Lotterie der Herkunft. Dürfen demokratische Staaten Grenzen ziehen?
Die Fahnen hängen auf halbmast am Frankfurter Exzellenzcluster Normative Ordnungen. "Aus höchsten Höhen...", hört man den Sprecher Rainer Forst sagen, und der vom Stimmengewirr der Konferenz verschluckte Halbsatz ist wohl so zu ergänzen: ist man herabgestürzt, vorerst, nach der überraschenden Entscheidungen der Exzellenzjuroren, dem Cluster nach zehn Jahren die Förderung zu streichen. Wo steht man jetzt? Optimistisch gesehen, bietet sich die Möglichkeit zur Korrektur einer verpassten Weichenstellung: Statt nach zehn Jahren die Entscheidung zu treffen, welcher Cluster eine endgültige Form verdient, haben die Exzellenzstrategen 2016 eine weitere Wettbewerbsschleife ausgerufen. Es liegt jetzt also an Land und Universität, das Heft in die Hand zu nehmen und die Cluster-Idee selbst ans Ziel zu bringen. Hessens Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) hat angekündigt, dass er die Gelegenheit nicht verstreichen lassen will.
Es ist jedenfalls nicht der schlechteste Augenblick, um sich befreit von Exzellenzsorgen und der Pflicht zur täglichen Neuerfindung auf seinen Forschungsgegenstand, die Verschiebung von Wertordnungen, zu konzentrieren. Was dem Cluster angesichts der Vertrauenskrise der Demokratie und der globalen Kulturkonflikte ja am wenigsten fehlt, ist die Relevanz seines Themas. Vor zwei Wochen war der Philosophieprofessor und ehemalige Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin zu Gast und sprach über die Philosophie der Demokratie. Nida-Rümelin vertrat ein normativ schlankes, aber nicht anspruchsloses Konzept. Was Bürger zur Anerkennung der Demokratie bewegt, sagte er, sei die Erwartung, dass sich ihre Interessen dort in einer Weise abbilden, die Politik nicht auf ein Nutzenkalkül reduziere. Aus seiner eigenen politischen Erfahrung verteidigte Nida-Rümelin die politische Praxis gegen den Vorwurf, nur eine Arena rhetorisch verkleideter Interessen zu sein. Von jedem am politischen Prozess Beteiligten, hielt Nida-Rümelin dem entgegen, werde die Umformung seiner Interessen in allgemein nachvollziehbare Argumente erwartet. Niemand dürfe beispielsweise im Parlament sagen: Ich vertrete die Interessen des Bauernverbands. Nida-Rümelin beschrieb Demokratie als sensible Kooperationsgemeinschaft, die sich auf bestimmte Werte, Verfahren und Institutionen geeinigt hat. Dieser Gemeinschaft schließt man sich nur in der Erwartung an, dass ein grundlegender Konsens nicht gebrochen wird.
Wo liegen die Grenzen dieser Gemeinschaft? Und darf ein demokratischer Rechtsstaat anderen den Zugang verweigern, ohne seinen Prinzipien untreu zu werden? Das war eine Woche später das Thema der Konferenz "The Politics of Migration". Mit den Flucht- und Migrationsbewegungen ist der Ruf nach einem Recht auf internationale Bewegungsfreiheit lauter geworden. Oft mit dem Zusatzargument, dass Grenzen historisch zufällig und die Zeit des Nationalstaats vorüber sei. Sicher: Landesgrenzen sind nicht mit dem Urknall entstanden, sie sind reversibel und mehr oder minder durchlässig. Andererseits kann grenzenlose Mobilität die Institutionen zerstören, die Freiheitsrechte erst garantieren, und einen Tribalismus in Gang setzen, der andere Grenzen zieht.
Als Anwalt globaler Bewegungsfreiheit trat Andreas Cassee auf. Der Berliner Philosoph schob zunächst mit guten Gründen das Argument beiseite, Staaten seien exklusive Clubs oder das legitime Eigentum ihrer Bewohner, denen deshalb ohne ihre Zustimmung keine weiteren Lasten aufzubürden seien. Man erwirbt die Staatsbürgerschaft nicht wie einen Clubausweis oder ein Reihenhaus, sondern wird in der Regel in sie hineingeboren. Auch das Konzept des Staates als Leistungsgemeinschaft wirkt nicht überzeugend, wenn anderen von Beginn das Recht verweigert wird, daran mitzuwirken. Es ist keine Leistung, Bürger eines demokratischen Staates zu sein, wenn Trägheit und politische Indifferenz kein Grund zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft sind.
Gleichwohl schaffen gewisse Kontinuitäten, geteilte Werte und stabile Institutionen erst das Vertrauen für demokratische Kooperation. Was nützt ein Rechtsanspruch, wurde Cassee entgegengehalten, wenn niemand ihn garantiert? "Solange es keinen Weltstaat gibt", sagte die Rechtswissenschaftlerin Anuscheh Farahat, "kann diese Garantie nur der Nationalstaat geben." Das gebe den Staaten das Recht zur Grenzkontrolle, denn demokratische Institutionen könnten nur in einem gesicherten Territorium gedeihen. Die Rechtsprofessorin und ehemalige Verfassungsrichterin Gertrud Lübbe-Wolff formulierte noch deutlicher: "Man bekommt keinen funktionierenden Rechtsstaat mit unkontrolliertem Zustrom." Das ist pragmatisch gut begründet und trotzdem ungerecht: Warum soll man qua Geburt dazu bestimmt sein, unter schlechteren Bedingungen als andere zu leben?
Thomas Thiel, F.A.Z., 20.12.2017, Forschung und Lehre (Natur und Wissenschaft), Seite N4. © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv