Menschenwürde in der Frühen Neuzeit
Projektleiter: Prof. Dr. Dr. Matthias Lutz-Bachmann und Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte
Beim Teilprojekt „Menschenwürde/Menschenrechte in der Frühen Neuzeit“ bildeten sowohl der Begriff der Menschenwürde als auch der der Menschenrechte zentrale Bezugspunkte normativer Legitimation, auf die aus (rechts-) philosophischer, ethischer, juristischer, (ideen-) geschichtlicher und politischer Perspektive Bezug genommen wurde. Zumeist knüpfen heutige Lesarten an das von Kant in spezifischer Zusammenführung stoischer, christlicher, humanistischer und aufklärerischer Traditionen entwickelte Konzept der Menschenwürde an. Die teilweise in der Forschungslandschaft zu beobachtende Stilisierung der „Moderne“ als Epochenbruch verklärt dabei nicht nur die sich bei Kant konzentrierende Aufklärung, sondern leugnet auch die Geschichtlichkeit, d.h. die räumliche und zeitliche Situiertheit der Herausbildung normativer Konzepte.
Das in Kooperation von Geschichtswissenschaft und Philosophie betriebene Projekt verfolgte das Ziel, die ideengeschichtlichen Vorläufer, besonders im Umfeld der auf die Kolonialerfahrung des 16. und 17. Jahrhunderts reagierenden spanischen Spätscholastik, zu untersuchen und auf ihren systematischen Beitrag zu Menschenrechts-Debatten hin zu überprüfen.
Die Schule von Salamanca sticht dadurch hervor, dass sie mit einem universalen weltumspannenden Herrschaftssystem konfrontiert war. Die spanisch-habsburgische Monarchie stieß gleichermaßen an ihren Rändern und im Innern an die Grenzen ihres Herrschaftsanspruchs. Das Verhältnis von nationalen Monarchien und Kirche wurde in Frage gestellt. Die Rechte des Einzelnen innerhalb und außerhalb dieser Gemeinschaften waren gleichfalls bedroht. Die Theoretiker der spanischen Spätscholastik betrachteten diese Fragen in ihrer Verzahnung.
Über die religiös-konfessionellen Fragmentierungen hinweg treten vergleichbare Argumentationsmuster in den europäischen Ständedebatten auf, die sich auf Rechtfertigungsmuster des Rechts der Not- und Gegenwehr (Naturrecht, römisches Recht, altes Herkommen), aber auch auf das Gewissen als einen politisch-theologisch umstrittenen Begriff beziehen. Die Religion kann nicht gewaltsam aufgezwungen werden, das war im 16./17. Jahrhundert Konfliktpunkt und ein einschlägiges Argument innerhalb aller europäischen Herrschaftssysteme, aber auch gegenüber den Kolonialvölkern. Es stellt das Ferment der neuzeitlichen Konzeption der Menschenrechte dar. Zur wichtigsten Veranstaltung in diesem Projekt zählte: „Human Rights, Human Dignity and Cosmopolitan Ideals“, Gästehaus der Goethe-Universität in Frankfurt am Main vom 6.-7. Mai 2011.