Vergangenheitsbewältigung durch Strafrecht?

(Milan Kuhli)

Das Panel beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit das Strafrecht als Instrumentarium zur Bewältigung vergangenen Systemunrechts oder zurückliegender Bürgerkriege beitragen kann. Es geht dabei um die Anwendung strafrechtlicher Instrumentarien sowohl durch internationale Gerichte als auch durch nationale Gerichte innerhalb der betroffenen Gesellschaft.

Im Panel soll im Besonderen diskutiert werden, welchen Beitrag die strafgerichtliche Aufarbeitung und Sanktionierung vergangenen Unrechts zum Aufbau und zur Etablierung einer neuen gesellschaftlichen Ordnung leisten können. Zu fragen ist dabei unter anderem, ob die der strafrechtlichen Sanktionierung zugeschriebenen Effekte – wie beispielsweise die Vermeidung von Geschichtsfälschung und der Etablierung einer Kollektivschuldtheorie – wirklich an die Sanktion selbst anknüpfen oder nicht eher Folge des gerichtlichen Verfahrens sind. Zu fragen ist insoweit auch nach Alternativen zur strafrechtlichen Sanktionierung, wie zum Beispiel eine Amnestierung. Bei der Untersuchung dieser Fragen dürfen letztlich aber auch bestimmte rechtliche Probleme nicht unberücksichtigt bleiben, die sich bei Kollektivverbrechen in besonderem Maße stellen können. Zu nennen sind hier zum Beispiel das Verbot rückwirkender Bestrafung (zum Beispiel Bestrafung vergangenen DDR-Unrechts) oder Sonderprobleme auf der Ebene der Schuld.

Samstag, 24.10.
IG Farben-Gebäude 1.411


14.00-14.45 Uhr    
Vasco Reuss (Frankfurt): Über die Unmöglichkeit eines Strafzwecks „Vergangenheitsbewältigung“

14.45-15.30 Uhr   
Benno Zabel (Leipzig): Zwischen Ordnung und Geschichte: Orientierungsstrategien des Strafrechts

15.30-15.45 Uhr   
Kaffeepause

15.45-16.30 Uhr   
Sabine Swoboda (Passau): Didaktische Dimensionen internationaler Strafverfahren

16.30-17.15 Uhr   
Mayeul Hiéramente (Freiburg): Renationalisierung des Völkerstrafrechts?

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