"Die Fremdheit des Rechts. Aufzeichnungen eines fragilen Versprechens" von Benedict Vischer erschienen

Die Macht des Rechts weckt aktuell beträchtliches Unbehagen. Am Ideal der "rule of law" haben sich heftige Auseinandersetzungen entzündet. Vor dem Hintergrund der Krisen rechtsstaatlicher Strukturen, die in den vergangenen Jahren zumal im Kontext rechtlicher Internationalierungsprozesse zu verzeichnen waren, wendet sich die sich die Publikation "Die Fremdheit des Rechts. Aufzeichnungen eines fragilen Versprechens" von Benedict Vischer, die aus einem Projekt am Forschungsverbund "Normative Ordnungen" hervorgegangen ist, auf einer rechtstheoretischen Ebene dem charakteristischen Zug des Fremden der rechtlichen Semantik und Form zu. Die Fremdheit des Rechts lässt sich, so Vischer, als der verbindende Anstoß unterschiedlicher Varianten des Einwands gegen das Gewicht rechtlicher Strukturen fassen.

Analysiert wurden der kritische Sinn rechtlicher Entzogenheit, aber auch die damit einhergehenden Entfremdungstendenzen. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabe pluralistischer öffentlichen Rechtsformung erläutert: Um Tendenzen entfremdender Domestizierung rechtlichen Sinns zu durchkreuzen, gilt es, auch unter den Bedingungen der Gegenwart öffentliche Räume auszubilden, in denen institutionelle und gesellschaftliche Instanzen fortlaufend um den Sinn des Rechts ringen und die geschichtliche Uneinholbarkeit rechtlicher Bedeutung wachhalten. In der Rekonstruktion einer unterbelichteten Linie moderner Rechtstheorie, die vom Deutschen Idealismus zum Alteritätsdenken des 20. Jahrhunderts führt, erkundet die Studie das schillernde Versprechen rechtlicher Fremdheit.

 

Benedict Vischer ist assoziierter Wissenschaftler am Europainstitut der Universität Basel und dem Centre Marc Bloch in Berlin. Er studierte Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft in Basel, Berlin, St. Gallen, Zürich sowie an der Yale Law School und promovierte an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete er am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, dem Centre Marc Bloch und der Universität St. Gallen. Er war Mitglied des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., assoziierter Forscher am Law & Society Institute Berlin und re:constitution Fellow. Forschungs- und Lehraufenthalte führten ihn nach Rio de Janeiro, New Haven, Budapest und Lausanne.

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