Die Grundlagen politischer Normativität sind in der praktischen Philosophie heute mehr denn je umstritten. Dies betrifft ihren Skopus: richtet sich politische Normativität auf territorial eingehegte Bevölkerungen oder auf gesellschaftliche Sektoren von Betroffenen? Kontrovers sind weiterhin ihre definierenden Eigenschaften: kann etwa in Kontexten jenseits des Staates, für die geeignete Zwangsmittel nicht zur Verfügung stehen, dennoch von genuin politischer Normativität die Rede sein? Schließlich ist kontrovers, vor allem im Blick auf weltanschaulich pluralistische Gesellschaften, was die Geltungsgrundlagen politischer Normativität sind. Hier ist eine vorrangige Frage, ob solche Grundlagen im Singular oder im Plural vorgestellt werden sollen. Von zentraler Bedeutung ist für die Analyse der Geltungsgründe politischer Normativität daher das Konzept „öffentlicher Rechtfertigung“, das eingeführt wurde, um Praktiken politischer Normsetzung auf schmale, aber tragfähige gemeinsame Grundlagen zu stellen, ohne die kulturelle und ethische Pluralität politischer Akteure zu dementieren.
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