Rechtliche Normativität und Anfechtbarkeit
Es ist eine besondere Eigenschaft des Rechts, dass die Begründung juristischer Urteile keinen abschließenden Charakter hat. Dies zeigt sich darin, dass es im Recht immer die Möglichkeit gibt, die Anwendung einer rechtlichen Regel R über eine begründete Ausnahme zu R zu widerlegen bzw. anzufechten. Die Ausnahmen rechtlicher Regeln sind nicht aufzählbar.
Kernanliegen des Projekts war es, unser Verständnis von rechtlicher Normativität über eine Analyse der Anfechtbarkeit juristischer Begründungen zu vertiefen. Insbesondere sollte dabei die Frage nach dem Verhältnis von Anfechtbarkeit und Unbestimmtheit analysiert werden. Bedeutet die Nicht-Aufzählbarkeit der Ausnahmen auch eine normative Unbestimmtheit der Situation?
Das Projekt war ein Beitrag zur Untersuchung der Normativität normativer Ordnungen und insbesondere zu der Teilfrage, ob normative Ordnungen einem unaufhörlichen Revisionsprozess unterworfen sind.
Das Projekt wurde im Rahmen der Dissertation von Projektmitarbeiter Michel de Araujo Kurth und in enger Unterstützung durch die PIs Marcus Willaschek und Klaus Günther durchgeführt. Grundlage war die zuvor erarbeitete Bibliographie zum Thema Anfechtbarkeit. Zwischenergebnisse wurden halbjährlich im Forschungskolloquiums von Prof. Dr. Marcus Willaschek vorgestellt und kritisch diskutiert. Auf einer Tagung im März 2015 wurden einige der Teilfragen des Projekts von namhaften RechtsphilosophInnen und MoralphilosophInnen untersucht. In einem Sammelband zur Tagung erscheinen auch ein Aufsatz des Projektmitarbeiters, der die Ergebnisse des Projekts vorstellt, und ein Aufsatz von Günther.
Ausgehend von einer Analyse rechtlicher Anfechtbarkeit, konnten zwei Begründungsebenen von Urteilen unterschieden werden: eine „Regelebene“ und eine „ substanzielle Rechtfertigungsebene“. Durch Analyse des Verhältnisses dieser beiden Ebenen, konnte ein neuartiger Lösungsansatz zur Beantwortung der Frage, in welchem Verhältnis Unbestimmtheit und Anfechtbarkeit zueinander stehen, entwickelt werden. Nach diesem Ansatz schließen sich Anfechtbarkeit und rechtliche Unbestimmtheit aus, da Anfechtbarkeit gerade die stärkere Gewichtung eines Urteils auf substanzieller Rechtfertigungsebene gegenüber der Regelebene bedeutet und damit normative Bestimmtheit impliziert.
Die wichtigsten Publikationen des Forschungsprojekts:
Willaschek, Marcus (2013): Defeasibility in Philosophy, Knowledge, Agency, Responsibility, and the Law, Sonderheft der Grazer Philosophischen Studien, Hg. von: C. Blöser/M. Janvid/H.O. Matthiessen/M. Willaschek, Amsterdam/New York: Rodopi, 2013.
Willaschek, Marcus/C. Blöser/M. Janvid/H. Matthiessen: „Introduction“, in: C. Blöser/M. Janvid/H.O. Matthiessen/M. Willaschek (Hg.): Defeasibility in Philosophy. Grazer Philosophische Studien, 87, 2013, S. 1–8.
Willaschek, Marcus: „Strawsonian Epistemology. What Epistemologists can learn from ‚Freedom and Resentment’”, in: Defeasibility in Philosophy. Grazer Philosophische Studien 87, C. Blöser/M. Janvid/H.O. Matthiessen/M. Willaschek (Hg.), 2013, S. 99–128.
Willaschek, Marcus: „Moral ohne Sanktion? Anmerkungen zu Julia Hermann und Mario Brandhorst“, in: E. Buddeberg/A. Vesper (Hg.): Moral und Sanktion. Eine Kontroverse über die Autorität moralischer Normen, Frankfurt am Main: Campus, 2013.
de Auraujo Kurth, Michel: „Selected Thematic Bibliography of Work on Defeasibility in Philosophy and Related Disciplines”, in: Grazer Philosophische Studien 87, 2013, S. 217–257.
Die wichtigsten Veranstaltungen in diesem Projekt:
Workshop: Defeasibility in the Law (organisiert von Marcus Willaschek, Klaus Günther und Michel de Araujo Kurth, mit Vorträgen von: PD. Carsten Bäcker, Prof. Ruth Chang, Prof. Jonathan Dancy, Dr. Susanne Mantel, Prof. Josep Joan Moreso, Prof. Matthias Klatt, Prof. Andrei Marmor, Prof. Marcus Willaschek, Andreas Müller M. A., Michel de Araujo Kurth M. A.), Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt am Main, 12.–13. März 2015.
Panel: „Legal Indeterminacy in International law and Contemporary American Constitutional Law” auf der Cluster Nachwuchskonferenz 2014 Praktiken der Kritik, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“, Goethe-Universität, Frankfurt am Main, 6. Dezember 2013.
Personen in diesem Projekt:
Projektleitung / Ansprechpartner
Willaschek, Marcus, Prof. Dr.
Projektmitarbeiter
de Araujo Kurth, Michel