Minderheitenpolitische Rechtfertigungsmuster und Ordnungsmodelle
(Heike List/Ayelet Banai)
Die klassischen Minderheitenkonflikte ergaben sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Organisationsmodell des Nationalstaats und den darin nach politischer Selbstbestimmung strebenden Gruppen. Insbesondere nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes zeigte sich die Ambivalenz dieses Nexus von Nationalismus und Demokratie erneut in der Ausdifferenzierung der Staatenwelt und damit einhergehenden gewaltsamen Konflikten. Die Frage nach der legitimen politischen Herrschaft stellt sich für ethnisch, kulturell und religiös plurale demokratische Gesellschaften auch in Bezug auf neue, durch Migrationsprozesse entstandene Minderheiten. Gerade Einwanderungsländer stehen in zunehmenden Maße vor der Herausforderung, politische Ordnungsmodelle zu entwickeln, die den Ansprüchen von ethno-kulturellen Minderheiten bzw. deren Angehörigen auf ein autonomes Leben und eine faire Verteilung von Gütern, Bildungs- und Partizipationschancen gerecht werden.
Mit Hilfe der Nationalismusforschung und anhand der politisch-philosophischen Multikulturalismusdebatte können verschiedene Nations- und Staatsverständnisse identifiziert werden, die jeweils unterschiedliche normative Ordnungs- und Rechtfertigungsprinzipien für den Umgang mit Minderheiten beinhalten. Mit Blick auf das gemeinsame Konferenzthema “Rechtfertigungen und Sanktionen” gilt es dabei insbesondere zu fragen, auf welcher Ebene, durch wen und mit welchen Mitteln sich minderheitenpolitische Normen durchsetzen: So ist zu unterscheiden zwischen dem nicht-rechtsförmigen, sozialen Umgang zwischen Individuen bzw. Gruppen und der Ebene des politischen Systems, seinen Institutionen und Rechtsnormen. Welche minderheitenpolitischen Ansätze gewählt und institutionell ausgebaut werden, ob und mit welchen Sanktionsmitteln sie durchgesetzt werden, ist Gegenstand kontroverser normativer Ordnungsdebatten in der Politik. Auch in der politischen Theorie stellt sich die Frage, ob die Ansätze individuell oder gruppenbezogen ausgerichtet sein sollen, ob sie auf Vereinheitlichung oder auf Pluralisierung der Gesellschaft abzielen und wie und wodurch diese argumentativ gerechtfertigt werden können.
Sonntag, 25.10.
IG Farben-Gebäude 1.314
09:00-09:15 Uhr
Introduction
I Regional Orders and Minority Rights
09:15-09:45 Uhr
Jörg Kemmerzell (Darmstadt): Regional Parties between Minorities Protection and Territorial Self-government
09:45-10:15 Uhr
Maria Dicosola (Sienna): States and Minorities in the Countries of Former Yugoslavia: Accommodating Diversity between Nation Building and European Integration
10:30-10:45 Uhr
Kaffeepause
II Minority Rights in Historical Perspective
10:45-11:15 Uhr
Fulya Memisoglu (Nottingham): Formation of Normative Orders and the Legacy of Past Policies: Minority Rights Protection in Greece and Turkey
11:15-11:45 Uhr
Frederic Spagnoli (Trento): The Case of Ladins, Mòcheni and Cimbri or How Some Forgotten Peoples Suddenly Became of Crucial Importance
11:45-12:15 Uhr
Stephan Stach (Leipzig): Die Rolle staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen bei der Entwicklung und Aushandlung von Konzepten zur Minderheitenpolitik in der Zweiten Polnischen Republik (1918-1939)
12.15-13.00 Uhr
Mittagspause
III Minority Rights for Migrants
13:00-13.10 Uhr
Zwischenergebnisse und Diskussion
13:10-13:50 Uhr
Patricia Stošić (Frankfurt): „Kinder mit Migrationshintergrund“: Rechtfertigungsstrategien der Bildungsbenachteiligung im Zusammenspiel von Wissenschaft, Politik und Medien
13:50-14:30 Uhr
Radostin Kaloianov (Wien): Diskriminierung und Verspätung – zwei prototypische Problemlagen von MigrantInnen
14:30-14:45 Uhr
Kaffeepause
IV Boundaries and Migration
14:45-15:15 Uhr
Anuscheh Farahat (Heidelberg): Wer hat Angst vor Inklusion? Die unmittelbare Berechtigung von Migranten als Voraussetzung ihrer gesellschaftlichen Inklusion
15:15-15:45 Uhr
Tobias Schwarz (Berlin): Die Logik der Integrationspflicht. Zur Normenkonstruktion im deutschen Ausweisungsrecht
15:45-16:15 Uhr
Concluding Remarks












