Welchen Beitrag leistet Legal Analytics für das Recht?

Mireille Hildebrandt spricht über die epistemologischen Grundlagen von algorithmenbasierten Auswertungen im Rechtssystem

Von Tanja Strukelj

Künstliche Intelligenz, Algorithmen und Big Data verändern die Arbeit und das gesellschaftliche Zusammenleben. Welche Auswirkungen diese Technologien im Rechtssystem entfalten und welche Machtverschiebungen sie bedingen, ist das Thema der Ringvorlesung im Wintersemester 2020/21, die von Prof. Roland Broemel, Prof. Christoph Burchard und Prof. Indira Spiecker organisiert und vom Forschungsverbund „Normative Ordnungen“ gemeinsam mit den Frankfurter Gesprächen zum Informationsrecht und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main veranstaltet wird. Den Auftakt zu dieser Veranstaltungsreihe machte Prof. Mireille Hildebrandt am 11. November 2020 mit ihrem Vortrag „Legal effect in computational ‘law’“, in welchem sie sich mit den erkenntnistheoretischen Grundlagen von Legal Analytics beschäftigte. Grußworte zur Eröffnung der Ringvorlesung hielten Prof. Birgitta Wolff, Präsidentin der Goethe-Universität, Prof. Christoph Burchard, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Prof. Klaus Günther, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht, sowie Prof. Rainer Forst, Sprecher des Forschungsverbunds „Normative Ordnungen“ und Professor für Politische Theorie und Philosophie.

Die vortragende Mireille Hildebrandt ist Professorin für „Interfacing Law and Technology“ an der Vrijen Universiteit Brüssel und Co-Direktorin der dort ansässigen Forschungsgruppe „Law, Science, Technology and Society“. Daneben hat sie eine Teilzeit-Professur für „Smart Environments, Data Protection and Rule of Law“ an der Radboud University Nijmegen inne und ist seit 2019 Principal Investigator des von ihr eingeworbenen EU Research Grant „Counting as a Human Being in the Era of Computational Law“. In ihrer Forschung bewegt sie sich an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft und Informatik und beschäftigt sich insbesondere mit den epistemologischen Grundlagen von Künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis.

 

Ausgangspunkt der Überlegungen ihres Vortrags bildet die Frage, was das Recht „tut“: Gehen beispielsweise zwei Personen eine Ehe ein, werden sie amtlich als Ehepartner:innen eingetragen. Damit einher geht eine Veränderung ihres Rechtsstatus: Aufgrund ihrer Erklärung schreibt „das Recht“ den Eheleuten Rechte und Pflichten zu. Hildebrandt nennt die Zuschreibung solcher rechtlichen Wirkungen („legal effect“) einen performativen Akt: Das Recht tut, was es sagt, mit realen Folgen für die Involvierten. Hildebrandt verweist auf die Sprechakttheorie von John Austin, der rein beschreibende Sprechakte von illokutionären Sprechakten unterscheidet: In illokutionären Sprechakten erwachsen aus Worten Folgen für die Realität. Insofern reale Folgen aus der Performativität der Sprache erwachsen, sind sie keine logische Folge aus Rechtsnormen oder Tatbeständen: Verurteilt wird nicht automatisch, wessen Tat die Bedingungen für eine Verurteilung erfüllt; vielmehr bedarf es eines Urteils, in welchem die Beschuldigten verurteilt werden. Das unterscheidet rechtliche Normen von moralischen oder ethischen Normen, die Verhalten zwar ebenfalls bewerten, aus deren Bruch aber keine Folgen erwachsen. Die Anwendung des Rechts und die daraus erwachsenden Folgen setzen nicht automatisch ein, sondern bedürfen juristischer Verfahren, die mehr auf Argumentation denn auf Logik basieren und mitunter Erfahrung, Expertise und Interpretation einbeziehen. Insofern der Sprache eine solch wichtige Bedeutung im Rechtswesen zukommt, argumentiert Hildebrandt dafür, die Hermeneutik als Lehre und Theorie der Auslegung von Texten für die Rechtswissenschaften fruchtbar zu machen. In der Hermeneutik wird davon ausgegangen, dass Sprache mehrdeutig und Verständnis kontextabhängig ist. Demnach werden im Recht Einzelnormen stets im Kontext anderer Normen gedeutet. Nach Hildebrandt hängt das zeitgenössische positive Recht insbesondere von geschriebenen oder gedruckten Sprechakten ab. Durch die Entfernen von mündlichen hin zu schriftlichen Sprechakten verlieren die Autor:innen allerdings die Kontrolle über die Interpretation ihrer Aussagen. Wie unterschiedlich das Recht ausgelegt werden kann, zeugt von der Mehrdeutigkeit, welche aus der Schriftform der Rechtsnormen erwächst. Die Rechtsprechung ist es, die performativ verfestigt, wie Recht ausgelegt werden soll.

Technologische Entwicklungen verändern sich das Arbeiten im Rechtswesen: Jurist:innen können auf Anwendungen zurückgreifen, die sie mithilfe Künstlicher Intelligenz unterstützen. KI-Anwendungen wie „Westlaw Edge“ können Schriftsätze auf Vollständigkeit überprüfen, einen breiten Überblick über Gesetze und Entscheidungen geben und Vorschläge zur Verbesserung der eigenen Argumentation geben. Damit ermöglichen sie weitreichende Einblicke, die menschliche Recherchen nicht derart präzise und effizient leisten können. Solche KI-Programme nicht einfach hinzunehmen, sondern sie auf ihre epistemologischen Grundlagen zu befragen, um deren Ergebnisse einordnen zu können, ist Mireille Hildebrand ein wichtiges Anliegen. Sie unterscheidet zwischen codebasierten („code-driven“) Algorithmen und datenbasierten („data-driven“) Algorithmen: Codebasierte Algorithmen arbeiten mit einem selbstausführenden Code; ihre Ergebnisse notwendig deterministisch und vollkommen vorhersehbar, da sie der Regel des „If this then that“ (IFTTT) folgen. Datenbasierte Algorithmen hingegen beruhen auf maschinellem Lernen und statistischen Schlussfolgerungen: Aus einer großen Menge an Daten stellen die KIs Hypothesen auf, deren Zielsicherheit mit neuen Daten überprüft wird. Bemerkenswert ist dabei die Lernfähigkeit der KIs: Mit der stetigen Überprüfung ihrer Hypothesen können sie ihre Entscheidungen korrigieren und ihre Ergebnisse verbessern. Anders als IFTTT-Anwendungen arbeiten solche KIs also nicht deterministisch. Dennoch liegen ihren Analysen Vorannahmen und Interpretationen zugrunde: Mit Natural Language Processing (NLP) kann natürliche Sprache maschinell verarbeitet werden. Welche Daten wie eingegeben werden, wie sie kategorisiert und benannt werden, erfordert eine Übersetzung der natürlichen Sprache in maschinelle Sprache und stellt somit bereits eine Interpretation dar. Weiterhin liegt den Hypothesen der KI die notwendige Annahme zugrunde, dass die eingegebenen Daten mathematisch aufbereitet werden können, was den rechtlichen Wirkungen eine logische Kausalität unterstellt. Juristische Texte werden zu einem Datensatz verarbeitet und in eine mathematische Funktion übersetzt. Insofern Mehrdeutigkeit und die Kontextabhängigkeit der Texte verloren gehen, stellt das Vorgehen solcher KIs immer eine Form der Komprimierung dar. Wie die jeweilige KI vorgeht, ist dabei immer eine Frage ihres Designs: Im Design muss eine Abwägung getroffen werden zwischen Schnelligkeit und Genauigkeit, zwischen Generalisierbarkeit und Spezifik und zwischen Bestimmtheit und Interpretierbarkeit. Die Ergebnisse, die die KI liefert, sind also immer bereits interpretiert und geordnet – und somit nie objektiv, betont Hildebrandt.

Aus diesen Einsichten folgert Mireille Hildebrandt, dass die epistemologischen Grundlagen KI-basierter Legal Analytics andere sind als jene der Legal Hermeneutics: Den KI-Anwendungen geht es nicht um Auslegung, um Kontext, Mehrdeutigkeit oder Performativität, sondern um Kausalität, Präzision und Komprimierung. Anders als die Rechtswissenschaft, die eine setzende Performativität des Rechts anerkennt, folgen sie der pragmatischen Annahme, dass juristischen Entscheidungen mathematische Kausalitäten zugrunde liegen. Für unwissende Nutzer:innen erscheinen ihre Ergebnisse neutral und eindeutig, da die Interpretationen, die sie vornimmt, und ihr eigenes Design unsichtbar bleiben. Wichtig sei es daher, so Hildebrandt, Jurist:innen zu sensibilisieren, solchen Programmen nicht blind zu vertrauen, sondern sie auf ihre epistemologischen Grundlagen zu befragen. Ihr geht es nicht um die Verbannung von Künstlicher Intelligenz aus dem Rechtswesen, sondern um einen informierten und reflektierten Umgang mit ihren Analysen, sodass sie als Bereicherung, nicht aber als Ersatz für die Analysen der Jurist:innen gesehen werden können.


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