Projektleiter: Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis

Das Exzellenzclusterprojekt „Regulierte Selbstregulierung in rechtshistorischer Perspektive“ ordnete sich in das Forschungsfeld 4 der ersten Förderperiode als Versuch ein, die Herausbildung normativer Strukturen außerhalb nationalstaatlicher Normierungsgewalt, oder besser: autonom von ihr, aber unter ihrem Schutzschirm, zu analysieren und zugleich Formen der Indienstnahme dieser Autonomie durch den Staat herauszuarbeiten. Forschungsleitend war die Fragestellung, wie sich in historischer Perspektive Normgebung und Normdurchsetzung als staatsexterne Vorgänge abspielten und wie sie zugleich mit staatlicher Regulierungsgewalt interagierten. Mit dieser Betrachtungsweise löste sich dieses Projekt auch von einer hergebrachten rechtshistorischen Perspektive, die sich auf den Staat als Gesetzgeber und als gesetzesvollziehende Instanz konzentrierte. Zugleich erfasste es den grundlegenden, das 19. und 20. Jahrhundert prägenden Konflikt um normative Ordnungen: das Ringen um die Austarierung gesellschaftlicher und staatlicher Gestaltungsansprüche.
Dabei wurde regulierte Selbstregulierung als Selbstkoordinierung gesellschaftlicher Akteure verstanden, die wegen ihrer Relevanz zu – wie auch immer inhaltlich aufgeladenen – öffentlichen Interessen in staatliche Programme eingebettet, für staatliche Zielsetzungen instrumentalisiert und einer auf diesen Zweck hin ausgerichteten Regulierung unterworfen wird – einer Regulierung, die über die allgemeine Regulierung marktlichen Verhaltens hinausgeht. Es wurden somit nicht sämtliche Formen gesellschaftlicher Selbstkoordination, nicht jegliche Phänomene der Herstellung rechtlicher Bindungswirkung unter Privaten erfasst, sondern nur jene, die einen – freilich wandelbaren und immer wieder auch in Frage gestellten – Bezug zu Gesichtspunkten übergreifender „Gemeinwohl“-Vorstellungen aufweisen. Die nicht einfach zu ziehenden Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu diskutieren.
Das Projekt thematisierte regulierte Selbstregulierung als Phänomen des 19. und 20. Jahrhunderts und somit als Erscheinungsform gesellschaftlicher Entfaltung in einem Entwicklungsprozess moderner Staatlichkeit, in welchem auf die Herausbildung eines mehr reaktiven ordnungssichernden Staates die Etablierung eines stärker proaktiven Interventions- und Sozialstaates folgte.  Diesem – wenngleich hier vergröbert dargestellten – Entwicklungsgang trug das Projekt Rechnung, indem es die Problemstellung zunächst in einem historischen Zweischritt anging.

Eine erste Tagung war der "Inkubationsphase" regulierter Selbstregulierung im 19. Jahrhundert gewidmet (Juli 2009), die darauf folgende Tagung (Juni 2010) befasste sich mit ihren Ausformungen im Interventions- und Sozialstaat des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Die These einer stärkeren etatistischen Überformung im zweitgenannten Zeitabschnitt konnte dabei für zahlreiche gesellschaftliche Teilsektoren bestätigt werden. Dabei griff man auf hergebrachte öffentlich-rechtliche Organisations- und Handlungsformen zurück und modifizierte diese (z.B. aus dem Korporations- und Regalienrecht), teilweise entwickelte man aber auch neue Instrumente und Konzepte bzw. alte gewannen eine völlig neue Gestalt; so wurde das Selbstverwaltungsmodell auf den wirtschaftlichen und sozialen Bereich ausgeweitet. Auf der anderen Seite wurde sichtbar, dass privatrechtliche Formen, vor allem der Verein, stark in die öffentliche Aufgabenerfüllung integriert und mit starken staatlichen Steuerungselementen kombiniert wurden.
Für sich genommen sind dies keine neuen rechtshistorischen Erkenntnisse; jene Einsichten allerdings wurden bislang eher auf einer Metaebene formuliert und waren meist von einer einseitigen perspektivischen Grundrichtung geprägt: Entweder ging es um die Genese von Sicherungsformen gesellschaftlicher Freiheit oder um die Herausbildung von Instrumenten staatlicher Regulierung. Die Vorträge haben hingegen nicht nur einen Beitrag dazu geleistet, Regelungsformen regulierter Selbstregulierung in zahlreichen Teilbereichen nachzuweisen, in welchen sie bislang rechtshistorisch nur wenig thematisiert worden sind (dezidiert ausgearbeitet war das Konzept der regulierten Selbstregulierung bisher nur für einen bestimmten Sektor: das Tarifrecht), sie haben vielmehr auch veranschaulicht, dass man die entsprechenden Instrumente in ihrer Bedeutung hinreichend präzise nur als Teile von Regelungsarrangements begreifen kann, in denen Selbst- und Fremdbestimmung gleichermaßen zum Ausdruck kommen. In Bezug auf die moderne Diskussion zu regulierter Selbstregulierung wurde auch deutlich, dass man anders als diese Selbstverwaltung nicht aus dem Bereich der regulierten Selbstregulierung ausschließen kann (weil nur "mittelbare Staatsverwaltung"), sondern sie zumindest bis in die 1920er Jahre substantiell als gesellschaftliche Selbstregulierung (wenn auch mit starkem staatlichen Steuerungsanteil) begreifen muss. – Die beiden Tagungsbände liegen gedruckt vor. (Collin, Peter/Bender, Gerd/Ruppert, Stefan/Seckelmann, Margrit/Stolleis, Michael (Hg.) (2011): Selbstregulierung im 19. Jahrhundert – zwischen Autonomie und staatlichen Steuerungsansprüchen (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 259, Moderne Regulierungsregime 1) Frankfurt/M.: Klostermann; Collin, Peter/ Bender, Gerd/Ruppert, Stefan/Seckelmann, Margrit/Stolleis, Michael (Hg.) (2012): Regulierte Selbstregulierung im frühen Interventions- und Sozialstaat (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 270, Moderne Regulierungsregime 2), Frankfurt/M.: Klostermann.)

Auf einer dritten Tagung (Juni 2011) wurde der Blick ausgeweitet auf Phänomene regulierter Selbstregulierung in Rechtsordnungen außerhalb Deutschlands (mittel- und westeuropäische Staaten, USA). Dabei war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Begriff selbst schon in gegenwartsbezogener Perspektive teilweise mit anderen Bedeutungsgehalten aufgeladen war, teilweise kaum in die Diskussion Eingang gefunden hat. Noch weniger hat er sich als rechtshistorischer Schlüsselbegriff etabliert. Allerdings zeigten die Beiträge, dass es sich um eine durchaus fruchtbare Analysekategorie auch für außerdeutsche Rechtsentwicklungen handelt. Deutlich wurde, dass man in internationaler Perspektive vier Typen regulierter Selbstregulierung unterscheiden kann: liberal-zivilgesellschaftliche (vor allem USA), liberal-"jakobinische" (insbesondere Frankreich), korporative (z.B. Italien, Österreich) und kooperative (teilweise Niederlande, Schweden) – freilich unter Berücksichtigung eines erheblichen Gestaltwandels im Laufe der Zeit und mit zahlreichen Mischformen. – Die Beiträge wurden in einem weiteren Tagungsband publiziert. (Collin, Peter/Bender, Gerd/ Ruppert, Stefan/Seckelmann, Margrit/Stolleis, Michael (Hg.) (2014): Regulierte Selbstregulierung in der westlichen Welt des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 290, Moderne Regulierungsregime 4), Frankfurt/M.: Klostermann.)

Auf einer vierten Tagung (Januar 2013) wurde – in Kooperation mit dem LOEWE-Schwerpunkt "Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung" – eine besondere Form regulierter Selbstregulierung behandelt: die justizielle Selbstregulierung. Dem lag die Überlegung zugrunde, dass Selbstregulierung üblicherweise vor allem als normsetzende (und teilweise administrative) Selbstregulierung wahrgenommen wird, nicht jedoch in ihren justizmäßigen Ausprägungen. Dabei stellte es sich als zielführend heraus, zwischen Selbstregulierung durch (oder mittels) Justiz und Selbstregulierung der Justiz zu unterscheiden. Die letztgenannte Variante kann als Form funktionaler Ausdifferenzierung des Rechtssystems und rechtsstaatlich gebotener Autonomie angesehen werden und nimmt die Gestalt richterlicher Selbstverwaltung an. Die erste Variante stellt sich als ein (möglicher) Modus der Selbstregulierung gesellschaftlicher Teilsektoren dar; dies wurde vergleichend (Deutschland, England, Frankreich) dargestellt für die justizmäßige nichtstaatliche und halbstaatliche Konfliktlösung im arbeitsrechtlichen Bereich. – Der daraus hervorgehende Tagungsband wurde im Anschluss an die Projektlaufzeit noch weiterbearbeitet und fertiggestellt. (Collin, Peter (Hg.) (2016): Justice without the State within the State. Judicial Self-Regulation in the Past and Present (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 295, Moderne Regulierungsregime 5), Frankfurt/M.: Klostermann.)

Daneben wurden die Arbeiten an einem Quellenband abgeschlossen, der Bereiche regulierter Selbstregulierung behandelt, welche in den Tagungsbänden nicht oder nur in knapper Form bearbeitet werden. Dies betrifft beispielsweise die Pflege von Flussinfrastrukturen durch Wassergenossenschaften, die Elektrizitätswirtschaft, die private Wohlfahrt, den halböffentlichen Finanzsektor (Sparkassen und Kreditgenossenschaften) und das Eisenbahnwesen. Für jeden dieser Sektoren werden die einschlägigen Rahmenregelungen abgedruckt, d.h. die gesetzlichen Vorschriften wie auch das untergesetzliche Normenmaterial (z.B. Mustersatzungen, administrative Richtlinien, Rahmenvereinbarungen). Bestandteil eines jeden Kapitels ist eine ausführliche Einleitung, die die schon vorhandene Forschung aufarbeitet und dem Leser in die Problematik des jeweiligen Sachgebiets einführt. Der behandelte Zeitraum erstreckt sich von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende der Weimarer Republik. – Die Arbeiten zu dem Band wurden noch während der Projektlaufzeit abgeschlossen und sind anschließend erschienen. (Collin, Peter (2014): Treffräume juristischer und ökonomischer Regulierungsrationalitäten (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 286, Moderne Regulierungsregime 3) Frankfurt/M.: Klostermann.) Weitere Veröffentlichungen sind in der Publikationsliste vermerkt.
Gesamtergebnis des Projekts ist eine umfassende Aufarbeitung der rechtlichen Erscheinungsformen regulierter Selbstregulierung im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Sichtbar gemacht werden die organisatorischen Rahmenbedingungen und die Instrumentensets. Erkennbar wird die Einbettung in zeitgenössische Schlüsseldebatten z.B. zu Selbstverwaltung, (Privat-)Autonomie, Wirtschaftsdemokratie und Subsidiarität. Als markantes Ergebnis erscheint die starke Affinität kollektiver gesellschaftlicher Akteure zu öffentlich-rechtlichen Organisationsformen, welche amtliche Dignität, obrigkeitliche Befugnisse und verlässlichere Finanzierung versprachen. Der damit einhergehende stärkere Staatseinfluss wurde zwar problematisiert, war aber kein grundlegendes Hindernis. Der Blick auf Rechtsordnungen außerhalb Deutschlands hat gezeigt, das regulierte Selbstregulierung ein Signum moderner Gesellschaften ist, ihre Ausgestaltung jedoch variiert, und zwar nicht nur in Abhängigkeit davon, wie "stark" der Staat ist, wie z.B. beim Vergleich von Deutschland und Frankreich deutlich wird.
Weitere Informationen zur Fortführung des Projekts nach Ende der ersten Laufzeit des Exzellenzclusters: https://www.rg.mpg.de/forschung/regulierte-selbstregulierung-in-rechtshistorischer-perspektive 


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