Projektleiter: Prof. Dr. Alexander Peukert

Obwohl Patent-, Urheber- und Markenrechte in ihrer heutigen Form ein neuzeitliches Phänomen sind, haben sie bereits weltweite Anerkennung gefunden. Ausschließliche Rechte an Erfindungen, Kunstwerken, Produktbezeichnungen usw. sind insbesondere aufgrund des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) in mehr als 150 Staaten zu schützen. Seit dem Jahrtausendwechsel sind jedoch Krisensymptome zu beobachten, die den künftigen Erfolg dieser normativen Ordnung in Frage stellen.

Um dieser Entwicklung nachzugehen, analysierte das Projekt zunächst die zentralen Begriffe und Strukturen dieses Rechtsgebiets. Hierzu zählten neben dem Begriff des Immaterialguts als des Objekts der Zuordnung insbesondere der Begriff des geistigen Eigentums, der anerkanntermaßen dazu beigetragen hat, dieses Rechtsgebiet zu etablieren. Ferner galt es, grundlegende Strukturen der Immaterialgüterrechte herauszuarbeiten, zum Beispiel den Unterschied zwischen individueller, kollektiver und gemeinschaftlicher Berechtigung. Dabei wurde auch der alternative Umgang mit Informationen – nämlich die Gemeinfreiheit (public domain) – einer näheren Analyse unterzogen. Für diese Grundlagenarbeit wurde insbesondere mit dem Projekt „Normativität und Freiheit“ (Forschungsfeld 1) kooperiert.

Als moderne, westliche Idee sind Immaterialgüterrechte nunmehr auch von Entwicklungsländern zu achten. Dort aber herrschen oftmals andere wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten sowie abweichende normative Vorstellungen im Hinblick auf den Umgang mit Informationen. In Zusammenarbeit insbesondere mit Kollegen aus der Ethnologie und dem Projekt „Normative Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit“ wurde der Realität des Immaterialgüterrechts in Entwicklungsländern wie Mali nachgegangen. Ferner wurde die Übertragung des auf Innovationen zugeschnittenen Gedankens des geistigen Eigentums auf traditionelles Wissen wie Heilmethoden und Folklore einer kritischen Analyse unterzogen.
Forschungsgegenstand waren schließlich die Symptome, Ursachen und Konsequenzen der Krise des internationalen Immaterialgüterrechts, die sich etwa im Scheitern multilateraler Verhandlungen offenbart. Dabei lag ein Schwerpunkt auf dem Widerspruch zwischen der weltweiten Zugänglichkeit von Erfindungen, Werken und Zeichen insbesondere im Internet und ihrer eigentumsmäßigen Zuordnung durch mehr als 150 nationale, territorial begrenzte Immaterialgüterrechtsordnungen. Die unter anderem hieraus erwachsenden Schwierigkeiten, vorhandenes Wissen effektiv zu nutzen, scheinen Nutzer und Rechtsinhaber gleichermaßen in Exit-Strategien wie Open Access oder Open Source zu treiben. Die hierbei privatautonom entwickelten Konzepte könnten Vorboten einer neuen normativen Ordnung sein, deren Herausbildung es zu analysieren gilt.

Projektbeteiligte waren Prof. Dr. Alexander Peukert (Koordinator) sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht. Weitere Informationen sind unter www.jura.uni-frankfurt.de zu finden.

Die wichtigsten Publikationen im Forschungsprojekt sind:
Peukert, Alexander (2012): Die Gemeinfreiheit. Begriff, Funktion, Dogmatik (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Band 63), Mohr Siebeck Tübingen, VIII, 321 S.
Peukert, Alexander (2011): “Individual, multiple and collective ownership of intellectual property rights – Which impact on exclusivity?”, in: Annette Kur/Vytautas Mizaras (Hg.), The Structure of Intellectual Property Law, ATRIP Series, Aldershot, UK and Brookfield, U.S., Edward Elgar, 195-225.
Peukert, Alexander (2011): “Intellectual Property as an End in Itself?”, European Intellectual Property Review (EIPR), 33, 67-71.

Zu den wichtigsten Veranstaltungen zählten die Tagung „Verwaiste Werke im europäischen und deutschen Urheberrecht“, ALAI Deutschland, 30. November 2011; „Grenzen der Rechtsdurchsetzung im Immaterialgüterrecht“, Arbeitsgruppensitzung der Fachgruppe für Vergleichendes Handels- und Wirtschaftsrecht, Jahrestagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Trier, 16.9.2011 und „Freedom of Speech and Intellectual Property: Conceptualizing the Conflict(s)“, XXV. Weltkongress für Rechts- und Sozialphilosophie, gemeinsam mit Prof. Peter Niesen, 16.8.2011.


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