Zulassung Graduiertenprogramm
Zugelassen werden können MA- (oder Magister oder Diplom oder 1. Staatsexamen) Absolventen, die aus einer der beteiligten oder verwandten Disziplinen kommen; die einen hervorragenden Abschluss vorweisen können, der zur Promotion in den beteiligten Disziplinen berechtigt.
Von Stipendiaten werden verlangt ein Motivationsschreiben (max. 500 Worte), ausführlicher CV, eine Forschungsskizze des Dissertationsvorhabens (zwischen 5 und max. 10 Seiten inkl. Fußnoten und Literatur) und zwei Referenzen. Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt das Zulassungskomitee die vielversprechendsten aus und lädt die Kandidaten zu einem Interview ein, auf dessen Grundlage die Zulassung erfolgt. Die Zulassung erfolgt generell für drei Jahre, sie kann am Ende des zweiten Jahres auf begründeten Antrag um ein halbes Jahr verlängert werden. Ebenso kann das Stipendium entzogen werden, wenn kein Benchmark erreicht wurde.
Hinweis: Die Stipendien des Graduiertenprogrammes sind bereits vergeben. Über weitere Ausschreibungen werden wir Sie auf dieser Seite informieren.












