Normativität und Freiheit

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Das Projekt richtet sich auf die Untersuchung des Verhältnisses von Normativität und Freiheit, das im Zentrum des Verständnisses der Herausbildung normativer Ordnung in der modernen Philosophie steht: Die Hervorbringung einer normativen Ordnung muss im modernen Verständnis, wenn es sich um eine legitime Ordnung handeln soll, eine freie sein. Gesetz und Freiheit stehen für die moderne Philosophie mithin nicht (wie noch für die politische Philosophie der Neuzeit) im Gegensatz, sondern erläutern sich wechselseitig. Dieses neue Freiheitsverständnis besiegelt die Einführung des Begriffs der „Autonomie". Eine bedeutende Veränderung hat dieses Verständnis durch die Einsicht gewonnen, daß Autonomie an soziale Mitgliedschaft oder Teilhabe gebunden ist. Soziale Mitgliedschaft, die Teilnahme an sozialer Praxis, ist dieser Einsicht zufolge zugleich die Quelle der Normativität und der Ort der Freiheit. Damit wird für das Verständnis und Verhältnis von Normativität und Freiheit die Frage zentral, wie eine soziale Praxis hervorgebracht wird und gegeben ist. Indem man dieser Frage in kritischer Auseinandersetzung mit etablierten Erläuterungen sozialer Praxis genauer nachgeht, lässt sich das Verhältnis von Normativität und Freiheit neu bestimmen:

(1) Die kritische Neubestimmung der Struktur sozialer Teilhabe bzw. Mitgliedschaft erfolgt in Reflexion auf ihre Genese. In einer solchen genealogischen Perspektive wird der Prozeß des Teil- oder Mitgliedwerdens, der Sozialisierung-als-Subjektivierung, untersucht und dieser Prozeß kritisch von dem teleologischen Konzept der „Bildung" abgesetzt: Das Werden zum kompetenten Teilnehmer sozialer Praktiken ist genealogisch verstanden ein Prozeß der Überformung einer vorgängigen („natürlichen") Ausstattung, die darin nicht restlos umgeformt wird (wie es der teleologische Begriff der Bildung versteht), sondern in seiner Differenz zur Logik sozialer oder kultureller Fähigkeiten erhalten bleibt. Deshalb ist soziale Teilhabe bzw. Mitgliedschaft aus genealogischer Sicht auch strukturell in sich gebrochen: Der Einzelne ist nie ganz soziales Mitglied, das „Individuum" nicht ganz „Subjekt", der „Mensch" nicht dasselbe wie die „Person". Die Koppelung zwischen dem (a-sozialen) Individuum und dem (sozialen) Subjekt enthält ein Moment irreduzibler Kontingenz oder Fremdheit.

(2) Von dieser genealogischen Problematisierung des Sozialen her müssen auch die Begriffe „Normativität" und „Freiheit" in ihrem Verhältnis neu konzipiert werden. Das läßt sich in einer ersten, abstrakten Näherung so bestimmen, daß Normativität und Freiheit zugleich nur durcheinander bestimmt werden können wie sie einander gegenüber different und selbständig sind: Normativität und Freiheit stehen in einem (negativ-) dialektischen Verhältnis. Normative Orientierungen gehen nicht darin auf, in freier Setzung hervorgebracht worden zu sein, sondern behalten - um ihrer normativen Kraft willen - ein irreduzibles Moment der Fremdheit oder Selbständigkeit. Ein freies Selbstverhältnis geht auf der anderen Seite nicht in der Hervorbringung (oder Herausbildung) normativer Orientierungen auf, sondern behält - um im emphatischen Sinn „Freiheit" genannt werden zu können - ein irreduzibles Moment von Distanz und Spiel gegenüber allen normativen Orientierungen. Nur so - so die Hypothese - lassen sich Transformationen und Innovationen normativer Ordnungen erklären: Freiheit geht nicht in Selbstverpflichtung auf, sondern immer noch oder wieder über sie hinaus.

Teilprojekte:

Das skizzierte Projekt soll in einer Reihe von eng miteinander verzahnten Teilprojekten bearbeitet werden.

Projekt 1 - Das Subjekt der Rechte (Christoph Menke)

Das Spannungsverhältnis von Normativität und Freiheit liegt der basalen Form zugrunde, durch die die Regierung moderner Gesellschaften erfolgt: der Form sog. „subjektiver Rechte". Denn auf der einen Seite definiert die Form subjektiver Rechte, daß sie die Rechtsträger als Willkürsubjekte adressiert: Rechte stellen das Ob und das Wie ihrer Inanspruchnahme in das Belieben des Einzelnen. Auf der anderen Seite sind Rechte das Resultat autonomer Selbstbestimmung im Vollzug politischer Selbstregierung. Zwischen Gehalt und Grund der Rechte herrscht damit eine Spannung, die der im Freiheitsbegriff entspricht: zwischen Freiheit von Normativität und Freiheit als Grund von Normativität. Das Projekt zielt auf eine Untersuchung der Form subjektiver Rechte im Lichte dieser Spannung im Freiheitsbegriff. - Das soll in zwei Schritten untersucht werden:

Der erste Schritt dient einer genaueren Strukturbeschreibung der Form subjektiver Rechte. Dabei lautet die Hypothese, daß dafür der grundlegende Wandel zu begreifen ist, der durch diese Form im Verhältnis von Recht und Person eintritt. Dazu geben rechtshistorische und -soziologische Untersuchungen die entscheidenden Hinweise: Subjektive Rechte zielen auf die Macht, das Können der Person; subjektive Rechte „ermächtigen". Es ist im ersten Schritt genauer zu untersuchen, wie diese rechtliche Ermächtigung zur Konstitution neuer Typen des Sozialen führt und damit zugleich einen neuen Typ politischer Regierung darstellt. Dabei soll insbesondere die Neubestimmung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft herausgearbeitet werden, die die Form subjektiver Rechte zum Ausdruck bringt. Die These des Projekts lautet, daß dieses Verhältnis durch eine irreduzible Differenz bestimmt ist.

Der zweite Schritt geht davon aus, daß die sozialstrukturelle Bestimmung subjektiver Rechte selbst einen normativen Gehalt hat. Dazu bedarf es zunächst einer allgemeinen Bestimmung des Zusammenhangs von Normativität, Freiheit und sozialer Teilnahme. Die Grundannahme besagt, daß der freie Vollzug sozialer Teilnahme der Grund der Normativität ist. Von hier aus muß deshalb auch die Bestimmung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft durch die Form subjektiver Rechte verstanden werden. Die Hypothese lautet daher, daß der Grund subjektiver Rechte nur in einem Begriff der normativen Freiheit als Vollzug sozialer Teilnahme liegen kann, der die Freiheit von Normativität, die Freiheit von sozialer Teilnahme wesentlich einbegreift. Um dies angemessen zu verstehen, bedarf es einer Reflexion auf das Verhältnis von Geist und Natur, das im normativen Diskurs der Moderne auf den Namen des „Menschen" hört.

Projekt 2 – Paradoxien der Autonomie (Thomas Khurana)

Der Begriff der Autonomie zeichnet sich dadurch aus, dass in ihm Freiheit und Normativität auf besondere Weise verschränkt werden: Im Begriff der Selbstgesetzgebung wird legitime normative Ordnung daran gebunden, dass wir in ihr nur unseren eigenen Gesetzen unterliegen. Freiheit wiederum wird so gedacht, dass sie in einer besonderen Form normativer Bestimmtheit (und nicht: in bloßer Unbestimmtheit) besteht. Der Begriff der Autonomie zielt mithin auf ein Doppeltes: einen normativen Begriff der Freiheit und eine freiheitliche Konzeption von Normativität.

Freiheit und Normativität stehen im Begriff der Autonomie mithin in einem innerlichen Verhältnis. Zugleich jedoch besteht zwischen beiden eine irreduzible Spannung, die „Autonomie“ zu einer ebenso dynamischen wie prekären Kategorie macht. Die irreduzible Spannung von Freiheit und Normativität kommt nicht zuletzt im sogenannten „Paradox der Autonomie“ zum Ausdruck, das verschiedentlich an Kants Bestimmung der Autonomie aufgewiesen worden ist: Wenn man die wechselseitige Verschränkung von Normativität und Freiheit in Termini der Selbstgesetzgebung artikuliert, dann scheint ein Moment oder Akt gedacht werden zu müssen, in dem das Subjekt sich sein Gesetz selbst gibt, ohne schon von einem Gesetz oder Grund bestimmt zu sein. Ein solcher gesetzloser Moment kann zugleich aber nicht als autonom im Sinne des Gebundenseins durch das eigene Gesetz gedacht werden. Im Paradox der Autonomie treten so Freiheit (in der Einsetzung des Gesetzes) und Normativität (das Gebundensein durch das Gesetz) auf problematische Weise auseinander.

Das Projekt fragt nach möglichen Formen der Vermeidung oder Entfaltung dieses Paradoxes, in denen das gespannte Verhältnis von Freiheit und Normativität innerlich ausgetragen werden kann, ohne dass die Seiten dieses Verhältnisses auseinanderfallen. Eine solche Entfaltung des Paradoxes erfordert eine mehrfache Neubestimmung von Autonomie: eine Infragestellung der Gesetzesvorstellung der Normativität und eine Reformulierung in Termini von Praktiken und Befähigungen; eine Infragestellung des Bildes von einem einzelnen Subjekt, das zugleich Unterworfener und Autor der Normen ist, und die Reformulierung in Begriffen einer sozialen Konstellation wechselseitiger Bestimmung; und ein Augenmerk auf die komplexe zeitliche Dimension der Herausbildung normativer Ordnungen und auf den Prozess der Bildung, in dem Beschränktsein und aktive Reartikulation sich wechselseitig bedingen. Diese Formen der Neubestimmung der Autonomie in Begriffen von Praxis, Sozialität und Bildung stehen vor der Aufgabe, die Paradoxie der Autonomie zu entfalten, ohne die Spannungen einseitig aufzulösen, die in dieser Paradoxie verdichtet sind: die Spannungen von Beschränkung und Befähigung, individueller und allgemeiner Freiheit, Freiheit im Sozialen und Freiheit vom Sozialen.

Projekt 3 - Nach der Souveränität. Zur Rekonzeptualisierung politischer Freiheit. (Francesca Raimondi)

Die schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert ansetzenden und in den zeitgenössischen Debatten verstärkt wieder auftretenden Formulierungen eines Begriffs des Politischen werden, so die Ausgangsthese des Projekts, erst dann verständlich, wenn sie als Versuch des Rückgewinns eines Begriffs politischer Freiheit (einer Freiheit, die in politischen Praktiken zum Ausdruck kommt) gelesen werden. Dabei verhält sich ein solcher Begriff politischer Freiheit gegenüber bestimmten Voraussetzungen eines liberal geprägten Freiheitsverständnisses (der zumeist keine genuin politischen Konnotationen hat) genauso kritisch wie gegen demokratietheoretische Modelle der souveränen Selbstbestimmung. Der zuweilen emphatische Rückgriff auf den Begriff des Politischen dient nämlich dazu, ein nicht institutionalisierbares Moment innerhalb politischer oder rechtlicher Prozesse zu markieren. Die Instituierung neuer Praktiken, Rechte oder gar politischer Ordnungen basiert zwar auf diesem Moment, jedoch bewahrt es jenen gegenüber auch eine gewisse Alterität und lässt sich somit in keinem transparenten Prozess kollektiver Selbstbestimmung eintragen. Dieses nichtinstitutionalisierbare Moment ist aber insofern als Konzeptualisierung politischer Freiheit zu deuten (oder eines zentralen Momentes derselben), als darin die Impulse zu Transformation und Veränderung verortet werden, welche die politische Praxis zu mehr als der bloßen Verwaltung politischer Angelegenheiten werden lässt, und weil ihm ein spezifischer Bezug auf die Grundlagen sozialer Praxis zueigen ist.

Das Projekt arbeitet die Konturen eines solchen genuinen Verständnisses politischer Freiheit aus und zwar in seiner Differenz zu individueller Verwirklichung sowie kollektiver Selbstbestimmung. Diskutiert werden dabei unterschiedliche Konzeptualisierungen politischer Freiheit (Schmitt, Arendt, Lefort, Rancière) auch in ihren problematischen Facetten, nämlich sofern das nicht institutionalisierbare Moment als souveräne Macht (Schmitt) gedacht oder aber politische Freiheit zum eigentlichen Sinn von Freiheit erklärt wird (Arendt). Von besonderem Interesse sind auch die normativen Implikationen eines solchen Begriffes politischer Freiheit, weil es die Legitimität normativer Ordnungen an die Möglichkeit von Transformation oder Neuinstituierung bindet und somit an ein Moment der Unbestimmtheit knüpft.

Projekt 4 - Dimensionen ästhetischer Freiheit (Juliane Rebentisch)

Die moderne Idee, dass die Herausbildung normativer Ordnungen nur dann legitim genannt werden kann, wenn sie in Freiheit gründet, ist seit Hegel präzisiert worden: Die Freiheit zur Hervorbringung normativer Ordnungen, Autonomie, muss als immer schon durch soziale Praxis vermittelte vorgestellt werden. Gegenüber der bis heute wirksamen ‚sittlichkeitstheoretischen‘ Tradition, in der diese Vermittlung als eine totale gedacht wird - Freiheit gibt es nur in und durch die Teilnahme an einer sozialen Praxis - geht das Projekt davon aus, dass damit ein wichtiges Moment von Freiheit marginalisiert, wenn nicht geleugnet wird: die Freiheit, die wir gegenüber der sozialen Praxis, ihren normativen Ordnungen wie gegenüber den diesen korrespondierenden Identitätsangeboten, haben. Diesen Problemzusammenhang bearbeitet das Projekt, indem es sich den klassischen Szenen jenes Streits zuwendet, den die ‚sittlichkeitstheoretische‘ Tradition mit einem ihr besonders verhassten Gegner austrägt: der romantischen Ironie. Deren ‚ästhetisches‘ Freiheitsverständnis gilt dieser Tradition als Inbegriff einer zur Willkür radikalisierten Freiheit, die an die Stelle der sozialen Personalität die bloß natürliche Individualität (Neigung, Begierde, Trieb) setzt und sich damit als Freiheit selbst verfehlt. Gegen die diesem Urteil zugrundeliegende Einschätzung, dass Freiheit einseitig mit dem Vermögen zur vernunftgemäßen Selbstbestimmung gleichgesetzt werden muss, will das Projekt indes zeigen, dass sich mit der romantischen Integration von unwillkürlichen, irrationalen, anarchischen Impulsen in den Begriff von Freiheit vielmehr das behauptet, was Adorno „Dialektik der Freiheit" genannt hat: ein im Herzen des Begriffs wirksamer Antagonismus, der das subjektive Vermögen zur Selbstbestimmung mit einem ihm gegenläufigen Impuls - einer vor-subjektiven Kraft - zusammenspannt. Diese Dialektik ist, so die weitere These des Projekts, die Bedingung der Möglichkeit einer Veränderung unserer zweiten Natur (und das heißt: von Geschichte überhaupt) - und damit ein wichtiges Moment von Freiheit. Aus dieser Arbeitshypothese ergeben sich Fragen, bei denen Aspekte aus den Bereichen von Anthropologie, Ethik, Moralphilosophie, politischer Philosophie, Kultur- und Gesellschaftstheorie eine Rolle spielen.

Projekt 5 - Akte der Freiheit (Dirk Setton)

Im Zentrum von Kants Begriff der Autonomie steht die Idee einer reinen Selbstbeziehung des Willens - eines Willens, der sich selbst Gesetz ist und sich in Übereinstimmung mit sich selbst bestimmt. Kant zufolge ist der volle Sinn der Autonomie für einen menschlichen Willen zwar eine praktische Notwendigkeit (Freiheit und Gesetz bedingen sich wechselseitig), aber unmöglich zu realisieren (das Gesetz ist kein unmittelbarer und niemals ein vollständiger Bestimmungsgrund des Willens). Dies ist der Gegenstand des Projekts: Es geht darum, Kants praktische Philosophie im Hinblick auf das Problem der Wirklichkeit der Autonomie neu zu lesen. Das Ziel besteht darin, eine Theorie des freien Willens zu erarbeiten, die sich von der Prämisse leiten lässt, die paradoxe Modalität der notwendigen Unmöglichkeit der autonomen Selbstbeziehung als Einsicht in die inhärent problematische Wirklichkeit der menschlichen Freiheit zu denken. In anderen Worten lautet die These, dass eine Reformulierung der so genannten „Paradoxie" der Autonomie (ein freier Wille soll der Urheber eines Gesetzes sein, aus dem seine Freiheit allererst entspringt) eine Wahrheit über den freien Willen zum Ausdruck bringen kann. Das Projekt soll diese Perspektive erschließen, indem Kants Theorie der Freiheit im Ausgang von der Religionsschrift rekonstruiert wird - wo Kant die Wirklichkeit der Autonomie im Sinne einer „Revolution" des Willens vorgestellt hat, und zwar als Resultat eines un-möglichen, grundlosen und radikalen „Actus der Freiheit". Die Konsequenzen dieser Auffassung für Kants praktische Philosophie im Ganzen wird das Projekt im Zuge einer Lektüre der einschlägigen Schriften herausarbeiten, die ihre Akzentuierungen durch Bezüge auf Hegel, Sartre und die Psychoanalyse gewinnen soll.

 

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Personen in diesem Projekt:

  • Project director / contact
    • Menke, Christoph, Prof. Dr. | Profile
  • Project members

Publikationen in diesem Projekt:

  • Khurana, Thomas (2010): Reflexives Leben: Biologie und Ästhetik um 1800, in: Texte zur Kunst, 20. Jg. (2010), Heft 79.
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  • Khurana, Thomas (2010): „Ontologie und Autonomie. Zur reflexiven Vertiefung von Ontologie nach Heidegger und Brandom“, in: Mario Grizelj & Oliver Jahraus (Hrsg.): Theorietheorie: Die Geisteswissenschaften als Ort avancierter Theoriebildung - Theorie als Ort avancierter Geisteswissenschaft. München: Fink 2010 (im Erscheinen).
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  • Khurana, Thomas (2009): „Dekonstruktive Diskurse“, in: Habermas-Handbuch. Leben – Werk – Wirkung, hrsg. v. Hauke Brunkhorst, Regina Kreide, Christina Lafont, Stuttgart: Metzler 2009, S. 104-108.
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  • Khurana, Thomas (2009): „This New Yet Unapproachable Community. Formen der Gemeinschaft bei Cavell und Blanchot”, in: Katrin Trüstedt & Kathrin Thiele (Hrsg.): Happy Days. Lebenswissen nach Cavell. München: Fink 2009, S. 45–65.
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