Studentischer Förderfonds für fortgeschrittene Studierende
Die Förderung von NachwuchswissenschaftlerInnen beginnt für uns nicht erst mit der Promotionsphase, sondern bereits durch die Förderung besonders engagierter Studierender während der letzten Studiensemester.
Dem starken Interesse von fortgeschrittenen StudentInnen an unseren zentralen Forschungsfragen möchten wir daher durch den Studentischen Förderfonds für fortgeschrittene Studierende entgegenkommen.
Was kann mit dem Förderfonds finanziert werden?
1. Studentische Forschungsgruppe - StuFoG
Bei einer StuFoG handelt es sich um eine Gruppe von mindestens sechs Studierenden, die zusammen selbständig ein (interdisziplinäres) Forschungsfeld definieren und organisieren, das in engem thematischen Zusammenhang zur Forschungsfrage des Clusters steht. Das definierte Forschungsfeld muss breit genug sein, um das Interesse mehrerer Studierender abzudecken.
Diese StuFoGs bieten u. a. die Möglichkeit in der Abschlussphase des Studiums Fragen der Masterarbeit in einer Gruppe jenseits der größeren Kolloquien zu erörtern, vernetzte Arbeitsstrukturen aufzubauen und sich in einer Gruppe die Kompetenzen von Forschungs- Wissenschafts- und Konferenzmanagement anzueignen, in dem kleine Workshops, Konferenzen u. Ä. organisiert werden.
StuFoGs können für ihre Arbeit im Regelfall eine Unterstützung von max. € 1.000/Jahr beantragen.
Erstattungsfähig sind Honorar- und Reisekosten für eingeladene ReferentInnen sowie Sachkosten.
Erstattungsfähig sind nur Kosten, die durch Originalbelege dokumentiert werden.
ANTRAG ZUR GRÜNDUNG EINER STUFOG
ANTRAG FINANZIERUNG EINER STUFOG
2. Feldforschung für Masterarbeiten
Studierende die ihre Examensarbeit zum einem clusternahen Thema schreiben und dazu Feldforschungsaufenthalte bzw. Archivreisen planen, können beim Cluster einmalig eine Unterstützung in Höhe von max. € 300 beantragen.
Erstattungsfähig sind Reisekosten, Visa- und Archivgebühren sowie Kopierkosten.
Erstattungsfähig sind nur Kosten, die durch Originalbelege dokumentiert werden.
ANTRAG ZUR FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG EINER FELDFORSCHUNG
3. Beihilfe zum Studienaufenthalt für ausländische Studierende
Ausländischen Studierenden kann im Einzelfall eine finanzielle Beihilfe für ihren Studienaufenthalt an der Goethe-Universität gewährt werden, sofern sich ihr Forschungsinteresse im Cluster wiederfinden sollte.
Erstattungsfähig sind nur Kosten, die durch Originalbelege dokumentiert werden.
ANTRAG ZUR BEIHILFE FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE
Antragstellung
Die Antragstellung kann nur mit Unterstützung eines PIs erfolgen. Eine Liste der Cluster PIs finden Sie hier...
Für Ihre und unsere Planungssicherheit möchten wir Sie bitten, vor Durchführung der Maßnahmen einen Antrag zu stellen.
Eine Übernahme der Gesamtkosten kann nicht garantiert werden.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Antragsformulare
ANTRAG ZUR GRÜNDUNG EINER STUFOG
ANTRAG ZUR FINANZIERUNG EINER STUFOG
ANTRAG ZUR FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG EINER FELDFORSCHUNG
ANTRAG ZUR BEIHILFE FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE
Die Anträge sowie die Originalbelege senden Sie bitte an
EXC Normative Orders
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Hauspostfach 5
60323 Frankfurt
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!