Die Universalisierung der Demokratie hat drei Dimensionen: die weltweite Ausbreitung der demokratischen Staatsform (1), die Entwicklung demokratischer Strukturen jenseits des Staates (2), sowie die normative Verallgemeinerung von Demokratie als alternativlosem Standard legitimen Regierens (3). Alle drei Verständnisse von Universalisierung können innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte auf entgegenkommende empirische Tendenzen verweisen. Die wissenschaftliche Fragestellung des Projekts richtet sich auf Spannungen und Wechselwirkungen zwischen den drei Dimensionen der Universalisierung. Sie fordert damit auch die Position von Keohane, Macedo und Moravcsik heraus, derzufolge nationale und internationale Demokratisierung in einem Positivsummenverhältnis stehen.
In unserem Projekt sollen zwei besonders evidente Ambivalenzen einer Universalisierung der Demokratie untersucht werden: die zunehmende internationale, vor allem völkerrechtliche Einflussnahme auf den Demokratieschutz in Einzelstaaten, sowie die zunehmende Etablierung supranationaler Kontrollmöglichkeiten einzelstaatlicher Entscheidungen. Die erste Forschungsfrage lautet, inwiefern völkerrechtliche Mechanismen der Demokratiestiftung und -erhaltung sich auf die demokratische Autonomie der betroffenen Staatsvölker auswirken (Teilprojekt Niesen). Wie im nationalstaatlichen Kontext wirft die Entparadoxierung eines autoritären Demokratieschutzes auch auf internationaler Ebene große Schwierigkeiten auf. Dem Problem soll unter anderem am Beispiel eines völkerrechtlich bindenden Demokratieschutzes vor dem „Ressourcenfluch" nachgegangen werden. Die zweite Forschungsfrage lautet, inwiefern individuelle Kontestationsrechte bei internationalen Organisationen oder Gerichtshöfen die nationalstaatliche Demokratie untergraben (Teilprojekt Steffek). Konkret untersucht werden soll in diesem Teilprojekt das bisher wenig analysierte demokratietheoretische Dreiecksverhältnis zwischen Individuen, Staaten und internationalen Organisationen/Gerichtshöfen, das insbesondere dann problematisch wird, wenn internationale Gerichts- oder Schiedsgerichtsinstanzen auf die Beschwerde eines Bürgers hin demokratisch zustandegekommene nationalstaatliche Gesetze verwerfen, bzw. dem Staat eine Gesetzesänderung nahelegen.












