gerecht werden.

Mit Hilfe der Nationalismusforschung und anhand der politisch-philosophischen Multikulturalismusdebatte können verschiedene Nations- und Staatsverständnisse identifiziert werden, die jeweils unterschiedliche normative Ordnungs- und Rechtfertigungsprinzipien für den Umgang mit Minderheiten beinhalten. Mit Blick auf das gemeinsame Konferenzthema “Rechtfertigungen und Sanktionen” gilt es dabei insbesondere zu fragen, auf welcher Ebene, durch wen und mit welchen Mitteln sich minderheitenpolitische Normen durchsetzen: So ist zu unterscheiden zwischen dem nicht-rechtsförmigen, sozialen Umgang zwischen Individuen bzw. Gruppen und der Ebene des politischen Systems, seinen Institutionen und Rechtsnormen. Welche minderheitenpolitischen Ansätze gewählt und institutionell ausgebaut werden, ob und mit welchen Sanktionsmitteln sie durchgesetzt werden, ist Gegenstand kontroverser normativer Ordnungsdebatten in der Politik. Auch in der politischen Theorie stellt sich die Frage, ob die Ansätze individuell oder gruppenbezogen ausgerichtet sein sollen, ob sie auf Vereinheitlichung oder auf Pluralisierung der Gesellschaft abzielen und wie und wodurch diese argumentativ gerechtfertigt werden können.

 

Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 1.314


09:00-09:15 Uhr   
Introduction

I Regional Orders and Minority Rights


09:15-09:45 Uhr   
Jörg Kemmerzell (Darmstadt): Regional Parties between Minorities Protection and Territorial Self-government

09:45-10:15 Uhr   
Maria Dicosola (Sienna): States and Minorities in the Countries of Former Yugoslavia: Accommodating Diversity between Nation Building and European Integration

10:30-10:45 Uhr   
Kaffeepause

II Minority Rights in Historical Perspective

10:45-11:15 Uhr   
Fulya Memisoglu (Nottingham): Formation of Normative Orders and the Legacy of Past Policies: Minority Rights Protection in Greece and Turkey

11:15-11:45 Uhr   
Frederic Spagnoli (Trento): The Case of Ladins, Mòcheni and Cimbri or How Some Forgotten Peoples Suddenly Became of Crucial Importance

11:45-12:15 Uhr   
Stephan Stach (Leipzig): Die Rolle staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen bei der Entwicklung und Aushandlung von Konzepten zur Minderheitenpolitik in der Zweiten Polnischen Republik (1918-1939)

12.15-13.00 Uhr   
Mittagspause

III Minority Rights for Migrants

13:00-13.10 Uhr
Zwischenergebnisse und Diskussion

13:10-13:50 Uhr   
Patricia Stošić (Frankfurt): „Kinder mit Migrationshintergrund“: Rechtfertigungsstrategien der Bildungsbenachteiligung im Zusammenspiel von Wissenschaft, Politik und Medien

13:50-14:30 Uhr   
Radostin Kaloianov (Wien): Diskriminierung und Verspätung – zwei prototypische Problemlagen von MigrantInnen

14:30-14:45 Uhr   
Kaffeepause

IV Boundaries and Migration

14:45-15:15 Uhr   
Anuscheh Farahat (Heidelberg): Wer hat Angst vor Inklusion? Die unmittelbare Berechtigung von Migranten als Voraussetzung ihrer gesellschaftlichen Inklusion

15:15-15:45 Uhr   
Tobias Schwarz (Berlin): Die Logik der Integrationspflicht. Zur Normenkonstruktion im deutschen Ausweisungsrecht

15:45-16:15 Uhr   
Concluding Remarks

Die Reichweite von Gerechtigkeitsprinzipien

(Julian Culp/Ulrike Meyer)

Politische Philosophinnen und Philosophen vertreten divergierende Ansichten im Hinblick auf die Reichweite von Gerechtigkeitsprinzipien. Einige beschränken die Geltung von Gerechtigkeitsprinzipien auf die mit Zwangsmaßnahmen versehenen legalen Beziehungen zwischen Personen. Andere behaupten, dass Gerechtigkeitsprinzipien auf die Beziehungen aller Menschen anzuwenden sind und zwar selbst dann, wenn diese durch keine Gefüge gekennzeichnet sind. Im Spektrum zwischen diesen beiden Extremen finden sich Positionen, welche die Anwendbarkeit und damit die Reichweite von Gerechtigkeitsprinzipien an die Existenz von Machtverhältnissen zwischen Personen knüpfen.

Ziel des Panels ist es, die moralische Signifikanz von politisch, rechtlich und anderweitig institutionalisierten Beziehungen zwischen Personen für die Rechtfertigung einer Gerechtigkeitskonzeption und deren Implikation für die Reichweite von Gerechtigkeitsprinzipien zu untersuchen. Sind Gerechtigkeitsprinzipien womöglich in ihrer Reichweite staatlich begrenzt oder finden sie auch international, transnational und/oder global Anwendung? Müssen diese Prinzipien – sofern sie sich international, transnational und/oder global ausweiten lassen – kontextspezifisch inhaltlich angepasst werden? Falls ja, lassen sich daraus Schlüsse auf einen systematischen Zusammenhang zwischen den Anwendungsbedingungen, dem Inhalt und der normativen Quelle der Gerechtigkeitsprinzipien ziehen?

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 1.314

9.00-9.45 Uhr
Clara Brandi (Florenz): Global Public Goods and Bads, Constraints on Autonomy and the Scope of Justice

9.45-10.30 Uhr    
Maria Paola Feretti (Bremen)/Christoph Broszies (Frankfurt): Equality at Home and Abroad

10.30-10.45 Uhr    
Kaffeepause

10.45-11.30 Uhr    
Malte F. Ipsen (Oxford): Global Power and the Scope of Principles of Justice

11.30-12.15 Uhr    
Eszter Kollar (Rom): „Case by Case“ – Political Constructivism

12.15-14.00 Uhr   
Mittagspause

14.00-14.45 Uhr   
Henning Hahn (Kassel): Humanitäre Pflichten und transnationale Gerechtigkeitspflichten. Zur Praxis einer unklaren Unterscheidung

14.45-15.30 Uhr    
Tamara Jugov (Berlin): Justice in Failed States? Towards a Power-based Practice-dependent Account of Justice

15.30-15.45 Uhr    
Kaffeepause

15.45-16.30 Uhr    
Jörg Löschke (Bonn): Die Reichweite von Gerechtigkeitsprinzipien und schutzwürdiger Güter

16.30-17.15 Uhr    
Andreas Busen (Hamburg): Solidarität und die Adressaten der Gerechtigkeit

Prozesse der Normdiffusion - Verbindung der internationalen und der lokalen Ebene

(Linda Wallbott/Lisbeth Zimmermann)

Eine rasante Entwicklung von Regulierungsmechanismen auf internationaler Ebene ist zu beobachten, die die Veränderung lokaler Regierungsprozesse zum Ziel haben. Damit üben internationale Akteure direkten Einfluss auf lokale normativen Ordnungen und Normsets aus. Jedoch sind die Unterscheidung einer internationalen und einer lokalen Ebene sowie die Richtung von Normdiffusionen nicht eindeutig: Zum Beispiel beziehen sich lokale Akteursgruppen oft auf verschiedene „genuine“ Normsets; indigene Praktiken werden lokal mit einem Bezug auf internationale Menschenrechtsnormen gerechtfertigt.

Das Panel soll Spannungen zwischen der Normformulierung, -verbreitung und -rezeption zwischen unterschiedlichen Ebenen des Regierens behandeln. Verbunden werden sollen dabei die Perspektiven auf Normdiffusion aus den Disziplinen der Politikwissenschaft bzw. der Internationale Beziehungen und der Ethnologie/Anthropologie. Während erstere vorrangig an kollektiv bindenden Normverbreitungsaktivitäten interessiert ist, blickt letztere auf Mikroprozesse der Produktion, Rezeption, Übernahme von oder dem Widerstand gegen Normen.

Der Fokus des Panel liegt auf Normdiffusion zwischen der internationalen Ebene und Ländern außerhalb der OECD-Welt: Wie können Prozesse der Normdiffusion konzeptionell gefasst werden? Wie reagieren lokale Akteure auf die Normsets, mit denen sie von internationalen Akteuren konfrontiert werden und unter welchen Umständen werden sie lokal internalisiert oder abgelehnt? In diesem Zusammenhang sind die Rolle von Sanktionen vs. Überredung und Rechtfertigung von besonderem Interesse. Existieren außerdem Bespiele von Bottom-up-Diffusion, bei der die Rollen von Normgebern und Normnehmern vertauscht sind?

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 254


9.00-9.20 Uhr   
Katharina Glaab (Münster)/Stephan Engelkamp (Münster): „Reisrituale“ und „GM-Food“. Normdiffusion in Indien und Südostasien zwischen Mythen und diskursiven Praktiken

9.20-9.40 Uhr   
Malte Gephart (Hamburg): Herausforderungen für die Anti-Korruptionskampagne im Spannungsverhältnis zwischen internationaler und lokaler Ebene

9.40-10.00 Uhr   
Sarah Fichtner (Mainz): Education for All and All for Education – Processes of Norm Diffusion in Benin’s Primary Education Sector

10.00-10.30 Uhr   
Diskussion

10.30-10.45 Uhr   
Kaffeepause

10.45-11.05 Uhr   
Claudia Hofmann (Berlin): NGOs als Normenhändler: Die Sozialisierung nichtstaatlicher Gewaltakteure in der Konfliktbearbeitung

11.05-11.25 Uhr   
Katja Mielke (Bonn): Aufeinanderprall und Diffusion von Normen in der Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Nordostafghanistans

11.25-12.15 Uhr   
Diskussion

Rechtsfertigungsnarrative und Sanktionen in der Entwicklungszusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit hat sich als dominante Form der Beziehungen zwischen reichen Ländern des Nordens und armen Staaten im Süden etabliert. Die Geschichte des ökonomisch motivierten und moralisch begründeten Engagements des Nordens reicht bis in die frühe Neuzeit zurück und orientiert sich an Wertvorstellungen und Bedingungen, die von den „Geberländern“ vorgegeben werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Grundsätze führen zu Sanktionen, die in extremen Fällen bis hin zu militärischen Interventionen reichen können.

Andererseits entstehen Rechtsfertigungsnarrative nicht unbeeinflusst von Aushandlungsprozessen, die vor Ort im Süden stattfinden. Im Panel soll diskutiert werden, welche Rechtfertigungsnarrative die Beziehungen zwischen armen und reichen Ländern leiten. Haben diese auch jenseits direkter staatlicher Intervention einen Einfluss, und wie werden sie von Akteuren interpretiert, angeeignet, instrumentalisiert oder verworfen?

Das Panel soll Nachwuchswissenschaftlern aus allen Disziplinen offen stehen, die sich mit Fragen der Kooperation von Norden und Süden befassen. Von besonderem Interesse sind die Strategien des Südens und inwieweit diese auf die Herausbildung von Normen im Norden zurückwirken.

Vorschläge sollten eine Länge von ca. 500 Wörtern haben und bis zum 6. Juli 2009 eingeschickt werden. Es ist geplant, Reise- und Hotelkosten zu bezuschussen. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge und wenden sich mit Fragen an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. und Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Weitere Informationen finden Sie auf www.normativeorders.net.

Übersetzungen und Übersetzbarkeit von normativen Ordnungen

(Sakine Subasi-Piltz)

Aus der Perspektive der Ethnologie und der Philosophie fragen wir uns: Wie können wir, eingebunden in bestimmte lokale normative Ordnungen, Erkenntnisse über andere „normative Ordnungen“ gewinnen, deren Sanktion und Rechtfertigung wir als solche nicht er- oder verkennen und deren Strukturen wir nicht interpretieren können? Wie können wir andererseits das Recht beanspruchen und begründen, Sanktionen auch jenseits der eigenen normativen Ordnung anzuwenden und damit unseren Sinn für Recht und Gerechtigkeit in das Vokabular anderer Rechtfertigungsnarrative übersetzen zu wollen? Es existiert in der Ethnologie wie in der Philosophie eine lange Debatte über den Begriff der Übersetzung. Die Aktuellste findet im Rahmen postkolonialer Theorien statt, an welche wir in diesem Panel anschließen möchten.

Wenn wir in diesem Rahmen der Konferenz Übersetzungen innerhalb und zwischen normativen Ordnungen analysieren möchten, stellt sich uns eine methodische Frage: Worin unterscheiden sich die Prozesse der internen Übersetzung, also zwischen Teilnehmern der selben normativen Ordnung, von denjenigen der externen Übersetzung, also zwischen Teilnehmern verschiedener normativer Ordnungen? Es wäre daher zu klären, wie diese Prozesse der Übersetzung funktionieren und welchen Einfluss der Akt der Übersetzung für den Inhalt dessen, was übersetzt wurde, bedeutet. Die Frage nach der "Übersetzbarkeit" eröffnet so mindestens zwei Fragen: 1) Wie können wir – aus einer bestimmten normativen Ordnung heraus – andere normative Ordnungen beschreiben, 2) Wie ist es möglich, normative Rechtfertigungsnarrative zu konzipieren, die in andere "normative Ordnungen" übersetzbar sind, zum Beispiel im Bereich universeller Menschenrechte.

Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 1.411


13.00-13.30 Uhr    
Jeanette Ehrmann (Frankfurt): Traveling, Translating and Transplanting Human Rights  – zur  Kritik  der Menschenrechte  aus  postkolonial-feministischer Perspektive

13.30-14.00 Uhr    
Stefan Skupien (Berlin): Rückgriff  auf  Tradition(en):  Kwasi Wiredus  Konsensethik  als Übersetzungsleistung

14.00-14.30 Uhr   
Sarah Speck (Berlin): Übersetzungen  von  Mutterschaft. Postkolonialer Transfer von Wissen in den SOS-Kinderdörfern

14.30-14.45 Uhr      
Kaffeepause

14.45-15.15 Uhr    
Riem Spielhaus (Berlin): Feministische  Ansätze der Koranhermeneutik zum Thema „häusliche Gewalt“

15.15-15.45 Uhr   
Nikita Dhawan (Frankfurt): Comment

15.45-16.15 Uhr   
Susanne Schröter (Frankfurt): Comment

Konzeptionalisierung globaler Ordnungen

(Friedrich Arndt)

Normative Ordnungen basieren auf der systematischen Verbindung von Normen, die die gesellschaftliche Struktur legitimieren. Sie „dienen der Rechtfertigung von Geltungsansprüchen und, darauf aufbauend, von Herrschaft und einer gewissen Verteilung von Gütern und Lebenschancen“ (Clusterantrag). Traditionell wurde der demokratische Nationalstaat als eine einheitliche, konstitutionell begrenzte normative Ordnung beschrieben. Der normative Gehalt auf der internationalen Ebene, die durch die Abwesenheit einer Weltkonstitution oder anderer Regierungsgewalt gekennzeichnet ist, wurde dagegen als eher dünn betrachtet. Seit dem Ende des Kalten Krieges scheint diese Konstellation sich jedoch in einem Veränderungsprozess zu befinden. Neue Konstellationen von trans-, inter-, supranationalen oder globalen normativen Ordnungen entstehen - normative Ordnungen, deren Verbindungen untereinander im Vergleich zum staatlichen Standard und aufgrund ihrer oft unkoordinierten Entwicklung eher als überlappend, fragmentiert und unproportional beschrieben werden können.

Das Panel soll die Möglichkeiten der Konzeptionalisierung und Klassifizierung von normativen Ordnungen jenseits des Nationalstaats ausleuchten und die kritische Rolle von Sanktionsmechanismen und Rechtfertigungsprozessen als Teil ihrer Interaktion und ihrer dynamischen Entwicklung herausarbeiten.

Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 457


9.00-9.20 Uhr   
Sandra Destradi (Hamburg): Regions as Normative Orders? Norm Diffusion and Norm Clashes in a Multi-Level Context

9.20-9.40 Uhr   
Ulf Kemper (Duisburg-Essen): Politische Legitimität im Wandel – Reflexionen zur Demokratisierung des politischen Raumes jenseits des Nationalstaats

9.40-10.00 Uhr   
Bastian Loges (Braunschweig): Gekommen, um zu bleiben? Die Entstehung der „Responsibility to Protect“ und die Beratungen des UN-Sicherheitsrats

10.00-10.30 Uhr   
Diskussion

10.30-10.45 Uhr   
Kaffeepause

10.45-11.05 Uhr   
Henrik Schillinger (Bamberg/Duisburg-Essen): Die Politik der Gerechtigkeit – Die symbolische Kraft von Normen und der Wandel globaler  Ordnungen

11.05-11.25 Uhr   
Andreas von Staden (Darmstadt)/Angela Marciniak (Darmstadt): Ordnungspluralismus und politische Legitimität

11.25-12.15 Uhr   
Diskussion

Herrschaftsordnung und Religion in der Frühen Neuzeit

(Therese Schwager)

Ausgehend von einem Fundus an Normen und Wertmustern, nämlich der Religion, die sich in der Bibel als zentralem Text politischer/politisch-theologischer Rechtfertigung von Herrschaft in der Frühneuzeit oder einer Reaktion auf einen Herrschaftsanspruch artikuliert, soll anhand regionaler Ständedebatten im Europa der Frühen Neuzeit erarbeitet werden, dass weniger Sanktionen, als vielmehr Rechtfertigungsnarrative eine Aussage über (Neu-)Begründung und Umbrüche normativer Ordnungen erlauben.

Anhand historischer Fallstudien, die sich auf die sakrale Legitimation von Macht oder die theologische und naturrechtliche Begründung des Widerstands gegen einen politisch-theologischen Herrschaftsanspruch beziehen, soll diese Hypothese untersucht werden. Das europäische Panorama regionaler Ständekonflikte führt schließlich zu der umfassenderen Frage, ob und inwieweit der Komplex von Politik und Religion mit Hilfe der Kategorien „Sanktionen“ oder/und „Rechtfertigungen“ erfasst werden kann.

Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 457


13.00-13.30 Uhr   
Lena Oetzel (Salzburg): Religion, Parlament und Königin: Herrscherkritik bei Elisabeth I. von England (1558-1603)

13.30-14.00 Uhr   
Hannah Smith (Oxford): „Last of all the Heavenly Birth“: Queen Anne and Sacral Queenship

14.00-14.30
Diskussion

14.30-14.45 Uhr   
Kaffeepause

14.45-15.15 Uhr   
Maciej Ptaszyński (Warschau): Der Freiheitsbegriff in den Rechtfertigungsnarrativen der polnischen Protestanten im 16. Jahrhundert

15.15-15.45 Uhr   
Stephanie Frank (Chicago): As the Church is to God, so the National Assembly is to France: Parallels in the Justificatory Narratives of Malebranche and Sieyès

15:45-16:15
Diskussion

Die normativen (und ordnungspolitischen) Implikationen der Finanzmarktkrise

(Manuel Wörsdörfer)

Die gegenwärtige globale Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat eine Verschiebung im Parallelogramm der Kräfte zwischen Markt und Staat bewirkt: Smiths‘ Vertrauen in die Selbstheilungskräfte des Marktes scheint erschüttert zu sein. Die bislang vorherrschende, partiell übertriebene, ‚neoliberale‘ Marktgläubigkeit ist dabei einer zum Teil ebenfalls übertriebenen ‚Staatsgläubigkeit‘ gewichen. Die Ordnungsökonomik und die „ordnende Potenz“ (Eucken) des Staates erleben eine ungeahnte Renaissance. Ziel des Panels ist es auf Basis des ordoliberalen Forschungsprogramms den systemischen Charakter von globalökonomischen Krisen – d.i. deren Ursachen, Verlauf und Implikationen – zu evaluieren und auf diese Weise einen Beitrag für aktuelle wirtschaftspolitische Debatten auf europäischer und internationaler Ebene zu leisten.

Folgende Fragestellungen sollen dabei u.a. im Mittelpunkt stehen: Existieren Analogien zwischen der Finanz- und Weltwirtschaftskrise von 1929-1933 und der heutigen? Wie ist die Relation Markt vs. Staat, wie ist das Verhältnis Smithscher, Keynesianischer (und Marxistischer) Wirtschaftspolitik zu beurteilen? Inwiefern lassen sich Empfehlungen für eine europäische Ordnungspolitik ableiten? Und schließlich: Wie könnte eine potenzielle Reform der internationalen Finanzmarktarchitektur aussehen und wie eine nachhaltige Regulierung der Finanzmärkte?

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 457


9.00-9.30 Uhr   
Carsten Burhop (Bonn): Rechtsnormänderungen und die Finanzmarktkrise von 1873

9.30-10.00 Uhr   
Nils Goldschmidt (München): Die geldtheoretischen und geldpolitischen Vorstellungen im Ordoliberalismus

10.00-10.30 Uhr   
Diskussion

10.30-10.45 Uhr   
Kaffeepause

10.45-11.15 Uhr   
Oliver Arentz (Köln): Genese von Blasen auf Märkten – eine Untersuchung am Beispiel des US-amerikanischen Immobilienmarktes

11.15-11.45 Uhr   
Myrto Pavlidis (Frankfurt): Are there Tendencies for Protectionism or Regionalism in Times of Financial Stress? An Empirical Investigation

11.45-12.15 Uhr   
Diskussion

12.15-14.00 Uhr   
Mittagspause

14.00-14.30 Uhr   
Joachim Zweynert (Hamburg): Das Ende des Neoliberalismus? Anmerkungen zur Krise aus ordnungspolitischer Sicht

14.30-15.00 Uhr:   
Florian Möslein (Berlin): Contract Governance und Corporate Governance im Zusammenspiel: Lehren aus der globalen Finanzkrise

15.00-15.30 Uhr   
Diskussion

15.30-15.45 Uhr   
Kaffeepause

15.45-16.15 Uhr   
Wolf-Gero Reichert (Frankfurt): Das Ethos des Investmentbankings und seine Implikationen für eine prudentielle Regulierung

16.15-16.45 Uhr   
Thorsten Busch (St. Gallen)/Alexander Lorch (St. Gallen): Wachstumszwang und Krise: Ordnung und Bürgersinn zusammen denken

16.45-17.15 Uhr   
Diskussion

Diskutanten: Thorsten Fath (Frankfurt), Ekkehard Köhler (Freiburg), Helge Peukert (Erfurt), Johannes Zoephel (Frankfurt)

Sanktionierte Rechtfertigungen - Zensur und Hegemonie

(Dagmar Comtesse)

Die Wirkung des historischen Kontextes auf das Entstehen, die Persistenz und die Veränderung von Rechtfertigungen normativer Ordnungen kann aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Dabei spielt die Sanktionierung eine besondere Rolle. Die Wirkungsweise von Sanktionen, hier am Beispiel von Zensur als hegemonialem Mechanismus, auf Rechtfertigungen beleuchtet die Bedingtheit der Rechtfertigung normativer Ordnungen durch Macht- und Herrschaftskonstellationen. Das politische und gesellschaftliche Instrument der Zensur, das sich auf den Umgang der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Institutionen mit Veröffentlichungen und öffentlicher Rede, deren Vorbereitung und Verbreitung bezieht, kann unmittelbar zu der Herstellung oder Aufrechterhaltung von Hegemonie oder diskursiver Macht führen. Dabei ist Hegemonie als Charakterisierung eines gesellschaftspolitischen Zustandes (Gramsci) oder eines diskursiven Machtverhältnisses (Foucault) aber nicht allein auf das „disziplinäre Dispositiv“ der Zensur zurückführbar. Das Panel hat den Einfluss von Zensur und Hegemonie bzw. diskursiver Macht auf die jeweilige Rechtfertigung (sei sie moralisch-ethischer, politischer, epistemologischer, technischer oder juristischer Natur) zum Gegenstand.

Zensur in vergangenen und gegenwärtigen Gesellschaften und ihr Zusammenhang mit Herausbildung, Unterdrückung, Deformation oder produktiver Veränderung von Rechtfertigungen neuer normativer Ordnungen stellt den historischen und politologischen Themenbereich des Panels dar. Zentral für die Fragestellung des Panels ist der Fokus auf das Zusammenspiel von Zensur und Rechtfertigung. Hier wären zum Beispiel der Nachweis werkimmanenter Entwicklungen, die dem Einwirken von Sanktionen geschuldet sind, die Kultur der Rechtfertigungspraxis, ablesbar auch in stilistischen Methoden, oder empirische Studien über die jeweiligen Publikationspraktiken von Interesse. Hegemonie und diskursive Macht schließen das gesamte Feld der Diskursanalyse, Diskursgeschichte, Diskursethik und Begriffsgeschichte mit ein. Der Gebrauch und das Auslassen von bestimmten Begriffen, das Zusammenspiel von medialer und gesellschaftlicher Macht, Normierung und Stigmatisierung; diese Mechanismen zeigen wie Rechtfertigungen in der Struktur eines Diskurses formiert und kontrolliert werden. Thematisierungen dieses Wirkungszusammenhangs können sowohl analytisch-systematisch als auch phänomenologisch-historisch sein.

Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 1.411


9.00-9.45 Uhr   
Cordelia Heß  (Stockholm): Was heilig ist, bestimmt der Papst? – Freiwillige Selbstzensur in spätmittelalterlichen Kanonisationsprozessen

9.45-10.30 Uhr   
Mechthild Hetzel (Frankfurt/Innsbruck): Dass nicht sein kann, was nicht sein darf – Hegemonie und Diskurse epistemologischer Rechtfertigung

10.30-10.45 Uhr   
Kaffeepause

10.45-11.30 Uhr   
Alexander Weiß (Hamburg): Zensur als Sprachspiel: demokratietheoretische Überlegungen nach Chantal Mouffe

11.30-12.15 Uhr   
Frieder Vogelmann (Frankfurt): Im Namen der Öffentlichkeit: Transparenz als Selbstzensur

Kommentator: Martin Nonhoff (Bremen)

Moralische Normen und Sanktionen

(Eva Buddeberg/Achim Vesper)

Die moralphilosophische Literatur spricht moralischen Normen allgemein einen Vorrang gegenüber Normen anderer Art zu. Dieser Vorrang manifestiert sich darin, dass sie andere Normen wie rechtliche, kulturelle oder ästhetische Normen im Konfliktfall überstimmen. Es existieren jedoch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Frage, worauf die Autorität moralischer Normen und ihre Priorität im Vergleich zu Normen anderen Typs basieren. Generell vertreten einige Autoren die Auffassung, dass die Quelle für das moralische Sollen in einer vernünftigen Rechtfertigung besteht, während andere Autoren davon ausgehen, dass spezifische Sanktionsformen für das moralische Sollen verantwortlich sind. In der Folge ist zwischen den Autoren strittig, ob der Vorrang moralischer Normen auf einer vernunftbasierten Rechtfertigung unabhängig von Sanktionen oder einer stärkeren Sanktionierung gegenüber anderen Normen beruht.

Für Positionen, die das moralische Sollen auf Sanktionen zurückführen, ist die Unterscheidung innerer und äußerer Sanktionen zentral. Während äußere Sanktionen in Bestrafung und Belohnung durch andere bestehen, stellen Schuldgefühl oder Verlust an Selbstachtung innere Sanktionen bei Verstößen gegen moralische Normen dar. Dabei erklärt das Auftreten innerer Sanktionen das Befolgen moralischer Normen auch dann, wenn ein Verstoß nicht von anderen wahrgenommen und sanktioniert werden kann. Gegen das sanktionstheoretische Verständnis von Moral werden jedoch grundsätzliche Einwände vorgebracht. Alternativ wird die moralische Verpflichtung in einen Zusammenhang mit Eigenschaften vernünftiger Gründe gebracht. Für diese Position spricht die Beobachtung, dass moralische Forderungen nicht nur an das Gewissen, sondern auch an die Vernunft adressiert werden.

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 254


14.00-14.45 Uhr    
Julia Hermann (Florenz): Die Praxis als Quelle des moralischen Sollens

14.45-15.30 Uhr   
Michael Kühler (Konstanz): „Might makes right“. Zur unzureichenden Möglichkeit, in einer Theorie sanktionskonstituierter moralischer Normativität zwischen legitimer und illegitimer Sanktionierung unterscheiden zu können

15.30-15.45 Uhr   
Kaffeepause

15.45-16.30 Uhr   
Norbert Anwander (Berlin): The Duality of Moral Norms. Reasons for Actions and Reasons for Sanctions

16.30-17.15 Uhr   
Michael von Grundherr (München): Notwendigkeit und Nötigung: Zum Zusammenspiel von Rechtfertigung und Sanktionen

Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 254


9.00-9.45 Uhr   
Karl Christoph Reinmuth (Greifswald): Zum begrifflichen und argumentativen Zusammenhang zwischen Regeln und Sanktionen

9.45-10.30 Uhr   
Frank Brosow (Mainz): Wie sanktioniert man Selbstmordattentäter?

10.30-10.45 Uhr   
Kaffeepause

10.45-11.30 Uhr   
Florian Zimmermann (Konstanz): Normexistenz und Normdurchsetzung

11.30-12.15 Uhr   
Mario Brandhorst (Göttingen): Morality, Obligation and Reasons for Action

12.15-13.00 Uhr  
Mittagspause

13.00-13.45 Uhr   
Lisa Herzog (Oxford): Die Entstehung moralischer Normen in Smiths Theorie des unparteiischen Beobachters

13.45-14.30 Uhr   
Otmar Kastner (Wien): Moralische Normen und ihre Rechtfertigung

14.30-14.45 Uhr   
Kaffeepause

14.45-15.30 Uhr   
Jan Renker (Freiburg): Normen, normative Ordnungen und ihre Geltungsgründe im lebensweltlichen Vollzug sowie in philosophischer Reflexion

15.30-16.15 Uhr   
Andras Szigeti (Budapest): The Value of Responsibility


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