Über die Würde. Rechtsphilosoph Günter Frankenberg im "Denkraum" des Frankfurter Schauspielhauses

Der Chagallsaal des Frankfurter Schauspiels war restlos ausverkauft. So einen Publikumsansturm hatte es noch nicht gegeben seit der Einführung der partizipativen Vortragsreihe "Denkraum" in der Spielzeit 2017/18, der ersten unter der Leitung des Intendanten Anselm Weber. Auch zahlreiche Jurastudenten und eine Reihe von Kollegen der Rechtswissenschaften waren gekommen, um zu hören, was Günter Frankenberg in seinem Impulsvortrag über die Menschenwürde zu sagen hatte.
Der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie ist assoziiertes Mitglied des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" an der Frankfurter Goethe-Universität. Zu seinen Schwerpunkten gehören Vergleichendes Verfassungsrecht sowie Gefahrenabwehr- und Migrationsrecht. Kein Wunder also, dass das Interesse groß war und der Saal rappelvoll.
"Würde - Wer bestimmt, was einem Menschen zusteht?" So lautete das erste Thema des diesjährigen "Denkraum"-Leitworts "Verfassung - Aber wie?" Frankenberg nahm zunächst Bezug auf den ersten Artikel des Grundgesetzes und fragte: "Was heißt Würde, was Unantastbarkeit? Wie lässt sich die Würde schützen?"
Theodor Heuss habe sie einst als "nicht interpretierbare These" bezeichnet. Heute lehne sie sich als Wert und Grundrecht gern an andere Grundrechte an. Zu weit geht dem Rechtsphilosophen die Schweizer Verfassung, die Würde mit Kreatürlichkeit verbindet und daher Tiere und Pflanzen einschließt. "Ist ein Klon ein Geschöpf ohne Würde? Haben Embryos Würde? Ist die Würde mit dem Tod perdu?" Fragen über Fragen, denen Frankenberg diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und anderer Gerichte folgen ließ.
Folter sei entwürdigend. "Aber was ist mit der sogenannten Rettungsfolter?" Der Fall Daschner ist noch vielen vertraut seit der Entführung und dem Mord an dem Sohn des Bankiers Friedrich von Metzler. Frankenberg hält Folter wie das Frankfurter Landgericht und der Europäische Gerichtshof auch in solch einem Fall für unvereinbar mit der Menschenwürde.
Ein lebenslängliches Urteil, sprich: um die 20 Jahre, halte das BverfG für "gerade noch mit der Würde vereinbar". Sklaverei, Kinderarbeit und Obdachlosigkeit könnten entwürdigend sein, aber Frankenberg spricht nicht gern von Entwürdigung: "Würde kann verletzt werden, aber nicht verlorengehen." Die Würde wurzele im Menschsein, nicht im Status. Auch Migranten hätten ein "Recht, Rechte zu haben", was die große Philosophin Hannah Arendt nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus und als Emigrantin einst als "einziges Menschenrecht" bezeichnet habe.
Nach dem Impulsvortrag gingen die ersten Besucher. Die meisten aber versammelten sich an den Tischen im Wolkenfoyer und in der Panoramabar, um sich über das Thema in kleinen Gruppen zu verständigen. Mitarbeiter des Theaters sammelten Fragen und Thesen. Zurück im Chagallsaal, konnte Chefdramaturgin Marion Tiedtke zum ersten Mal ihren neuen digitalen Cluster ausprobieren.
So konnten die Ergebnisse der Tischrunden für alle lesbar an die Wand projiziert werden. Frankenberg stand Rede und Antwort. Würde sei nicht erwerbbar durch Lebensleistung: "Das halte ich für ein gefährliches Konzept." Auch bei Verlust der Selbstbestimmung sei immer noch die Integrität des Menschen zu achten. Aber, und damit spielte er auf das Harz-IV-Gesetz an: "Dazu gehört ein soziokulturelles Ensemble." Würde sei eine Form der Achtung, auch der Selbstachtung.

Der nächste "Denkraum" findet am 4. Dezember um 20 Uhr im Chagallsaal des Frankfurter Schauspiels statt. Dann spricht der Philosoph Rainer Forst, Direktor des Exzellenzclusters, über Religionsfreiheit.

Von Claudia Schülke. F.A.Z. Rhein-Main, 18. Oktober 2018 © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.


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