Projektleitung: Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Axel Honneth und Prof. Dr. Kai-Olaf Maiwald
Familienbeziehungen stellen herausgehobene Orte des Aufeinandertreffens von Normen unterschiedlicher Art dar. Schon der Typus der bürgerlichen Familie, der im Verlauf des 19. Jahrhunderts entstand und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts allgemeine Geltung beanspruchen konnte, lässt sich als zeitgebundene „Klammer“ für heterogene Normvorgaben verstehen: Normen der politischen Ordnung (Herrschaft, Recht), die eine grundlegende Hierarchie zwischen Männern und Frauen begründen; Normen einer kulturellen „Tiefenschicht“ der Geschlechtersymbolik, die Männern und Frauen komplementäre Eigenschaften und Tätigkeitsfelder zuweisen; Normen, die auf zentrale Eigenschaften von Familienbeziehungen verweisen (Intimität, Emotionalität) und die Mitglieder auf Reziprozität, Fürsorge und die Betonung der Individualität verpflichten.
Das bürgerliche Familienmodell hat jedoch in den letzten Jahrzehnten seinen Geltungsanspruch in vielerlei Hinsicht eingebüßt. Das gilt besonders für Geschlechterdifferenzierungen in der öffentlichen wie in der privaten Sphäre. Grundlagen der Rechtfertigung der komplementären Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern – in Gestalt von Traditionalismen, Biologismen und spezifischen Geschichtsdeutungen – wurden einer weitgehenden Kritik unterzogen. Auch konnte vor dem Hintergrund der zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Frauen bis hin zu der weitgehenden Institutionalisierung der Norm weiblicher Erwerbstätigkeit ein Rekurs auf die faktischen Geschlechterverhältnisse nicht mehr in der Weise als Begründung fungieren. Diese Entwicklung wurde begleitet von einem Prozess der „Demokratisierung“ der Familienbeziehungen, der in einer zunehmenden Bedeutung von Ideen der Gleichheit und Verteilungsgerechtigkeit als normativen Bezugspunkten des Handelns zum Ausdruck kam. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Paarbeziehungen, sondern auch das Verhältnis von Eltern und Kindern. Der Interaktionsstil wird nicht nur zunehmend egalitärer im Sinne eines Abbaus der innerfamilialen Hierarchie, die Eltern orientieren sich auch mehr an einer Gleichbehandlung von Jungen und Mädchen sowie an der Berücksichtigung und Förderung der je besonderen Persönlichkeit des Kindes.
Trotz dieser Entwicklungen kann man davon ausgehen, dass weiterhin – zumindest innerhalb bestimmter Bereiche der allgemeinen und wissenschaftlichen Öffentlichkeit – ein Differenzdiskurs von Bedeutung ist, in dem eine Ungleichheit der Geschlechter betont und als naturgegeben verstanden wird. Vor allem aber lässt sich, wie auch bei der ehelichen Arbeitsteilung, eine Diskrepanz zwischen den normativen Vorgaben und der faktischen Praxis feststellen. So weisen auch Kinder von explizit egalitär orientierten Eltern häufig Persönlichkeitseigenschaften auf, die den alten Geschlechterstereotypen entsprechen.
Das Projekt untersuchte, wie Geschlechternormen von Eltern konzeptualisiert und im Erziehungsalltag mit dem Kind etabliert werden. Angenommen wurde, dass elterliches Handeln gegenwärtig durch drei normative Ordnungen gekennzeichnet ist: a) die Orientierung an der Gleichheit der Geschlechter, b) die Unterstellung ihrer Verschiedenheit, c) die Orientierung an der Individualität des Kindes.
Für die empirische Auswertung wurden nicht Geschlechter (Stereo-)typen analysiert, vielmehr lag der Fokus auf differenzierenden Konzepten und Interaktionen. So wurden die Grenzsetzungen in den Blick genommen und nicht so sehr die (historisch immer wieder wechselnden) Inhalte von Geschlechterbildern. Die Analyse hatte eine exemplarische, modellbildende Ausrichtung. Datengrundlage waren eine Videoaufzeichnung einer angeleiteten Spielgruppe von Kindern im Alter von 3-4 Jahren und ihren Müttern sowie teilstrukturierte Interviews mit fünf dieser Mütter.
Zur Interviewauswertung: Alle drei Muster lassen sich in den Äußerungen der Mütter mit fallspezifischen Unterschieden nachweisen und erscheinen so als nicht hintergehbar. Auch bei den Müttern, die über eine ausgeprägte Orientierung an der Gleichheits- oder Individualitätsidee verfügen, können deutliche unterschwellige geschlechterdifferenzierende Muster ausgemacht werden. Bemerkenswert ist die Gleichzeitigkeit der inhaltlich ja konkurrierenden Orientierungen, die bei den Akteuren auch kaum zu Deutungsproblemen Anlass gab. Nur teilweise ließen sich die normativen Muster in eine Hierarchie der Art „manifeste (und damit wenig handlungswirksame) Orientierungen“ vs. „latente (und damit stärker handlungsrelevante) Orientierungen“ bringen. Das wirft die Folgefrage auf, wie sich die konkurrierenden Orientierungen in der alltäglichen elterlichen Praxis vermitteln.
Zur Videografieauswertung: Im frühkindlichen Alter scheinen andere Normen (als die Geschlechternormen) im Vordergrund zu stehen. In den Mutter-Kind-Interaktionen sind zwar uneindeutige geschlechterdifferenzierende Gesten zu erkennen, die bis zu einem gewissen Maße durch die begleitende Sprache vereindeutigt werden, aber mütterlicherseits wird bei Verstoß gegen (typische) Geschlechternormen nicht, bei anderen Normenverstößen (v. a. Gerechtigkeits- und Höflichkeitsnormen) aber deutlich sanktioniert. Darüber hinaus bleibt es nicht auflösbar, ob tatsächlich in einigen Interaktionen die Geschlechternorm oder zum Beispiel die Individualitätsnorm thematisch war. Erst der Akt des Kommentierens durch Dritte vereindeutigt die mehrdeutig gebliebene Praxis in Bezug darauf, dass nun die Geschlechternorm dominant wird. Die vorher latente Geschlechternorm erhält durch die intersubjektiv vollzogenen Reinterpretationen manifeste Geltung.
Zu den wichtigsten Forschungspublikationen des Projektes zählen: Maiwald, Kai-Olaf (2010): „Vom Schwinden der Väterlichkeit und ihrer bleibenden Bedeutung. Familiensoziologische Überlegungen“. In: Thomä, Dieter (Hg.), Vaterlosigkeit. Geschichte und Gegenwart einer fixen Idee. Berlin: Suhrkamp, 251-268; Maiwald, Kai-Olaf (2012): Solidarität in Paarbeziehungen. Eine Fallrekonstruktion, in: Dorothea Christa Krüger, Holger Herma und Anja Schierbaum (Hg.): Familie(n) heute – Entwicklungen, Kontroversen, Prognosen, Weinheim und München: Juventa, 324-342 und Honneth, Axel (2011): Das Recht der Freiheit. Grundriss einer demokratischen Sittlichkeit. Berlin: Suhrkamp.