XX. Walter Hallstein-Kolloquium
Donnerstag, 4. März 2021, 16 Uhr, Online via Zoom
Das Thema
In gewissem Gegensatz zur allgemeinen Wahrnehmung seiner Rechtsprechung zu den Anleihekäufen der EZB hat das Bundesverfassungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem einen neuen Weg für sein Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof eingeschlagen. Mit der Anerkennung der Unionsgrundrechte als verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab haben beide Senate des BVerfG ihre Rechtsprechung auf eine neue Grundlage gestellt.
Auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigt sich, dass Verfassungs- und Höchstgerichte zunehmend bereit sind, die Unionsgrundrechte in die eigene Prüfung einzubeziehen. Damit aufgeworfen ist die Frage, in welchem Verhältnis die Grundrechtsebenen in der EU zukünftig stehen sollten. Insbesondere ist zu klären, inwieweit nationale Grundrechtsgewährleistungen im Zusammenspiel mit den Unionsgrundrechten zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht insoweit einem pluralistischen Verständnis offen.
Diese Entwicklungen geben Anlass dazu, die Strukturen im europäischen Grundrechtsverbund neu zu überdenken. Dabei kommt der Idee eines kooperativen Grundrechtsschutzes durch nationale Verfassungs- und Höchstgerichte sowie den EuGH besondere Bedeutung zu.
Referent*innen
Prof. Dr. Gabriele Britz
Gabriele Britz ist seit 2011 Richterin des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht. Nach ihrer Promotion und Habilitation an der Goethe-Universität Frankfurt ist sie seit 2011 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Zu ihren Forschungsinteressen zählen u.a. das öffentliche Umwelt- und Energierecht und die Grundrechte.
Prof. Dr. Pedro Cruz Villalón
Pedro Cruz Villalón war von 2009 bis 2015 Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union. Zuvor hatte er den Lehrstuhl für Verfassungsrecht an der Autonamen Universität Madrid inne. Er war von 1992 bis 1998 Richter am Spanischen Verfassungsgericht und von 1998 bis 2001 dessen Präsident. Er ist Mitherausgeber mehrerer Bände des Handbuchs "lus Publicum Europaeum."
Prof. Dr. Dr. h.c. lngolf Pernice
lngolf Pernice gründete das Walter Hallstein-lnstitut für Europäisches Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und war bis 2016 Geschäftsführender Direktor des Instituts. Er befasst sich u.a. mit Fragen der verfassungstheoretischen Begründung und Entwicklung der Europäischen Union. Zuletzt erschien dazu sein Schriftenband „Der Europäische Verfassungsverbund".
Anmeldung
Um Anmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 3. März 2021 wird gebeten.
Die Zugangsdaten für die Zoom-Veranstaltung erhalten Sie am Tag der Veranstaltung per E-Mail.
Convenors: Prof. Dr. Stefan Kadelbach, LL.M. (Co-Direktor des Wilhelm Merton-Zentrums, Institut für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung, Mitglied des Forschungsverbunds "Normative Ordnungen" der Goethe-Universität Frankfurt am Main) und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann (Co-Direktor des Wilhelm Merton-Zentrums, Institut für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung)
Veranstalter:
Wilhelm Merton-Zentrum für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung