Ringvorlesung: Recht ohne Staat?

Entwickelt sich das Recht im Zeitalter der Globalisierung unabhängig von staatlicher Einflussnahme? Schaffen sich globale Systeme wie die Wirtschaft ihre eigenen rechtlichen Strukturen? Wie weit reicht die demokratische Gesetzgebung heute noch? Unter welchen Voraussetzungen wird nichtstaatliches Recht durch eine Staatsgewalt überhaupt als ‚Recht‘ anerkannt und als solches angewandt? Inwiefern beeinflusst wiederum der Staat die Entstehung nichtstaatlichen Rechts? Und wie sind mögliche Geltungskonflikte zwischen beiden Systemen zu lösen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der ersten Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Die insgesamt fünf Vorträge im Wintersemester 2009/2010 finden im Hörsaalzentrum auf dem Campus Westend statt. Unter dem Titel ‚Recht ohne Staat? Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtsetzung‘ beleuchtet die Reihe ein Thema, das weit über die Rechtswissenschaften hinaus von Bedeutung ist. Verantwortlich für die Durchführung dieser ersten Ringvorlesung des Exzellenzclusters ist das vierte Cluster-Forschungsfeld „Die Herausbildung von Rechtsnormen zwischen den Nationen“.

Der Begriff des Rechts scheint auf den ersten Blick mit der politischen Organisationsform des Staates in enger Verbindung zu stehen. Aus historischer Perspektive ist das Phänomen des ‚Rechts ohne Staat‘ jedoch eher die Regel als die Ausnahme. Die Rechtsgeschichte blickt auf Jahrtausende, der ‚moderne Staat‘ ist eine vergleichsweise junge Erscheinung. Es wäre jedoch verkürzt, die Institution des nichtstaatlichen gesetzten Rechts mit dem Beginn des Nationalstaates als beendet anzusehen. Staatliche Rechtssetzung, vornehmlich durch die demokratisch legitimierte Gesetzgebung, soll und kann niemals soweit reichen, Rechtsetzung nichtstaatlicher Akteure zu verhindern. Gerade heutzutage sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen Rechtsbildungs- und Rechtsanwendungsprozesse zu konstatieren, an denen Akteure beteiligt sind, deren Regelungsbedarf von staatlichen Institutionen nicht gedeckt werden kann.

Im grenzüberschreitenden Bereich hat sich hierfür der Begriff des ‚transnationalen Rechts‘ eingebürgert. Aber auch im innerstaatlichen Bereich gibt es nichtstaatliche Rechtssetzung von Initiatoren aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen – von Wirtschaftsunternehmen über Sportverbände bis zu Verbraucherschutzvereinen und Religionsgemeinschaften. Dieses Phänomen eröffnet die Frage nach der Wechselwirkung zwischen staatlicher Gewalt und nichtstaatlicher Rechtsetzung.

Eine historische Perspektive wird mit dem Vortrag ‚Recht ohne Staat. Ein Blick auf die Rechtsgeschichte‘ aufgezeigt. Referent ist Prof. Thomas Duve vom Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle kommt Prof. Franz von Benda-Beckmann. Er setzt sich unter dem Titel ‚Recht ohne Staat im Staat‘ mit der ethnologischen Perspektive eines nichtstaatlichen Rechtspluralismus auseinander. Was den grenzüberschreitenden Bereich eines Rechts ohne Staat anbelangt, nimmt Prof. Klaus Dieter Wolf (Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung) Stellung zur Frage der Einbindung privater Akteure in grenzüberschreitende politische Steuerungsprozesse (‚Unternehmen als Normunternehmer‘). Prof. Gunther Teubner (Goethe-Universität und London School of Economics) beleuchtet die Idee eines transnationalen Konstitutionalismus in seinem Vortrag ‚Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes‘. Ein modernes Beispiel nichtstaatlichen Rechts analysiert Prof. Rainer Hofmann (Goethe-Universität) in seinem Beitrag zum Thema ‚Modernes Investitionsschutzrecht - ein Beispiel für entstaatlichte Setzung und Durchsetzung von Recht?‘

Wir wünschen interessante Vorträge und anregende Debatten!

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