Wie lässt sich Moral verstehen? – R. Jay Wallace hielt die 7. Frankfurt Lectures zum Thema „Bilateralität in der Moral“

Von Michael Schedelik

Mit R. Jay Wallace (University of California, Berkeley) präsentierte am 1. und 2. Juli 2013 einer der weltweit renommiertesten Moralphilosophen seine Reflexionen zur derzeitigen philosophischen Debatte über das Verständnis von Moral und ihrem spezifischen Verbindlichkeitscharakter. Die 7. Frankfurt Lectures knüpften damit an eine der zentralen Forschungsfragen des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ bezüglich der Normativität normativer Ordnungen an.

In seinem ersten Vortrag ging Wallace der Frage nach, inwiefern die Moral als eigenständiger Bereich einer sog. „bilateralen Normativität“ verstanden werden könne. Eine solche „bilaterale Normativität“ sei Wallace zufolge eine distinkte Form der Normativität, die zwei Personen innerhalb eines normativen Nexus‘ miteinander verbinde. Paradigmatische Beispiele seien Abmachungen, Verträge oder Versprechen. So fragte der Moralphilosoph, ob „es einen moralischen Nexus [gebe], der uns mit anderen Individuen als Trägern spezifischer Ansprüche verbinde[…]“.

Zunächst verdeutlichte Wallace, was unter einer bilateralen Normativität zu verstehen sei. Bei der bilateralen („zweiseitigen“) Normativität gehe es grundlegend um praktische, d. h. handlungsanleitende Gründe, die sich ihrem Wesen nach auf zwei Personen bezögen. Diese Personen seien in einem „normativen Nexus“ so miteinander verbunden, dass sie sich gegenseitig Verpflichtungen schuldeten, die mit Ansprüchen des jeweils anderen korrelierten. Diese Ansprüche seien von bloßen Interessen insofern zu unterscheiden, dass ihre Verletzung ein genuines Unrecht im Gegensatz zur einfachen Schädigung konstituiere. Das Beispiel von Felix, der durch eine Abmachung mit Sarah einen normativen Anspruch auf eine Leistung ihrerseits erhält, machte seine Ausführungen plastischer. Sofern Sarah Felix die Leistung vorenthält und somit ihrer Verpflichtung, die durch die Abmachung ins Leben gerufen wurde, nicht nachkommt, verletzt sie Felix‘ Anspruch und tut ihm damit ein Unrecht. Der Anspruch und die korrespondierende Verpflichtung werden aber allein durch die Abmachung der beiden konstituiert. Auch ohne die Abmachung besitzt Felix durchaus ein Interesse an der Leistung, hat aber keinen normativen Anspruch darauf.

Ob dieses Modell der bilateralen Normativität auf die Domäne der Moral überzeugenderweise zu übertragen sei, stellte für Wallace die grundlegende philosophische Herausforderung dar. Da die bilaterale Normativität einen besonderen Kontext zu benötigen scheine, sei sie auf den ersten Blick mit als universell vorgestellten Moralprinzipien nicht in Einklang zu bringen. Die paradigmatischen Beispiele des Vertrags oder des Versprechens, aber auch familiärer oder freundschaftlicher Beziehungen legten den Schluss nahe, dass der spezifische Verpflichtungscharakter auf eine konkrete historische Dimension und kausale Interaktionen zurückzuführen sei. Sollte bilaterale Normativität prinzipiell auf realexistierenden Zusammenhängen beruhen, widerspreche dies dem Verständnis einer universell verpflichtenden Moral.

Zur Klärung dieser Herausforderung griff Wallace auf einen kontraktualistischen (vertragsbasierten) Ansatz zurück, der den Inhalt moralischer Prinzipien als eine hypothetische Vereinbarung begreife. Moral sei demzufolge das Ergebnis einer hypothetischen Vereinbarung darüber, welche Normen das gemeinsame gesellschaftliche Leben grundlegend regeln sollten. Ein moralischer Nexus bestehe demnach, sobald die Belange zweier moralischer Personen, die als Träger relevanter Interessen und mit der Fähigkeit zur wechselseitigen Rechtfertigung gekennzeichnet seien, durcheinander beeinflusst würden. Diese auf Kant zurückreichende Position sähe sich jedoch dem Einwand ausgesetzt, dass die reine praktische Vernunft nicht substantiell genug sei, um einer bindenden moralischen Ordnung als Grundlage zu dienen.

Die Frage nach der Begründung der Bindungsfähigkeit der bilateralen Moral führte Wallace daher zu den metaethischen Grundlagen der Moral. Bedürfe die Normativität der Moral in ihrer bilateralen Interpretation letztlich doch einer empirischen oder gar metaphysischen Grundlage? Wallace wies diesen Einwand zurück und argumentierte, dass Normativität im Allgemeinen auf Gründe zurückzuführen sei, die als nichtnormative Fakten zu verstehen seien. Bei einem normativen Sachverhalt käme diesen nichtnormativen Fakten eine normative Signifikanz zu, indem sie als Gründe für die Einstellungen eines Subjekts fungierten. Sie seien somit konstitutiver Teil des normativen Sachverhalts und nicht dessen Erklärung oder Rechtfertigung. Wallace zog daher den Schluss, dass die Normativität einer metaethischen Grundlage nichtnormativer Art nicht bedürfe, insofern man davon ausginge, dass es normative Tatbestände gebe, die in ihrer Geltung unabhängig von einzelnen Perspektiven seien. Ein sog. metaethischer Realismus sei Wallace zufolge somit die Voraussetzung für die Bilateralität der Moral. Dieser Realismus bezüglich des Normativen sei, so die Antwort auf die sich anschließende naturalistische Herausforderung (d. h. auf die Vereinbarkeit der philosophischen Konzeption mit der naturwissenschaftlichen Weltsicht), so zu verstehen, dass die Moral eine eigenständige normative Ordnung darstelle, die mit der objektiven Realität nicht direkt kompatibel sei.

In seinem zweiten Vortrag widmete sich Wallace der weiteren Konturierung der moralischen Bilateralität und ihrer philosophischen Voraussetzungen. Zunächst verdeutlichte er den personenbezogenen Aspekt des bilateralen Verhältnisses, indem er auf die philosophische Debatte einging, welche Gründe im Rahmen einer hypothetischen Vereinbarung bezüglich der Legitimität einer gesellschaftlichen Ordnung und ihrer konstitutiven Prinzipien zählen sollten. Eine Position in der Debatte gehe davon aus, dass in einem solchen Begründungsverfahren nur diejenigen Einwände zählten, die von Individuen in eigener Sache und aufgrund persönlicher Belange erhoben würden. Eine konkurrierende Position, prominent von dem britischen Philosophen Derek Parfit vertreten, gehe hingegen davon aus, dass auch Gründe zu berücksichtigen seien, die nicht unmittelbar auf individuellen Interessen basierten und als „unpersönliche Gründe“ bezeichnet werden könnten. Wallace argumentierte dafür, dass allein die Perspektive des konkret betroffenen Individuums ausschlaggebend sei und dieser personenbezogene Aspekt verloren ginge, wenn unpersönliche Gründe in ein Begründungsverfahren einbezogen würden. Er konzedierte jedoch, dass es durchaus Fälle gäbe, in denen unpersönliche Gründe Geltung beanspruchen könnten, z. B. bei der Verteilung knapper Güter und generell in Bezug auf politische Institutionen. Wallace sprach demnach von einer „Pluralität des Moralischen“, in der die Konzeption einer bilateralen Moral einen wichtigen Teilbereich bilde, aber nicht alle relevanten Fälle abdecken könne.

Daran anschließend behandelte Wallace die basale Frage, wie der deontische Status, d. h. die Verbindlichkeit, moralischer Prinzipien zu verstehen sei. Zu diesem Zweck wies er auf die charakteristische Art der zwischenmenschlichen Beziehung hin, die mit einem mit moralischen Prinzipien konformen Verhalten einhergehe. Die normative Verbindlichkeit der bilateralen Moral gehe demzufolge auf den Wert der sozialen Beziehung, die durch das Einhalten moralischer Prinzipien ermöglicht werde, zurück. Die moralische Beziehung der gegenseitigen Achtung unterscheide sich somit von anderen wertvollen Beziehungen freundschaftlicher oder familiärer Art dadurch, dass sie im Gegensatz zu letzteren erst durch normenkonformes Verhalten ins Leben gerufen werde. Die Verbindlichkeiten ersterer seien daher nicht als beziehungsbasiert, sondern vielmehr beziehungsermöglichend zu verstehen.

Zuletzt ging Wallace auf die Praxis der moralischen Verantwortung ein, um die Spezifizität der bilateralen Moral zu verdeutlichen und ihren deontischen Status exakter zu beschreiben. Wallace griff dazu auf die Theorie des amerikanischen Philosophen Stephen Darwall zurück, um ex negativo den Forderungscharakter moralischer Prinzipien zu erläutern. Darwall zufolge gehe der Muss-Charakter moralischer Prinzipien darauf zurück, dass beliebig andere Personen dazu ermächtigt seien, diese Prinzipien als Anforderungen an den jeweils Handelnden zu richten. Dieses Verhältnis zwischen Adressierendem und Adressaten sei als ein Verhältnis der 2. Person Singular (Second-Person Standpoint) zu verstehen und könne mit dem Beispiel eines Feldwebels, der Befehle an seine Truppe richte, verdeutlicht werden. Wallace kritisierte an Darwalls Theorie, dass dieses Verhältnis nicht auf die alltägliche Beziehung zweier Personen angewendet werden könne, da man in diesen Kontexten nicht von Ermächtigung oder Autorisierung sprechen könne. Ausschlaggebend für den Verbindlichkeitscharakter sei Wallace zufolge vielmehr der spezifische Anspruch derjenigen Partei, der gegenüber der Handelnde ein moralkonformes Verhalten schulde. Das Individuum, dessen Ansprüche verletzt würden, habe einen privilegierten Grund sich zu empören, der anderen nicht zugeschrieben werden könne.

Wallace Ansatz‘ zufolge stellt die Moral somit eine Domäne dar, in der durch moralische Prinzipien ein normativer Nexus zwischen zwei Personen entsteht, der reziproke Verbindlichkeiten und Ansprüche bestimmt. Der einzige Grund für dieses normative Verhältnis liegt in dem Status als moralische Person sowie in dem Aufeinanderbezogensein der beteiligten Parteien. „Es gibt Dinge“, so Wallace „die wir uns gegenseitig schulden, und zwar nur weil wir Menschen sind.“

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