Die Ordnung des Netzes und das Netz der Ordnung. Matthias Kettemann und Marcus Döller über digitale, rechtliche und praktische Ordnung und Chaotik

Von Steffen Andrae

Dass es sich beim Chaos um einen Zustand der Unordnung und des Durcheinanders handelt, liegt im Begriff der Sache. Weniger tut dies hingegen die eindeutige Bestimmung des Verhältnisses von Chaos und seinem Gegenteil, Ordnung. Geht diese aus jenem hervor und beendet es gleichsam durch seine Formierung? Oder bricht das Chaos immer wieder in die Ordnung hinein, ist ständiger Verfolger, gar latente Gefahr? Oder aber muss die Beziehung zwischen Chaos und Ordnung vielleicht auf andere Weise konzipiert werden? Dr. Matthias Kettemann und Marcus Döller vom Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ sprachen im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms des 11. Internationalen Lichter Filmfests Frankfurt International zur inneren Dynamik von Chaos und Ordnung.
Unter dem Titel „Tohuwabohu 2.0:  Das Chaos im Netz als Produktivkraft und Gefahrenquelle“ erörterte Matthias Kettemann, Postdoktorand am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“, grundlegende Fragen hinsichtlich der Ordnung des Internets. Bei dessen Entstehung habe das Chaos eine zentrale Rolle gespielt. In der Sorge vor atomaren Erstschlägen hätte die US-Regierung verschiedene Projekte mit dem Ziel einer Dezentralisierung von Informationsstrukturen gefördert, die letztendlich zur Entwicklung des Internets führten. Das Netz ging also aus einem apokalyptischen Denken hervor, das die Suche nach einer resilienten Architektur von Datenverwaltung befeuert hatte. Im Internet entwickelten sich früh informelle Ordnungsfunktionen, die ein Gegengewicht zur Abwesenheit völkerrechtlicher und internationaler Regeln in Bezug auf das Verhalten von Staaten oder Unternehmen im World Wide Web darstellte.

Diesen Vorgang bezeichnete der Internetforscher als „Selbstkonstitutionalisierung“. Sie beruhe darauf, dass jedes soziale System sich intern bestimmte Normen schaffe, um sich zu organisieren und das Handeln von Teilnehmern zu legitimieren. Während die durch die US-amerikanische Organisation ICANN verwaltete Zuordnung von Internetadressen vormals nur von den USA kontrolliert wurde, die damit theoretisch einzelne Länder vom Netz hätten abklammern können, sind diese Prozesse inzwischen internationalisiert.
Heute, so Kettemann, bewegten wir uns in einer postmodernen Form der Internetregulierung. Die Netz-Governance liege nicht mehr bei einzelnen Staaten, sondern bei einer globalen Multi-Stakeholderstruktur. ICANN werde durch eine Vielzahl von Nutzern und Internetregulierungsorganisationen beaufsichtigt, die sich selbst und gegenseitig kontrollierten. Die Zivilgesellschaft sowie verschiedene Netzakteure werden so zu Mitgestaltern bei der Herausbildung der normativen Ordnung des Internets. Parallel zu dieser an Normen orientierten Ordnung bestehe jedoch auch eine starke Machtordnung, in der große Player Einfluss auf die sozialen Beziehungen der Internetnutzer besäßen. Die oft unbewusste Unterwerfung unter die von Unternehmen vorgegebenen Regeln zeige sich beispielsweise in der Einwilligung in Nutzungsbedingungen, für die wir oftmals „mit unserer Aufmerksamkeit und unseren Daten“ zahlten. Diese unternehmerische Macht sei ihrem Wesen nach antidemokratisch und antilegitim. Sie müsse durch Ordnungen der Normen und des Rechts eingeschränkt und gezähmt werden. Laut Kettemann sind wir bereits auf dem Weg zu einer normenorientierten und damit legitimeren Ordnung des Netzes. Das zeige sich unter anderem in Gerichtsurteilen gegen große Internetunternehmen und der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung. Zusammengenommen setzten die verstärkte Geltung des Rechts und die verstärkte Sensibilität der User anti-chaotische Tendenzen in Gang und unterstützten eine weitere Entwicklung hin zu einer normativen Ordnung des Internets. Dies sei, so Kettemann, „eine gute Nachricht“.
Kettemanns linearer Konzeption von Chaos und Ordnung – „erst war das Chaos, dann kam die Ordnung“ – setzte Marcus Döller eine komplexe begriffstheoretische Reflexion entgegen, die die innere Dynamik von Chaos und Ordnung nicht als einander ablösende Zustände, sondern als durch einander vermittelte Prinzipien zu begreifen suchte. Döllers vielfach variiertes Kernargument lautete, dass die Entgegensetzung von Ordnung und Chaos selbst Teil eines übergreifenden Ordnungszusammenhangs sei, dass also Ordnung und Chaos in ihrer Differenz eine Einheit bilden. Die Erzählung der Ordnung bestehe gerade darin, das ihm entgegenstehende Chaos in eine vorgeschichtliche Vorvergangenheit zu verlegen, um sich damit retroaktiv zu legitimieren. Vor dem Akt der Einsetzung durch das Gesetz sei das Chaos aber vollkommen indifferent gegenüber der gesetzlichen Unterscheidung von Gesetz und Gesetzlosigkeit. Damit müsse Chaos zweimal gedacht werden: einerseits als etwas, das weder gesetzlich noch nicht-gesetzlich, also gegenüber dieser Differenzierung gleichgültig sei, andererseits als etwas, das zwar dem Gesetz entgegensteht, darin aber von der Ordnung des Gesetzes produziert worden ist. Letztere Form des Chaos sei somit lediglich ein Effekt der Ordnung, immer schon von ihr abhängig und auf sie verwiesen.
Vor dem Hintergrund seiner Neufassung des Chaosbegriffs argumentierte Döller, dass es eine strukturell konservative Operation sei, das Chaos als Nichtgesetzliches der Gesetzlichkeit der Ordnung entgegenzusetzen. Oberflächlich scheine dies zwar subversiv, doch könne die immanente Logik, durch die die Ordnung des Gesetzes reproduziert werde, durch eine solch undialektische Entgegensetzung nicht adäquat erfasst werden. Weil die Ordnung des Gesetzes immer schon auf ein ihr Entgegengesetztes angewiesen sei, welches sowohl von ihr verschieden als auch mit ihr identisch ist, müsse deren Beziehung anders beschrieben werden. Am Beispiel von Foucaults Überlegungen zum Gefängnis und dem spezifischen Zusammenhang von Strafpraxis und Delinquenz bemühte Döller den Aufweis dieses internen Abhängigkeitsverhältnisses von Gesetz und Chaos. Das Gefängnis erzeuge innerhalb seiner Praxis eine Form – diejenige der Delinquenz –, gegen die es sich dann sogleich zu wenden vermöge und die als Negativfolie der Selbstlegitimation diene. Das Verbrechen sei also die von der normativen Setzung des Gesetzes als abweichende Norm und zu bestrafender Akt klassifizierte Entgegensetzung zum Gesetz selbst. Die Macht des Gesetzes ist Döllers Auffassung nach schier unentrinnbar: „Die Gesetzwidrigkeit ist nichts anderes als das Gesetz, sie ist das Andere des Gesetzes, das Gesetz bringt die Gesetzwidrigkeit selbst hervor, es weiß sich als Grund und Quelle eben dieses Anderen.“
Im Gegensatz zum kleinen Chaos der Gesetzwidrigkeit, das laut Döller stets innerhalb der Differenzierungslogik und damit im Subordinationsbereich einer gesetzgebenden Macht verbleibt, müsse das wirkliche, weil indifferente Chaos als eine interne Unterbrechung der Wirkung der Gesetzesordnung gedacht werden. Chaos „als eine Unform in der Form“ fände dort statt, wo es die Gesetzgebung unterbricht und dabei weder auf Seiten des Gesetzes noch des Nicht-Gesetzes steht. Chaos wäre dann gewissermaßen die Nichtidentität der Ordnung von Gesetz und Gesetzeswidrigkeit. Um solche Augenblicke des Aufbruchs und der Unterbrechung zu konkretisieren, wich Döller auf den Bereich der Ästhetik aus, wodurch die Frage unbeantwortet blieb, wie solche Unordnungen im politisch-rechtlichen Bereich überhaupt gedacht werden könnten. Dabei erörterte er die Idee einer Unterbrechung der Gesetzesordnung im Rückgang auf Adornos Überlegungen zur Form moderner Kunstwerke. Diesen sei insofern ein gebrochenes Formmodell zu eigen, als sie in ihrer Form eine Öffnung auf die Form besäßen. Sie ermöglichten durch die Form des Werks einen Blick auf etwas, was selbst nicht diese Form sei. Wie soll man sich eine solche Unterbrechung vorstellen? Ein Beispiel wäre folgendes: Schauspieler steigen während einer Aufführung aus der Aufführung aus (obgleich ihr Ausstieg Teil der Aufführung bleibt) und machen damit die universelle Ordnung des Stücks (z.B. die Leitunterscheidung zwischen Schauspieler und Publikum) als solche ersichtlich. Die Form des Werks wird damit immanent, d.h. innerhalb des Werks selbst unterbrochen, wodurch die interne Logik des Gesetzes bzw. die vom Gesetz gestiftete Ordnung für einen Moment ausgehebelt wird.
Ob der avantgardistischen Form ästhetischer Unterbrechung heute noch ein derart utopisches Potential zugesprochen werden kann, wie Döller das im Anschluss an Adorno tut, ist diskutabel, gehört sie doch zusammen mit den Spielen der Selbstreferenz und des Re-Entry mittlerweile zum Repertoire konventioneller ästhetischer Stilmittel postmoderner Kunst. Es könnte daher die Frage gestellt werden, ob den von den Avantgarden initiierten kritischen Forme(l)n durch ihre Integration in den Kunstbetrieb nicht bereits der erkenntniskritische Zahn gezogen wurde. Eine offene Frage wäre auch, welche Ergebnisse eine stärker geschichtliche Konkretisierung des Begriffs der Ordnung zur Folge hätte. Der sorgfältige Blick auf deren historisch gewachsene Asymmetrien und die damit verbundenen Kämpfe und Konflikte würde möglicherweise ein weniger apriorisch gefasstes Verständnis der Macht der Ordnung nahelegen.

 

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