Forschungsprogramm

Mit dem thematischen Fokus auf die Herausbildung normativer Ordnungen werden die gegenwärtigen Konflikte um eine gerechte Weltordnung und ihre historische Genese aus der Perspektive verschiedener geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen (Philosophie, Geschichte, Politik- und Rechtswissenschaft, der Ethnologie, Ökonomie, Religionswissenschaft und Soziologie) untersucht. Im Unterschied zu funktionalistischen Erklärungsversuchen, die sich stets auf normexterne Faktoren beziehen – und die ihre wissenschaftliche Berechtigung haben – geht es dem Cluster um die internen Konflikte, Prozesse und Prozeduren bei der Herausbildung normativer Ordnungen. Normative Ordnungen dienen der Rechtfertigung von Ansprüchen auf Geltung und, darauf gestützt, auf Herrschaft und eine bestimmte Verteilung von Gütern und Lebenschancen. Sie sind eingebettet in Rechtfertigungsnarrative, die in singulären historischen Konstellationen unter einem spezifischen Problemdruck entstehen und zumeist über lange Zeiträume tradiert, modifiziert, institutionalisiert und praktiziert werden. Jedoch weist jedes tradierte Rechtfertigungsnarrativ immer zugleich über die Faktizität einer bestehenden Ordnung hinaus und bietet so Anknüpfungspunkte für Kritik, Zurückweisung oder auch Widerstand. Es ist diese performative Spannung zwischen Rechtfertigungsnarrativ und Rechtfertigungsanspruch, aus der sich die konfliktreiche Dynamik der Herausbildung und Veränderung normativer Ordnungen verstehen lässt.

Die an dem Exzellenzcluster beteiligten Wissenschaftler/-innen finden in diesem internen Standpunkt ihre gemeinsame Grundlage, von der aus sie mit ihren jeweils eigenen Mitteln die Herausbildung normativer Ordnungen untersuchen und sich zugleich reflexiv über diese gemeinsame Grundlage verständigen. Ohne die Unterscheidung zwischen interner und externer Perspektive auf die Herausbildung normativer Ordnungen zu verabsolutieren, lässt sich in gegenwärtigen Konflikten doch beobachten, dass Menschen ihre Unrechtserfahrungen unmittelbar artikulieren – mit allen Ambivalenzen, zumal dann, wenn solche Artikulationen in einer bisher nicht gekannten Weise durch Massenmedien rasch global verbreitet werden. Individuelle und kollektive Erfahrungen von Ungerechtigkeit, von Missachtung und Demütigung, von mangelndem Respekt vor der eigenen Würde steigern sich zu normativen Ansprüchen, die mit verschiedenen Gründen an verschiedene Adressaten gerichtet werden, notfalls auch mit Gewalt. So lässt sich gegenwärtig nur ahnen, welche heftigen Konflikte um gerechte normative Ordnungen der aktuell prognostizierte globale Klimawandel zeitigen wird – welche Verteilungskämpfe um knapper werdende lebenswichtige Ressourcen in den stärker belasteten Regionen, welche sozialen und kulturellen Kämpfe, wenn die vorhersehbaren massenhaften Migrationen in die klimatisch günstigeren Zonen beginnen.

Die Betroffenen nehmen dabei keine Rücksicht auf funktionale Differenzierungen von globalen Sozialsystemen oder auf semantische und institutionelle Unterschiede zwischen Recht, Moral und Religion. Während Menschen handeln und sprechen, sind sie gewiss auch anonyme Kreuzungspunkte von gesellschaftlichen Kommunikations- und unbewussten Symbolsystemen, bloße Spielmarken in einem strategischen Spiel um Rohstoff- oder Absatzmärkte oder von Massenmedien instrumentalisierte Sprachrohre partikularer Interessengruppen. Es geht den Antragstellern nicht darum, die Geistes- und Sozialwissenschaften wieder in einen anthropologischen Schlummer zu versetzen und an einem Menschenbild auszurichten, das seine Kontextbestimmtheit verleugnet und sich zu einem transzendentalen Apriori aufspreizt. Uns erscheinen jedoch die tatsächlichen Empörungen über Ungerechtigkeiten – wie berechtigt, einseitig, selektiv und verzerrt sie im Einzelfall auch sein mögen – als hinreichende empirische Evidenz, um zu fragen, wie heutzutage eine Theorie der Herausbildung normativer Ordnungen jenseits der Dichotomie zwischen Handlungs- und Struktur- oder Systemtheorie möglich ist, die angesichts der globalen Herausforderungen einen strukturtheoretischen Quietismus ebenso vermeidet wie einen handlungstheoretischen Alarmismus.

 

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