Projektleitung: Prof. Dr. Christoph Menke

Das Projekt hat das Verhältnis von Normativität und Freiheit untersucht, das im Zentrum des Verständnisses der Herausbildung normativer Ordnungen in der modernen Philosophie steht: Die Hervorbringung einer normativen Ordnung, sei sie moralischer, rechtlicher oder politischer Natur, muss im modernen Verständnis, wenn es sich um eine legitime Ordnung handeln soll, eine freie sein. Gesetz und Freiheit stehen für die moderne Philosophie mithin nicht (wie noch für die politische Philosophie der Neuzeit) im Gegensatz, sondern erläutern sich wechselseitig. Dieses neue Freiheitsverständnis wird durch die Einführung des Begriffs der „Autonomie“ besiegelt. Das Projekt hat in sechs Teilprojekten verschiedene Formen, Bedingungen und Auswirkungen dieses inneren Bedingungsverhältnisses von Freiheit und Gesetz untersucht. Die Grundthese, die in den Teilprojekten in verschiedenen Gestalten ausgeführt wurde, besagt, dass Freiheit und Gesetz sich nur dadurch wechselseitig zu bestimmen vermögen, dass sie zugleich dialektisch auseinandertreten.

Um dieses dialektische Verhältnis zu entfalten, ist das Projekt von der zentralen Einsicht ausgegangen, dass Autonomie an soziale Mitgliedschaft oder Teilhabe gebunden ist. Soziale Mitgliedschaft, die Teilnahme an sozialer Praxis, ist dieser Einsicht zufolge zugleich die Quelle der Normativität und der Ort der Freiheit. Damit wird für das Verständnis und Verhältnis von Normativität und Freiheit die Frage zentral, wie eine soziale Praxis hervorgebracht wird und gegeben ist. Indem man dieser Frage in kritischer Auseinandersetzung mit etablierten Erläuterungen sozialer Praxis genauer nachgeht, lässt sich das Verhältnis von Normativität und Freiheit neu bestimmen:
(1) Die kritische Neubestimmung der Struktur sozialer Teilhabe bzw. Mitgliedschaft erfolgt in Reflexion auf ihre Genese. In einer solchen genealogischen Perspektive wird der Prozess des Teil- oder Mitgliedwerdens, der Sozialisierung-als-Subjektivierung, untersucht und dieser Prozess kritisch von dem teleologischen Konzept der „Bildung“ abgesetzt: Das Werden zum kompetenten Teilnehmer sozialer Praktiken ist genealogisch verstanden ein Prozess der Überformung einer vorgängigen („natürlichen“) Ausstattung, die darin nicht restlos umgeformt wird (wie es der teleologische Begriff der Bildung versteht), sondern in seiner Differenz zur Logik sozialer oder kultureller Fähigkeiten erhalten bleibt. Deshalb ist soziale Teilhabe bzw. Mitgliedschaft aus genealogischer Sicht auch strukturell in sich gebrochen: Der Einzelne ist nie ganz soziales Mitglied, das „Individuum“ nicht ganz „Subjekt“, der „Mensch“ nicht dasselbe wie die „Person“. Die Koppelung zwischen dem (a-sozialen) Individuum und dem (sozialen) Subjekt enthält ein Moment irreduzibler Kontingenz oder Fremdheit.
(2) Von dieser genealogischen Problematisierung des Sozialen her müssen auch die Begriffe „Normativität“ und „Freiheit“ in ihrem Verhältnis neu konzipiert werden. Das lässt sich in einer ersten, abstrakten Näherung so bestimmen, dass Normativität und Freiheit zugleich nur durcheinander bestimmt werden können wie sie einander gegenüber different und selbständig sind: Normativität und Freiheit stehen in einem (negativ-) dialektischen Verhältnis. Normative Orientierungen gehen nicht darin auf, in freier Setzung hervorgebracht worden zu sein, sondern behalten – um ihrer normativen Kraft willen – ein irreduzibles Moment der Fremdheit oder Selbständigkeit. Ein freies Selbstverhältnis geht auf der anderen Seite nicht in der Hervorbringung (oder Herausbildung) normativer Orientierungen auf, sondern behält – um im emphatischen Sinn „Freiheit“ genannt werden zu können – ein irreduzibles Moment von Distanz und Spiel gegenüber allen normativen Orientierungen. Nur so lassen sich Transformationen und Innovationen normativer Ordnungen erklären: Freiheit geht nicht in Selbstverpflichtung auf, sondern immer noch oder wieder über sie hinaus.

Das Projekt hat das Bedingungsverhältnis von Freiheit und Gesetz in einer ersten Phase (2009-2010) von seiner freiheitstheoretischen Seite her beleuchtet, um im zweiten Zuge die Konstellation von der Seite des Gesetzes (2011-12) zu befragen. Ein wichtiges Ergebnis der freiheitstheoretisch orientierten Forschung in der Anfangsphase des Projekts bestand in der Einsicht, dass Freiheit in der Hervorbringung bzw. Aneignung von sozialen Normen nicht nur auf Autonomie, sondern ebenso auf ein Moment der Willkür angewiesen ist, durch das vornormative oder naturhafte Impulse zur Geltung kommen. Das Gesetz der Freiheit ist in diesem Sinne ohne eine Freiheit vom Gesetz nicht zu denken. Kontingenz erweist sich so als ein irreduzibler Bestandteil einer jeden autonomen Ordnung, durch den sie innerlich in Frage gestellt und zugleich dynamisiert wird. Dieser Gedanke wurde mit Blick auf die individuelle und soziale Herausbildung normativer Ordnungen und ihre Abhängigkeit von naturhaften Impulsen und politischen Prozessen näher untersucht: Wenn Autonomie in der Bewegung ihrer individuellen Verwirklichung auf ein natürliches Leben angewiesen ist, in dem sie sich realisiert, so bleibt sie darin den eigengesetzlichen Impulsen dieses Lebens ausgesetzt, das die in ihm verkörperte Ordnung immer wieder herausfordert. Im Zuge ihrer sozialen Verwirklichung ist Autonomie dabei zugleich auf eine Praxis kollektiver politischer Teilnahme besonderer Art angewiesen. Die Freiheit demokratischer Politik wird in ihrer Genese und ihrem Vollzug nur nachvollziehbar, wenn sich in ihr kollektive Selbstbestimmung und idiosynkratische Impulse – spannungsreich – verbinden.

Die zweite Phase des Projekts hat das Verhältnis von Freiheit und Gesetz von seiner gesetzestheoretischen Seite aus befragt. Das geschah wesentlich in zwei Hinsichten: zum einen durch die Untersuchung des allgemeinen Gesetzesbegriffs, der für die neuzeitliche Philosophie in theoretischer wie praktischer Hinsicht entscheidend ist, zum anderen durch die Befragung der juridischen Gesetzesform in der Moderne. Mit Blick auf den allgemeinen Gesetzesbegriff hat das Projekt den scheinbar paradoxen Umstand untersucht, dass der Begriff des Gesetzes im modernen Verständnis mit der Idee der Freiheit dadurch verknüpft werden soll, dass man seine Ansprüche radikalisiert. Nicht etwa durch Ermäßigung der Geltungsansprüche allgemeiner Normen, sondern gerade durch die Einforderung einer unbedingten Geltung, die nur noch dem abstraktesten Gesetz – dem Gesetz der Gesetzmäßigkeit – zukommt, soll es gelingen, das Gesetz so zu verstehen, dass es selbst Medium und Ausdruck der Freiheit werden kann. Hinsichtlich des juridischen Gesetzesbegriffs hat sich das Projekt mit einem entscheidenden Umbau im modernen Rechtsbewusstsein befasst, durch den das Recht wesentlich im Ausgang von der Idee subjektiver Rechte gedacht wird. Wenn die Sphäre juridischer Gesetze nicht primär im Ausgang von Verpflichtungen verstanden wird, denen sekundär Berechtigungen entsprechen, sondern umgekehrt im Ausgang von subjektiven Rechten, dann erscheint das Gesetz wesentlich als eines, das ermächtigt und befreit. Es tut dies aber in einer doppelten Weise: indem es zum einen zur Teilhabe an der gesellschaftlichen Praxis der Freiheit befähigt und indem es zum anderen das Subjekt freisetzt und die Teilhabe ins Belieben des Subjekts stellt. Zwischen diesen beiden Aspekten einer durch das Recht ermöglichten Freiheit tun sich Spannungen auf, die das Projekt ebenso untersucht hat, wie die neuen Formen des Zwangs, die von dieser Form der Ermächtigung ausgehen können.

Das gemeinsame Forschungsprojekt Normativität und Freiheit hat die Dialektik von Freiheit und Gesetz im Rahmen von sechs Teilprojekten untersucht, von denen drei die Konstellation von der Seite der Freiheit (1), drei von der Seite des Gesetzes (2) untersucht haben: (1) Akte der Freiheit (Dirk Setton), Paradoxien der Autonomie (Thomas Khurana), Die Kunst der Freiheit (Juliane Rebentisch); (2) Das Subjekt der Rechte (Christoph Menke), Nach der Souveränität (Francesca Raimondi), Die Gabe der Anerkennung (Dirk Quadflieg). Die gemeinsame Arbeit der verschiedenen Projektteilnehmer_innen und -teile wurde durch zwei Arbeitsformen organisiert, die durch die gesamte Laufzeit praktiziert wurden: zum einen durch einen internen Arbeitskreis, in dem für alle Projekte relevante Querschnittsthemen gemeinsam untersucht wurden, zum anderen durch eine Reihe von Arbeitstagungen, auf denen die jeweiligen Zwischenergebnisse der Arbeit präsentiert und diskutiert wurden. Entsprechend den zwei Phasen des Projektes, haben sich die ersten vier Workshops („Willkür“, „Paradoxien der Autonomie“, „Freiheit und Kontingenz“ und „Leben und Autonomie“, 2009-2010) dem freiheitstheoretischen Zugang gewidmet, während die letzten beiden Workshops („Vor dem Gesetz“ und „Das politische Imaginäre“, 2011-2012) das Bedingungsverhältnis von der Seite des Gesetzes aus untersucht haben. Die Ergebnisse dieser gemeinsamen Arbeitstagungen sind in Form einer Buchreihe im August Verlag Berlin zum Thema „Freiheit und Gesetz“ publiziert worden (Thomas Khurana und Christoph Menke (Hg.), Paradoxien der Autonomie, 2011, 2.Aufl. 2019; Juliane Rebentisch und Dirk Setton (Hg.), Willkür“, 2011; Thomas Khurana (Hg.), The Freedom of Life. Hegelian Perspectives, 2013; Felix Trautmann (Hg.), Das politische Imaginäre, 2017).

In der Schlussphase des Projektes sind die freiheits- und gesetzestheoretischen Überlegungen der vorangegangenen Untersuchungen integriert worden. Die Ergebnisse dieser Integration wurden in einem Schwerpunkt der Zeitschrift Symposium (17/2013), die dem Projekt gewidmet war, international publiziert. Überdies wurden wesentliche Ergebnisse des Projektes auf einem Humboldt-Kolleg an der University of Illinois at Chicago im Frühjahr 2013 international präsentiert.

Zu den wichtigsten Publikationen, die aus der in dem Projekt durchgeführten Forschung hervorgegangen sind, zählen neben der oben genannten Buchreihe:
Khurana, Thomas, Das Leben der Freiheit: Form und Wirklichkeit der Autonomie, Berlin: Suhrkamp, 2017; Rebentisch, Juliane, Die Kunst der Freiheit, Berlin: Suhrkamp, 2012 (2. Aufl. 2014; Engl. Übersetzung: The Art of Freedom: On the Dialectics of Democratic Existence, Cambridge: Polity Press, 2016); Raimondi, Francesca, Die Zeit der Demokratie. Politische Freiheit nach Carl Schmitt und Hannah Arendt, Wallstein, Konstanz: University Press, 2014; Christoph Menke, Recht und Gewalt, Berlin: August Verlag, 2011 (2. Aufl. 2012); Quadflieg, Dirk, Vom Geist der Sache. Zur Kritik der Verdinglichung. Frankfurt a. M./New York, Campus Verlag (i. E.).


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