In der Spannung zwischen Partikularität und Universalität
Nachwuchswissenschaftler profitieren von der Interdisziplinarität des Exzellenzclusters: „Die Herausbildung normativer Ordnungen"
Susanne Rodemeier
Eine der zentralen Thesen im Frankfurter Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen" ist, dass das Spannungsverhältnis zwischen „dem Universalen" und „dem Partikularen" Dynamiken in Gang setzt, die wesentlichen Anteil an der Herausbildung und Transformation normativer Ordnungen haben. Inwieweit lässt sich diese These empirisch bestätigen? Was genau bedeutet sie? Wie werden die Dynamiken von Menschen in unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten erfahren? Können Beschreibungen von „Herausbildungsprozessen" und daraus gezogene empirische Erkenntnisse über die Dokumentation und das Verstehen menschlicher Erfahrungen hinausgehen? Wie werden sie für geltungs- und begründungstheoretische Fragestellungen bezüglich normativer Grundlagen einer gerechten Gesellschaft fruchtbar gemacht?
Um diesen Fragen nachzugehen, richtete eine Gruppe von vierzehn DoktorandInnen und PostdoktorandInnen, alles NachwuchswissenschaftlerInnen des Clusters, am 19. und 20. Juli 2010 an der Goethe-Universität ein Symposium zum Thema: „Normative Ordnungen in der Spannung zwischen Partikularität und Universalität" aus. Mit etwa fünfzehn Teilnehmern war der interdisziplinäre Workshop ein weiterer erfolgreicher Schritt zur Vertiefung des Clusterthemas über die eigenen disziplinären Grenzen hinaus. HistorikerInnen, PhilosophInnen und EthnologInnen des Forschungsfelds II („Geschichtlichkeit normativer Ordnungen") sowie ein Gast aus dem Forschungsfeld III („Transnationale Gerechtigkeit, Demokratie und Frieden") stellten ihre Cluster-Projekte unter dem Blickwinkel des Tagungsthemas zur Diskussion. Die interdisziplinäre Mischung jedes der insgesamt vier Panels erwies sich für die entstehenden Diskussionen als besonders fruchtbar.
Die thematische Einteilung der Panels ergab sich aus intensiven Diskussionen zwischen den WissenschaftlerInnen. Respekt vor den Quellen der KollegInnen, vor deren Forschungsmaterial, ihren unterschiedlichen theoretischen Ansätzen und ihren empirischen Ergebnissen bedingte in der Symposiumsorganisation einen „bottom up" Ansatz. Sowohl das Workshopthema wie auch die Panelschwerpunkte wurden aus den Forschungsprojekten heraus entwickelt. Das Symposium war praktizierter Dialog zwischen den Disziplinen, durch den sowohl die fachlichen Perspektiven und Grenzen, wie auch die Überschreitung dieser Grenzen erprobt und fürs eigene Projekt gewinnbringend eingesetzt werden konnten.
Die vorgestellten Projekte des ersten Panels zum Thema „Partikulares und universales Wissen in der Herausbildung normativer Gesellschaftsordnungen seit der Aufklärung" beschäftigten sich dezidiert mit der Rolle von Wissen in der Herausbildung normativer Ordnungen. Dabei ließen die Forschungsergebnisse erkennen, dass die Spannung zwischen Universalität und Partikularität auf sehr unterschiedliche Weise zum Tragen kommt, insbesondere dann, wenn aufgrund von Wissensordnungen oder -kulturen neue gesellschaftliche oder politische Ordnungen geschaffen oder vorhergehende transformiert werden. Marianne Schepers (Wissenschaftsgeschichte) und Dagmar Comtesse (Philosophie) thematisierten die Wissensordnung Jean le Rond d'Alemberts, einem Philosophen der Aufklärung und ein bedeutender Mathematiker und Physiker des 18. Jahrhunderts. Schepers fokussierte ihren Vortrag auf „Normative Ordnungen im Spannungsfeld der Kulturen: Universale Ansprüche und partikulare Überlegungen innerhalb der d'Alembertschen Wissensordnung". Dabei untersuchte sie den Stellenwert von mathematischem und literarischem Wissen im normativen Kontext von Universalität und Partikularität und stellte die Implikationen, die sich aus der Überschneidung dieser beiden Wissensbereiche ergeben können, zur Diskussion. Im Zentrum des Vortrags von Dagmar Comtesse zu „Wissensordnung als Kritik: D'Alemberts Ordnung der menschlichen Kenntnisse" stand die Frage nach dem kritischen Potential d'Alemberts Wissensbegriff. Sie untersuchte, inwieweit die partikulare Wissenskritik d'Alemberts über die Epoche der Aufklärung hinausreichte und ob diese Wissenskritik den Foucault'schen Anspruch einer "kritischen Haltung" erfüllte. Zwei weitere Vorträge befassten sich mit der Rolle des Wissens im kolonialen Kontext außerhalb Europas: „`Rule of law` in British India als Wissenskultur" (Verena Steller: Neuere Geschichte) und „Die Partikularisierung der politischen Ökonomie im kolonialen Indien: von der Kritik der Britischen `Moral and Material Improvement` zur Herausbildung post-kolonialer normativer Ordnungen" (Katja Rieck: Ethnologie). Während es bei Steller um die Widersprüche und Aporien ging, welche durch den Transfer des britischen ‚Rule of Law` nach Indien entstanden sind, setzte Rieck den Fokus auf die Dekolonisierung des Wissens. Dabei thematisierte sie die Bedeutung und normative Wirkmächtigkeit von Behauptungen unauflöslicher Differenz bzw. Partikularität. Sie schilderte, wie durch die Kritik an der kolonialen Wissensordnung eine indische gebildete Elite versuchte, dieses Wissen von seiner kolonialen Befangenheit zu befreien, indem sie es entsprechend der kulturellen und religiösen Besonderheiten Indiens umformulierten. Durch diesen Akt der Reklamation entstand eine neue Wissensordnung, die der indischen politischen Ökonomie. Durch sie wurden neue Staats- und Gesellschaftsordnungen vorstellbar, und ermöglichten dadurch das Zustandekommen der Autonomie des Subkontinents. Auch Barbara Segelken (Kunstgeschichte) widmete sich in ihrem Vortrag „Revision und Normierung - Ordnungsstrukturen im Medium Sammelalbum" Prozessen des Wissenstransfers und der Wissensaneignung durch unterschiedliche Gesellschaftschichten im Deutschland des frühen 20. Jahrhunderts. Sie stellte die Frage, inwieweit durch solche Prozesse Ordnungsstrukturen unterlaufen oder verändert wurden.
Die Vorträge dieses 1. Panels bezogen sich auf eine Zeitspanne vom Ende des 18. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Sie machten deutlich, dass nicht nur innerhalb des europäischen Umfelds der Aufklärung das Ringen um Ordnung stand, sondern auch im indischen Kolonialreich sowie in der Alltagskultur, wie sie sich in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts beispielsweise in den Sammelalben zeigte. Die Teilnehmerinnen beleuchteten in diesem Panel das Spannungsfeld von universalen Ansprüchen und partikularen Gegebenheiten, um die Bedeutung des Ordnens von Wissen bei der Erkenntnisproduktion und einer (versuchten) Normierung von Wahrnehmung zu beschreiben. Wie sie zeigen konnten, stellen die Dynamik zwischen partikularem und universellem Wissen gerade für das Verständnis der Herausbildung und Transformation normativer Ordnungen ein zentrales Moment dar. Philosophische Vordenker wie d'Alembert liefern die Grundlagen für weitere Prozesse. Von den Ideen der Aufklärung inspirierte Institutionen, wie z. B. die britische Kolonialverwaltung in Indien führten das Moment der Wissensordnung dahingehend fort, dass sie sich damit befassten, bestehende plurale Verhältnisse zu ordnen und dadurch beherrschbar zu machen. Mehr als hundert Jahre nach d'Alembert und den Enzyklopädisten waren es ebenfalls Wissensordnungen, die über das Medium von Sammelalben in den Alltag eindrangen, eine hohe Popularität gewannen und normative (Wissens-)Ordnungen schufen. Hier wurden diese Ordnungen jedoch nicht mehr theoretisch philosophisch begründet, sondern nach festgelegten (häufig industriellen) Vorgaben und durch das aktive Handeln der Individuen quasi performativ umgesetzt. Wie d'Alembert betonte, spielt der Akt der Übersetzung bei der Wissensgewinnung und somit indirekt auch in der Schaffung einer universell gültigen (Wissens-)Ordnung eine wichtige Rolle. Übersetzungen aus „fremden" Sprachen sind einerseits notwendig, möchte man auf älteren Wissensüberlieferungen aufbauen, um unzählige partikulare Phänomene zu erschließen, richtig einzuordnen und zu verstehen (und damit auch zu beherrschen). Zum anderen fördert der Akt der Übersetzung die Entwicklung, ja Verschönerung und Verbesserung der eigenen Sprache, da er u.a. eine Auseinandersetzung mit partikularen Komplexitäten der sinnlich erfahrbaren Welt erfordert. Erst durch diese sprachliche Weiterentwicklung kann man dem Ziel näherkommen, die Vielfalt und Komplexität der menschlichen Lebenswelt und des Kosmos (sprachlich) zu erfassen. Die Problematik von Übersetzungsversuchen wird auch im britischen Ringen um Rechtspluralismus in der Kolonie Indien und bei den Bemühungen, politische Ökonomie als Wissenschaft guten Regierens zu etablieren, sichtbar. Die Akteure nutzen die pluralen Verhältnisse der durch Wissenschaft hergestellten Ordnung der Dinge, um eine neue normative Gegenordnung zu entwickeln. In post-kolonialen normativen Ordnungen Indiens gewinnt diese normative Kraft des Partikularen an Wirkmächtigkeit. Dies scheint nicht zuletzt auf eine Besonderheit des aufklärerischen Wissensbegriffs zu verweisen, dessen universeller Gültigkeitsanspruch zwar zum einen auf Prinzipien beruht, die durch Abstraktion gewonnenen, und vermeintlich allgemeingültig sind, zum anderen aber - und das ist der zweite wesentliche Aspekt des aufklärerischen Wissensbegriffs, wie man ihn auch bei d'Alembert findet - ebenfalls in partikularen Phänomenen begründet sein muss. Das zweite Panel, „Im Spannungsfeld von Konservierung und Erneuerung: Fallbeispiele zur Entsäkularisierung und zur wirtschaftlichen Liberalisierung normative Ordnungen" setzte in gewisser Hinsicht ein Kontrapunkt zum Workshopthema. Die beiden Forschungsprojekte konnten zeigen, dass das Spannungsverhältnis zwischen Partikularität und Universalität nicht grundsätzlich zur Herausbildung der untersuchten normativen Ordnungen führen muss. Mit diesem Panel wurde aber ein weiteres Spannungsverhältnis thematisiert, das zwischen Erneuerung und Konservierung. Es kann ebenfalls mit der Transformation normativer Ordnungen einhergehen. Der erste Vortrag mit dem Titel „Normative Konflikte um Waldnutzung und Allmendeaufteilungen im Kontext der Liberalisierung der ständisch-feudalen Wirtschaftsordnung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Herzogtum Nassau" (Heidi Quoika: Neuere Geschichte) beschäftigte sich mit dem Prozess der Privatisierung von Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz bezogen auf die Boden- und Eigentumsverhältnisse im Herzogtum Nassau und hierbei insbesondere mit den Reformen und Veränderungen der bis dato gemeinschaftlichen Weide- und Waldnutzungsrechte. Die bei diesem Transformationsprozess entstandenen wirtschaftlichen und sozialen Konflikte um Wald- und Weidgerechtigkeiten erwuchsen aus dem Gegensatz zwischen Zuwendung zum modernen, liberalen Eigentumsbegriff einerseits und dem Beharren auf, oder Konservierung von althergebrachten ständisch-feudalen Normen andererseits. Im zweiten Vortrag mit dem Titel „Auf dem Weg zur umfassenden Institutionalisierung göttlichen Willens in einer gottlosen Welt? Rechtfertigungen einer angestrebten Idealordnung und das Motiv von Unvollständigkeit im gegenwärtigen Diskurs der Islamischen Partei von Malaysia (PAS)" (Dominik Müller: Ethnologie) ging es um das Streben nach religio-politischer, sozialer und individueller Vollständigkeit in einer als unvollkommen wahrgenommenen Welt, ausgehend von einer individuell und auch kollektiv imaginierten göttlichen Erwartung an die Menschheit. Dies wurde anhand des partikularen Beispiels der Islamischen Partei von Malaysia und der Gemeinschaft ihrer Unterstützer diskutiert. Dabei stütze Dominik Müller seine Überlegungen auf empirische Daten seiner in Malaysia durchgeführten Langzeitforschung und problematisierte emische Diskurse im Kontrast zu theoretischen Prämissen des normativen Konstruktivismus. Anhand der Fallbeispiele dieses Panels wurde deutlich, dass das Spannungsfeld zwischen Erneuerung und Konservierung zwar ähnliche Widersprüche, Aporien und Konflikte hervorbringt, wie das im ersten Panel thematisierte Spannungsfeld zwischen Partikularität und Universalität, dass es aber aus der Akteursperspektive auf eine andere Erfahrung von Spannung verweist, die mit der Transformation normativer Ordnungen einhergeht.
Neben Wissen spielen Religionen mit Universalitätsanspruch eine zentrale Rolle in der Herausbildung normativer Ordnungen. Diesen Aspekt rückten am zweiten Tag des Symposiums Michaela Dirschlmayer und Jan-Markus Kötter (Alte Geschichte) sowie Susanne Rodemeier (Ethnologie) ins Zentrum ihrer Projekte, die sie unter dem Schwerpunkt „Religiöse und politische Argumentation" zur Diskussion stellten. Dirschlmayer präsentierte mit ihrem Vortrag „Kaiserinnen im Visier der Bischöfe: Iustina und Aelia Eudoxia - die Nachkommen der Isebel und Herodias" zwei Konfliktsituationen, in denen partikulare Interessen mittels religiöser - biblischer - Rechtfertigungsnarrative politisch durchgesetzt werden sollten. Das spannungsreiche Verhältnis der spätantiken Kaiserinnen Justina und Aelia Eudoxia zu den Bischöfen von Mailand und Konstantinopel gewährt auf Grund des vorhandenen Quellenmaterials Einblick in die religiöse Argumentation zweier Bischöfe, die zur Stärkung ihres Einflusses Exempla aus der Bibel mit ihrem universalen Geltungsanspruch heranzogen. Kötter fokussierte seine Überlegungen auf die „Freiheit der Kirche - von der Kirche", um zu zeigen, dass säkular-politisches Machtpotential die Struktur der spätantiken Kirche veränderte, und zwar ganz wesentlich deshalb, weil sich der - auf universeller Geltung christlicher Lehren aufbauende - Austausch unter kirchlichen Akteuren wandelte. Rodemeier (Ethnologie) folgte der Frage ihrer Informanten auf Java, die eine Antwort auf die Gretchenfrage suchen und gerne wüssten, „wie es ihr Sultan mit der Religion hat". Da er nicht nur mystisches und politisches Oberhaupt eines indonesischen Regierungsbezirks ist, sondern auch religiöses, ist die Beantwortung dieser Frage für viele Muslime unterschiedlicher Ausrichtung zumindest im lokalen Kontext von geradezu existenzieller Bedeutung. In der Diskussion dieses Panels kristallisierte sich heraus, dass beim Versuch, neue normative Ordnungen durchzusetzen, die Untersuchung von Konfliktsituationen klärenden Einblick in das lokale Machtgefüge ermöglicht. Die Übereinstimmungen der Vorträge bestanden unabhängig von zeitlicher, geographischer und auch religiöser Distanz der Fallbespiele. Islam und spätantikes Christentum können unabhängig vom konkreten Inhalt der Religion und sogar der spezifischen Herrschaftsform (Sultan, Kaiser) sein, und darüber hinaus Parallelen zwischen gegenwärtig beobachtbaren Phänomenen und Jahrhunderte alten Quellen aufweisen. Mehrere Akteure stellen aus unterschiedlichen Interessen die bestehende Ordnung in Frage, indem sie universalistischen, politischen und religiösen Rechtfertigungen und Geltungsansprüche je nach Erfolgschance entweder opponierend oder einvernehmend vorbringen und den Vorwurf der Partikularität der Rechtfertigungen und Geltungsansprüche der Opposition nutzen, um diese zu de-legitimieren.
Die Veranstaltung endete mit einem Panel über „Menschenrechte zwischen universaler Geltung und historischer Partikularität". Das Feld der Menschenrechte bildete damit das begriffsgeschichtlich jüngste, das geradezu paradigmatisch für die Spannung zwischen Universalität und Partikularität steht. So werden Menschenrechte zumeist als nicht-geschichtliche Phänomene begriffen, die in ihrem Geltungsanspruch universell und kulturunspezifisch seien. Ihre Verwirklichung könne jedoch nur als historischer Prozess, gewissermaßen als kollektive geschichtliche, transkulturelle Aufgabe verstanden werden, so eine verbreitete Auffassung. Der Spannung, die zwischen unbedingtem, d.h. kontingenzbefreitem Geltungsgrund einerseits und zeitlich und räumlich gebundenem, eine Vielzahl von Akteuren mit einbeziehendem (Legitimations-)Verfahren andererseits besteht, wurde philosophisch, geschichtswissenschaftlich, sowie politikwissenschaftlich und ethnologisch nachgegangen.
Kirstin Bunge (Philosophie) explizierte in ihrem Vortrag „Die Menschheit als universale Rechtsgemeinschaft am Beispiel Francisco de Vitorias" die normativen Vorannahmen eine universale Gültigkeit beanspruchenden Rechtstheorie, die in ihrer Begründung sowohl für individuelle als auch kollektive, partikulare Selbstbestimmungsrechte offen ist. Mit dem 16. Jahrhundert wählte sie dabei eine Epoche der Umbrüche, die nicht nur eine ‚Alte` mit einer ‚Neuen Welt` konfrontierte, sondern in der auch (Rechts-)Begriffe angesichts gewandelter historischer Umstände neu definiert und begründet wurden. Geleitet durch die These vom gemeinschaftlichen Eigentum der Menschheit an der Erde thematisierte Bunge die Schnittstellen von in ihren Geltungsansprüchen miteinander konfligierenden Normenordnungen. Als Beispiel einer quasi-menschenrechtlichen Argumentation untersuchte sie die normativen Rahmenbedingungen einer universalen Rechtsordnung, die die Heterogenität und Variabilität auf der Ebene politischer Gemeinschaften (‚Staaten`) mit der Stabilität und Kontrolle durch ein gemeinsames Normengefüge zu vereinbaren sucht. Therese Schwager (Geschichte: Frühe Neuzeit) zeigte neben der sich im späten 18. Jahrhundert herausbildenden partikularen und universalen Version der Menschenrechtssprache einen dritten Weg im 16./17. Jahrhundert auf. Hob die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) auf die Rechte der Angehörigen eines bestimmten Volkes, einer bestimmten Nation oder einer spezifischen regionalen Tradition ab, so verfocht die französische Menschenrechtserklärung (1789) eine universale Konzeption der Menschenrechte, derzufolge jedem Einzelnen überall die gleichen Rechte zustehen. Im 16./17. Jh. verdichtete sich in der katholischen spanischen Spätscholastik ein normatives Fundament europäischer Politik, das wesentlich die frühneuzeitlichen Stände in ihrer Auseinandersetzung mit einem universalen Herrschaftsanspruch konstituierten. In diesem normativen Rahmen gerieten universale und partikulare Normen nicht in Konflikt, sondern griffen ineinander. Beispielhaft führte Schwager dies am Gewissensargument vor. In ihrer historischen Fallstudie über „Das Gewissensargument in den hessen-kasselschen Ständedebatten (ca. 1604-ca.1610)" arbeitete sie das „Gewissen" zunächst als einen umstrittenen Begriff im Kontext der theologiepolitischen Sprache des Ständekonflikts in der Landgrafschaft Hessen-Kassel heraus. In einem weiteren Schritt legte sie die Verzahnung der dargelegten partikular-regionalen Argumentationsmuster mit der begrifflich-theoretischen Schärfung theologiepolitisch-rechtlicher Normen im 16./17. Jh. dar. Damit entschärfte sie die in einem teleologischen Geschichtsprozess angelegte Spannung zwischen partikularen Normen und der universalen Geltung normativer Ordnungen. Den Abschluss dieses Panels und des Symposiums bildete der Vortrag von Michael Lidauer (Politikwissenschaft/Ethnologie) zum Thema „Menschenrechte und Demokratisierungspolitik: EU-Wahlbeobachtung als Fallbeispiel". In seinem Beitrag thematisierte er die internationalen Normen, die einer „solchen" Politik zu Grunde liegen, und leitete Fragen zu den Grundlagen universaler, respektive partikularer Gültigkeit ab. Zudem stellte dieser letzte Vortrag einen Praxisbezug mit empirischen Beispielen her. Er legte sein Augenmerk darauf, wie Normen mit trans- oder internationalem Geltungsanspruch für internationale Organisationen handlungsleitend sind bzw. wie versucht wird, sie durchzusetzen, und welche Probleme dabei auftreten.
Durch die Anlage der Vorträge wurden dabei aus drei höchst unterschiedlichen Perspektiven auch das Verhältnis von Menschenrechten, Staatenbildung und multi-, inter- und transnationalen Handelns thematisiert. Unabhängig davon, ob man sich der Debatte um die Menschenrechte aus der vor-westfälischen Perspektive des 16. Jahrhunderts oder der (post-westfälischen) des 21. Jahrhunderts annähert, scheinen somit paradoxerweise gerade auf der Ebene der für alle Menschen Gültigkeit beanspruchenden Menschenrechte die Fragen nach Autoren- und Adressatenschaft sowie die der Durchsetzung von gleichbleibender Aktualität und Brisanz zu bleiben.
Die ausführliche Abschlussdiskussion machte deutlich, dass die Unterschiede der Projekte innerhalb des Forschungsfeldes zwar groß sind, aber die Möglichkeit des Austausches zu anregenden und fruchtbringenden Gesprächen führt. Die Herausforderungen des Disziplinen-übergreifenden Übersetzens wurden angenommen und immer wieder kritisch reflektiert. Die Panelaufteilung verfolgte das Ziel, anhand der Bereiche des Wissens, der Religion und der Menschenrechte das Verhältnis zwischen Universalität und Partikularität exemplarisch hinsichtlich der verwendeten Argumentationsarchitektur zu untersuchen und die Geltungsweite ihrer normativen Ansprüche zu bestimmen. Auf welche Weise dabei die Begründung von normativen Ordnungen, die selbst von partikularer oder universaler Struktur sein können, mit der z.T. selektiven Tradierung und Neukonfigurierung vorhandener Normenbeständen einher geht, zeigte sich in den Vorträgen aller Panels. Normative Ordnungen sind demnach nicht starr und festgefügt, sondern ändern - durch die Bewegung, die sich aus der Spannung zwischen Universalität und Partikularität ergibt - immer wieder ihre Form. Einen Ansatzpunkt zur Diskussion lieferte eine zentrale Annahme des Cluster-Forschungsprogramms, demzufolge es dem Cluster „[i]m Unterschied zu funktionalistischen Erklärungsversuchen, die sich auf normexterne Faktoren beziehen - und die selbstverständlich ihre wissenschaftliche Berechtigung haben -, [...] um die internen Perspektiven und Konflikte bei der Herausbildung normativer Ordnungen" geht [so Rainer Forst und Klaus Günther in einem Beitrag für Forschung intensiv, 2/2009, 23-27]. Gerade diese Beschäftigung mit den „Innenansichten" der Perspektiven und Konflikte bei der Herausbildung normativer Ordnungen erwies sich mit zahlreichen Reibungspunkten zwischen den disziplinären Selbstverortungen der am Forschungsfeld beteiligten Ethnologie, Geschichte und Philosophie für einen Dialog als sehr fruchtbar. Wie gehen die im Forschungsfeld verorteten Disziplinen dieser internen Perspektive nach? Was meinen und wie generieren sich aus der Perspektive dieser Disziplinen Werte und Normen? Und wie funktionieren Austausch und Verflechtung zwischen den zuallererst auf das Beschreiben und Verstehen interner Perspektiven und Wandlungsprozesse konzentrierten Wissenschaften der Ethnologie und Geschichte einerseits und der mit der Begründung von Normen und ihren jeweils zugrunde liegenden Legitimitätsmaßstäben befassten Philosophie andererseits? Welche „Übersetzungsleistungen" zwischen den Disziplinen werden hier für eine multi-perspektivische Untersuchung der Herausbildung normativer Ordnungen erbracht? Die Explizierung dieser normativen Fundamente stand in der Beschäftigung der beteiligten Philosophinnen mit dem Thema des Symposiums im Vordergrund. Vor allem Fragen der Begründung von universalen und partikularen Normen wurden dabei auf ihr kritisches Potential hin untersucht, wobei deutlich wurde, dass sich sowohl partikulare Geltungsansprüche im Lichte universaler problematisieren lassen, als auch umgekehrt, universale Begründungsansätze immer wieder aufs Neue durch partikulare Ansprüche herausgefordert werden.
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