Angesichts der Vielzahl der Erfahrungen individueller Akteure mit Freihandelsordnungen und ihren Repräsentationen kann daher nur ein multidimensionaler Zugang dieser Interaktion zwischen politischer Organisation, Ideen und wirtschaftlichen Aktivitäten, ihrer gleichzeitigen Ausdifferenzierung und Verflechtung gerecht werden. Das Projekt zielt auf eine Beziehungsgeschichte zwischen globalen und lokalen Räumen guter Gründe und interessiert sich insbesondere für Rechtfertigungsnarrative und ihre wechselseitigen Einflüsse, Kommunikations- und Austauschbeziehungen. Die Forschungsinitiativen, die unter dem Dach dieses Projektes versammelt sind, gehen diesen Wirkungszusammenhängen aus makro- und mikrohistorischer Perspektive nach:
Die Ambivalenzen vermeintlich ‚guten Regierens’ und Paradoxa der Freihandelsordnung traten im Fall des britischen Empire deutlich hervor. Als Teil der britischen globalen Zivilisierungsmission und Säulen der kolonialen Herrschaftsarchitektur traten Free Trade und Rule of Law in der multi-ethnischen und multi-religiösen Musterkolonie Indien in ein Spannungsverhältnis zueinander. Dieses steht im Mittelpunkt des ersten Projektes. Geltungsgründe konfligierten, und zwar sowohl in spezifischen Arenen des Rechts wie z.B. vor Gericht als auch in der britischen Öffentlichkeit selbst.
Nicht selten rivalisierten so ‚ökonomische’ und ‚moralische’ Argumente miteinander, wie bei der Abschaffung des Sklavenhandels. Die Freihandelsordnungen beruhten auch auf der Privatisierung von Besitzrechten und der Regelung von Arbeitsverhältnissen, die sich auf Vertragsfreiheit und die Vorstellung von Marktbeziehungen zwischen freien und gleichen Individuen gegründet verstanden. Dies jedoch schloss nicht aus, dass sich neue Formen der nun als ‚frei’ deklarierten Zwangsarbeit entwickelten: Inwieweit resultierten demnach Erfolg oder Scheitern der Freihandelsordnung(en) aus Problemen der normativen Ordnung selbst oder aus einer nach ihren eigenen Normen ungerechten oder ineffektiven Umsetzung? Diese Frage wird Gegenstand einer zweitätigen Konferenz sein.
Zeitgenössische Politiker, Verwaltungsexperten, private und staatliche (Handels)Gesellschaften, Kaufleute, Intellektuelle und die öffentliche Meinung beschäftigten sich intensiv mit Gewinnen und Verlusten der Freihandelsordnungen und ihrer Herrschaftstechniken, mit Wettbewerb auf internationalen Märkten, Industrialisierung und sozialem Fortschritt. Diese Diskussionen waren zugleich dicht verwoben mit Debatten über die Nation und deren Neubewertung: Die Nation blieb zum einen stetiger Referenzpunkt im Kontext globaler Dynamiken, veränderte sich zum anderen zugleich in eben jenen Modernisierungsprozessen. Für das britische wie auch das französische Kolonialreich des 19. Jahrhunderts galt, dass die koloniale Expansion Einfluss auf die Produktion von historischem Wissen über die Nation nahm und auf das Empire-building und den Prozess der Globalisierung zurückwirkte. Europa lässt sich also nicht aus sich selbst heraus verstehen.
Um zu zeigen, wie sehr die Analyseebenen des Globalen, Nationalen und Lokalen miteinander verwoben sind, bleibt also neben der Makro- gerade die Mikroperspektive unabdingbar. Diese hilft, alle intermediären Erfahrungsebenen zu erfassen, die die individuelle, alltägliche Begegnung mit dem Freihandel formten: Die Implementierung der liberalisierten Wirtschaftsordnung verdrängte auch die bis dahin auf kollektiven Besitzrechten und auf der Verbindung von ökonomischer Abhängigkeit und Herrschaft beruhenden Wirtschaftspraktiken: Wie dies Gerechtigkeitspraktiken und deren Rechtfertigungsnarrative veränderte, zeigt eine vierte Studie am Beispiel der Bauernbefreiung und Agrarreformen in Nassau in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus lokal- bzw. regionalgeschichtlicher Perspektive – ein Ansatz, der wie die anderen Projekten auch auf die Rückbindung zwischen universaler Freihandelsordnung und partikularer Praxis zielt.
Das Projekt bearbeiten Prof. Dr. Andreas Fahrmeir als Leiter sowie Heidi Quoika und Verena Steller. Es besteht außerdem eine Kooperation mit dem IGK (Dr. Marco Platania).












