Multikausale und monokausale Erklärungen des Verbrechens in der frühen Kriminologie – Eine 12-jährige Raubmörderin vor Gericht (RGSt 15, 87)


Ringvorlesung des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen": Criminal Justice between Purity and Pluralism - Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität

David von Mayenburg (Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für
Rechtsgeschichte)

14. Juni 2017, 18.15 Uhr

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend, Hörsaalzentrum, HZ11

Abstract
Die durch Franz von Liszt (1851-1919) begründete „moderne Schule“ des Strafrechts suchte auf den ersten Blick die Straftat als ein multikausal erklärbares Geschehen zu fassen: Anlage- und Umweltmomente kamen gleichermaßen und in je spezifischer Kombination als Verbrechensursachen in Betracht. Ziel der von Liszt begründeten „gesamten Strafrechtswissenschaft“ war es daher, diese verschiedenen Ursachen empirisch zu erforschen, um dann der Praxis eine Möglichkeit an die Hand zu geben, eine für den jeweiligen Täter angemessene Straffolge zu finden.
Es fragt sich aber, welche Chancen dieser Ansatz im  zeitgenössischen Kontext tatsächlich hatte: Während in der Medizin seit der Entdeckung des Lepra-Erregers (1873) monokausale Erklärungen krankhafter Prozesse wichtig wurden, spielten auch im politischen Diskurs einfache, biologistische Erklärungsansätze eine große Rolle.
Der Vortrag fragt am Beispiel eines 1886 vor dem Reichsgericht verhandelten Mordprozesses, in dem die Schuldfähigkeit einer 12-jährigen Raubmörderin verhandelt wurde, nach der Bedeutung derartiger Konzepte für die Rechtspraxis.

CV

David von Mayenburg
ist seit Februar 2014 Inhaber eines Lehrstuhls für Neuere Rechtsgeschichte, Geschichte des Kirchenrechts und Zivilrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Nach Studium der Geschichtswissenschaften an der LMU München (1988-95, M.A. bei Gerhard A. Ritter) und der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn (Examina 2000 und 2004) erfolgte dort bei Mathias Schmoeckel die Promotion zum Dr. iur. (2006). Die Arbeit Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus. Hans von Hentig (1887–1974), Baden-Baden 2006, erhielt den Preis des Italienischen Staatspräsidenten. Die Habilitation erfolgte in Bonn 2012. Die Schrift Gemeiner Mann und Gemeines Recht erscheint demnächst. 2013 war David   von Mayenburg Extraordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Luzern. Einen Ruf an die Humboldt-Universität Berlin lehnte er 2016  ab. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Strafrechtsgeschichte, der Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit und der Geschichte des klassischen Kirchenrechts.

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Bildergalerie:

  • Prof. Dr. David von Mayenburg (Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Rechtsgeschichte)
  • Prof. Dr. Christoph Burchard (Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen")
  • Prof. Dr. David von Mayenburg (Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Rechtsgeschichte)
  • Prof. Dr. Klaus Günther (Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main)
  • Prof. Dr. Christoph Burchard (Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen")
  • Prof. Dr. David von Mayenburg (Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Rechtsgeschichte)

 

Veranstalter:
Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"


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