The Dictatorship of Justice

The research project investigates the ambivalence of the concept of justice in modernity, particularly focussing on the “dark side” of this allegedly infallible norm. The normative substance, motivations and practical consequences of justice as a universal resource of legitimization in various legal and political manifestations will be examined; this approach will be based on the sceptical awareness of the despotic potential of a universal discourse on justice as the construction of a normative macro-order. Particular attention is drawn to the paradoxical character of the modern discourse on justice: Despite the substantial void of the concept of justice, the latter has in recent years experienced a renaissance as mode of ultimate justification. This tension makes it possible to understand the history of justice as a history of political instrumentalization.

Based on the methodological decision to ascertain the concept of justice not by its abstract definitions but by the forms of its appearance, the project analyzes narratives about justice by focussing on the questions by whom, when, where and particularly with which implications they are employed. Legal history as well as legal philosophy and theory of state will inform the project’s approach in order to achieve a multifaceted view on the formation of this normative order.    
Two monographs will be published in the course of the project. For further information please visit our website: http://www.mpier.uni-frankfurt.de

People in this project:

  • Project director / contact
  • Project members

Publications of this project:

  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Abgemeldet, in: Myops 5 (2009), S. 30-33.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Boni und Pacta, in: Myops 6 (2009), S. 18-21.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Ein Interpretationslastenausgleichsgesetz muß her. Sprachwissenschaftliche Beratungsposse: Unser Recht soll schöner werden, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.4.2009.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Juristen sind All-gegenwärtig, in: Deutsche Universitätszeitung, duz-Magazin 7/2009, S. 64-65 (auch auf SpiegelOnline, 13.07.2009).
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Menschenfresser. Eine Glosse über die Wahrheit, in: journal culinaire 9 (2009), S. 112-114.
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  • Kiesow, Rainer Maria; Lahusen, Benjamin; Simon, Dieter; Ogorek, Regina (2009): Myops. Berichte aus der Welt des Rechts, München 2009, Hefte 5-7, jeweils 80 Seiten (C.H. Beck Verlag).
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Von vorn nach hinten und von hinten nach vorn, in: Myops 7 (2009), S. 4-15.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Wo kein Wille, da kein Recht?, in: Soziologische Jurisprudenz. Festschrift für Gunther Teubner zum 65. Geburtstag, hrsg. von Gralf-Peter Calliess, Andreas Fischer-Lescano, Dan Wielsch, Peer Zumbansen, Berlin 2009 (De Gruyter Recht), S. 333-342.
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  • Meyer, Ulrike (2009): Der Vernehmungsbeamte als Freund und Helfer, in: IASLonline (22.08.09). (Rezension über: Jo Reichertz/ Manfred Schneider (Hg.): Sozialgeschichte des Geständnisses. Zum Wandel der Geständniskultur. Wiesbaden 2007.)
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  • Meyer, Ulrike (2009): Wir müssen nur wollen?!, in: Rechtsgeschichte. Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 15 (2009), S. 227-230. (Rezension über: Peter Stemmer: Normativität. Eine ontologische Untersuchung, Berlin 2008.)
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Der Vorbehalt gegen Gerechtigkeit als Universalrechtfertigung wird im Wesentlichen durch zwei augenfällig widersprüchliche Gleichzeitigkeiten und Unvereinbarkeiten getragen: (I) Zum einen erlebt Gerechtigkeit im Zuge der aktuellen Entwicklung rund um Letztbegründungen und -verfügungen eine Renaissance; kaum ein Bereich – gerade kein politischer –, der nicht in irgendeiner Form den Anspruch auf gerechte Verhältnisse erheben würde. Zugleich aber hat die Gerechtigkeit in der Moderne ihren originären Stellenwert verloren: sie wurde dekonstruiert, destruiert und entmystifiziert, so dass in der modernen Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtstheorie Einigkeit darüber besteht, dass das positive Recht, also die jederzeitige, formale Änderungsmöglichkeit des Rechts einer Gesellschaft, der Gerechtigkeit keinen Ort mehr zuweist, sondern die Formel „Gerechtigkeit“ allenfalls als Symbol oder regulative Idee zitiert. Folglich rekurriert der politische Diskurs auf eine Substanz, deren „Nichtsubstanz“ wissenschaftlicher Allgemeinplatz ist.

Zudem offenbart sich (II) ein Nebeneinander von Universalismusanspruch und Fragmentierung von Gerechtigkeit: einerseits gilt sie als Ziel, das weltweit verwirklicht werden soll, so dass die alte Frage des römischen Rechts nach dem Gerechten und Billigen, der Gleichheit und der Zuteilung – das „Suum cuique!“, Jedem das seine! – mit großen Schritten wieder in unsere bürokratischen Diskussionen einbricht und mit dem Anspruch auf Richtigkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der sozialen Ordnung einen Generalmaßstab für die Kernfrage der Normativität – dem, was man machen kann und soll – anlegt. Andererseits existieren parallel zum Anspruch der monopolisierten Universalantwort individuelle Gerechtigkeitsvorstellungen, nach denen jeder Einzelne darüber entscheidet was als (un-)gerecht gilt, und die den Gerechtigkeitsdiskurs zwangsläufig fragmentarisch, lokal und zersplittert werden lassen. Gerechtigkeit avanciert so zum partikularen Rechtfertigungsnarrativ, das für alle Ansätze gleichzeitig und in gleichem Maße einen Universalismusanspruch erhebt. Dass dieser Anspruch angesichts der Vielzahl und Verschiedenheit der Gerechtigkeitsvorstellungen nicht erfüllt werden kann, liegt auf der Hand. Entsprechend präsentiert sich Gerechtigkeit als „normative Black Box“, in die alles und nichts hineingelegt und -gelesen werden kann, ohne dass eine gemeinsame Basis bestünde.

Vor dieser Folie gilt es zu hinterfragen, inwiefern Politik von der Unbestimmtheit der Gerechtigkeit Gebrauch macht und sie zur Rechtfertigung politischer Partikularziele instrumentalisiert – Gerechtigkeit selbst zu einer rhetorischen Waffe hat werden lassen. Und auch das Postulat Gerechtigkeit fungiere als ein Hauptziel bei der Herausbildung normativer Ordnungen muss, ebenso wie mögliche Erklärungsansätze für die gegenwärtige Konjunktur der Gerechtigkeit, neu bewertet und diskutiert werden.

Ausgehend von der methodischen Grundentscheidung, Gerechtigkeit nicht abstrakt, sondern über ihre Erscheinungsformen zu bestimmen, werden Gerechtigkeitsnarrative unter der Fragestellung analysiert, von wem sie wann, wo und vor allem wie und mit welchen Implikationen platziert werden. Beide Teilprojekte „Das Bild der Gerechtigkeit in Literatur und Recht“ (Rainer Maria Kiesow) und „Die normative Balance des Rechtsstaatsprinzips“ (Ulrike Meyer) haben sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen auf breiter Basis zu behandeln und durch die Verbindung von rechtshistorischen, rechtstheoretischen, rechtsphilosophischen und staatstheoretischen Elementen einen möglichst differenzierten Blick auf die Ausbildung normativer Ordnungen zu liefern.

 

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Personen in diesem Projekt:

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Publikationen in diesem Projekt:

  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Abgemeldet, in: Myops 5 (2009), S. 30-33.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Boni und Pacta, in: Myops 6 (2009), S. 18-21.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Ein Interpretationslastenausgleichsgesetz muß her. Sprachwissenschaftliche Beratungsposse: Unser Recht soll schöner werden, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.4.2009.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Juristen sind All-gegenwärtig, in: Deutsche Universitätszeitung, duz-Magazin 7/2009, S. 64-65 (auch auf SpiegelOnline, 13.07.2009).
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Menschenfresser. Eine Glosse über die Wahrheit, in: journal culinaire 9 (2009), S. 112-114.
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  • Kiesow, Rainer Maria; Lahusen, Benjamin; Simon, Dieter; Ogorek, Regina (2009): Myops. Berichte aus der Welt des Rechts, München 2009, Hefte 5-7, jeweils 80 Seiten (C.H. Beck Verlag).
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Von vorn nach hinten und von hinten nach vorn, in: Myops 7 (2009), S. 4-15.
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  • Kiesow, Rainer Maria (2009): Wo kein Wille, da kein Recht?, in: Soziologische Jurisprudenz. Festschrift für Gunther Teubner zum 65. Geburtstag, hrsg. von Gralf-Peter Calliess, Andreas Fischer-Lescano, Dan Wielsch, Peer Zumbansen, Berlin 2009 (De Gruyter Recht), S. 333-342.
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  • Meyer, Ulrike (2009): Der Vernehmungsbeamte als Freund und Helfer, in: IASLonline (22.08.09). (Rezension über: Jo Reichertz/ Manfred Schneider (Hg.): Sozialgeschichte des Geständnisses. Zum Wandel der Geständniskultur. Wiesbaden 2007.)
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  • Meyer, Ulrike (2009): Wir müssen nur wollen?!, in: Rechtsgeschichte. Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 15 (2009), S. 227-230. (Rezension über: Peter Stemmer: Normativität. Eine ontologische Untersuchung, Berlin 2008.)
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