Der Blick auf das Ganze. Die Jurastudenten müssen lernen, warum unser Recht ist, wie es ist. Dazu gehört die NS-Zeit - aber nicht nur sie

Von Thomas Duve

Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, sich für eine Stärkung der Vermittlung geschichtlicher Grundlagen in der Juristenausbildung einzusetzen. Insbesondere sollten Jurastudierende dazu gebracht werden, sich intensiver mit dem Nationalsozialismus zu beschäftigen (F.A.Z. vom 19. Mai 2018). Rechtshistoriker können das nur begrüßen. Die Rolle von Juristen im NS, die Zerbrechlichkeit des Rechts, das Versagen des Rechtsstaats sind ein trotz aller Forschung unbegreiflicher Teil der deutschen Rechtsgeschichte. Wir müssen damit leben und versuchen, daraus zu lernen.

Ist es mit einer Verankerung der Beschäftigung mit dem NS im Deutschen Richtergesetz aber getan? Natürlich nicht. Ein Blick in die Zeitungen genügt, um zu sehen, wie zerbrechlich kulturelle Errungenschaften wie "Recht" und "Rechtsstaat" sind - und wie freimütig heute einige Prinzipien in Frage gestellt werden, die wir lange für unumstößlich hielten: in den Vereinigten Staaten, in der Türkei, in Polen, Ungarn, Venezuela. Richterliche Unabhängigkeit, Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung, Folterverbot werden nicht allein in der Praxis, sondern als Grundsätze in Frage gestellt. Auch bei uns werden radikale Forderungen erhoben, die sich gegen "das System" richten, also gegen die Praxis von Demokratie und Rechtsstaat. Radikale Kritik ist umso eingängiger, je komplexer das System ist - und nicht verstanden wird. Es dürfte auch dieser Situation geschuldet sein, dass in Spanien ein kurzer Text der Philosophin Marina Garcés Aufsehen erregt, in dem diese eine "neue radikale Aufklärung" verlangt (Marina Garcés, Nueva ilustración radical, 2017).

Nicht zuletzt der Medienwandel wird für einen neuen kulturellen Analphabetismus verantwortlich gemacht. Tatsächlich stellt er bereits heute das politische System an vielen Orten auf die Probe. Der amerikanische Jurist Cass Sunstein hat eindrücklich aufgearbeitet, wie sehr soziale Medien bekannte Phänomene wie Gruppenpolarisierung, Echokammern und Filterblasen spezifisch verstärken (Cass Sunstein, #republic. Divided Democracy in the Age of Social Media, 2017). Neue Technologien machen auf beängstigende Weise ernst mit der politischen Beteiligung aller und öffnen Manipulationen Tür und Tor. Doch die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Dialog - Staatsbürgerbewusstsein, Informiertheit, Medienkompetenz - haben nicht Schritt gehalten. Vielleicht liegt hier der Grund für den überall festgestellten, eigentlich aber inhaltslosen Begriff des Populismus. Wer mit Demokratietheorien vertraut ist, ahnt, vor welche theoretischen Aporien uns das alles stellt.

Aus den Staatsbürgern sind, ganz im Einklang mit der Ökonomisierung aller Lebensbereiche, Konsumenten geworden. Sie navigieren auf Meinungs- oder Glaubensmärkten und machen sich um deren Funktionsfähigkeit keine Gedanken. Allerdings wird ein Marktversagen im Politischen nicht nur Geld kosten. Was tun wir im Blick auf diese Entwicklung? - In den Hörsälen ist darüber nicht viel zu hören.

Blickt man schließlich auf die transnationale Ebene, so erleben wir den Eintritt neuer Weltregionen in das globale Gespräch über Recht, Verfassung, Gerechtigkeit. Zum Teil spiegeln sich diese Debatten auch in unserer Einwanderergesellschaft. Auch das wirft Fragen nach Normbegriffen, Legitimationen, Staatsvorstellungen auf. In China versteht man eben etwas anderes unter "Verfassung" als bei uns. Die chinesischen Experimente mit Sozialpunkten führen eindrucksvoll vor Augen, dass Individualrechtsschutz dort nicht sehr tief in der Rechtstradition verankert ist (Mark Siemons, F.A.S. vom 6. Mai 2018). Was bedeutet das für die Möglichkeiten eines transnationalen Rechts - und für uns? - Auch hier herrscht Schweigen in der Juristenausbildung.

Wir sollten solche Fragen nicht bloß stellen, sondern handeln. Natürlich soll die Welt nicht am deutschen oder europäischen Wesen genesen. Wer mit dem global south zu tun hat, weiß, dass westliche kulturelle Leistungen im Bereich des Rechts schon deswegen suspekt scheinen, weil die Weltordnung koloniale Spuren trägt und informelle Imperien mit dem Mittel des Rechts lange etablierte Asymmetrien perpetuieren. Bilder aus Guantánamo, völkerrechtswidrige Bombardierungen oder die Beteiligung vieler europäischer - auch deutscher - Unternehmen an systemischer Korruption lassen manche Reden über Freiheit, Menschenrechte und Gerechtigkeit wie Hohn klingen. Der Kontinent, der Weltkriege, Genozide, ökologische Katastrophen verursacht hat, predigt nun Umweltschutz und Menschenrechte: Dieses Bild ist vielleicht ungerecht und tut sicher weh. Doch um eine solche Haltung zu verstehen, vor allem aber, um in ein globales Gespräch über Recht einzutreten, müssen wir diese Weltregionen und ihre Rechtserfahrung kennen. Das kann nur gelingen, wenn wir ihre Traditionen zur Kenntnis nehmen. Hier ist eine weltoffene Rechts - und besonders die Rechtsgeschichtswissenschaft gefordert.

Vor allem sollten wir unsere eigenen Traditionen verstehen. Wir müssen das Recht als eine kontinuierliche soziale Konstruktionsleitung erkennen, die resilient ist und anfällig zugleich. Nicht zuletzt das Jurastudium muss die Gründe zentraler gesellschaftlicher Grundentscheidungen vor Augen führen. Es kann unsere Verfassung und unser Rechtssystem als das präsentieren, was sie sind: eine eindrucksvolle kulturelle Leistung. Auch unsere Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus sind Teil dieser Tradition, ob wir wollen oder nicht. Jahrzehntelang hat man die Rechtsgeschichte des NS von dieser Erfolgsgeschichte der europäischen Rechtsgeschichte abgekoppelt: es waren die "dunklen Jahre". Doch sie waren eben keine Sonnenfinsternis oder ein von außen kommendes Unglück. Es greift zu kurz, nur auf diese Zeit und ihre furchtbaren Juristen zu blicken. Zu leicht bleibt es dann beim kopfschüttelnden Gestus der Nachgeborenen. Die Dinge sind aber komplizierter. Wenn Rechtswissenschaft Wissenschaft sein will, muss sie auch dies klarmachen und danach fragen, wo denn heute unsere blinden Flecken, Gefahren, Versuchbarkeiten liegen. Erst dann haben wir überhaupt eine Chance, unsere Lektion zu lernen.

Natürlich: Jurastudenten wollen Juristen werden, keine Sozial- oder Kulturwissenschaftler. Es ist selbstverständlich, dass der Schwerpunkt einer juristischen Ausbildung darin liegen muss, die Maschine am Laufen zu halten: die vielen kleinen, ineinandergreifenden Räder zu kennen, den Funktionsmechanismus zu verstehen, systemintern fortzubilden. Schon das ist extrem anspruchsvoll. Und niemand, der zum Anwalt geht, möchte mit einem zwar missratenen Schriftsatz, aber einer eindrucksvollen historischen Analyse über die Rechtsentwicklung nach Hause gehen.

Doch als Gesellschaft brauchen wir auch den Blick auf das System als Ganzes. Aus der historischen Distanz wie aus der ethnographischen Nähe. Dafür bedarf es der Öffnung für sozialwissenschaftliche, kulturwissenschaftliche und nicht zuletzt rechtshistorische Perspektiven, und zwar in der Rechtswissenschaft und ihrer Lehre, heute mehr denn je.

Warum ist unser Recht so, wie es ist? Wie konnte das geschehen? Wieso ist es an anderen Orten anders? - Das sind Themen der juristischen Grundlagenforschung und der universitären Lehre in Fächern wie Rechtsgeschichte, Rechtstheorie, Rechtssoziologie oder Rechtsethnologie. Gerade diese Fächer standen in den 90er und frühen 2000er Jahren unter Druck. Rechtshistoriker selbst fragten sich, wozu sie eigentlich einen Beitrag leisten sollten: zur Geschichte oder zum Recht. Das hat sich inzwischen geändert. In vielen Bereichen wird deutlich, dass wir uns inmitten grundlegender Transformationen befinden, die sich nur durch eine Beschäftigung mit den Grundlagen unseres Rechts verstehen lassen. Vor sechs Jahren hat der Wissenschaftsrat kontrovers diskutierte Empfehlungen zu den Perspektiven der Rechtswissenschaft ausgesprochen. Interdisziplinarität, Internationalität und Stärkung der Grundlagenfächer waren seine zentralen Forderungen. Geschehen ist in der Zwischenzeit wenig - und fast nur außerhalb universitärer Strukturen. Die Justizministerin hätte jetzt die Gelegenheit, ihren Teil zur Umsetzung der Empfehlungen beizutragen. Eine solche größere Lösung erfordert freilich Mut. Wird sie ihn haben?

Professor Dr. Thomas Duve ist Direktor am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt.

Von Thomas Duve aus der FAZ vom 7. Juni 2018, Seite 10. © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv


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