Wie uns viele Diskussionen während der ersten Förderphase innerhalb und außerhalb unseres Forschungsclusters zeigten, sieht sich ein Verständnis „normativer Ordnung“, das diese als eine Ordnung von „Rechtfertigungen“ versteht, dem Vorwurf des Idealismus ausgesetzt: Haben in solch einer Vorstellung von Ordnung Begriffe wie Macht, Herrschaft, Beherrschung und Gewalt überhaupt einen Platz, oder werden sie nur als Störungen wahrgenommen? In diesem Verbundprojekt ging es darum zu zeigen, dass dem nicht so ist, sondern der Begriff der Rechtfertigungsordnung geeignet ist, die genannten Begriffe der Macht, der Herrschaft und der Beherrschung neu und auf produktive Weise zu verstehen. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für ein Verständnis des Rechts.

(1) Noumenale Macht (Forst)

In diesen Forschungen wurde Macht - paradox gesprochen - als intelligibles bzw. noumenales Phänomen begriffen. Wenn wir Macht als das Vermögen von Handelnden verstehen, andere dazu zu motivieren, etwas zu denken bzw. zu tun, das sie sonst nicht gedacht oder getan hätten, dann müssen wir, um die Wirkweise der Macht im Unterschied zu rein physischer Wirkung zu begreifen, diese im „Raum der Rechtfertigungen“ verorten. Denn Macht auszuüben heißt, dass A B Gründe „gibt“, und das bedeutet, dass der wirkliche Machtvorgang sich auf der Ebene der Gründe abspielt. Dabei ist nicht bestimmt, wie dies geschieht - ob durch Überzeugung, Verführung oder eine Drohung bspw. -, und auch nicht, ob es jeweils gute oder schlechte Gründe sind, die dort wirken; gesagt ist nur, dass Macht zu haben heißt, den Raum der Rechtfertigungen, der für andere bestimmend ist, (in aufsteigender Linie) nutzen, beeinflussen, besetzen oder sogar abschließen zu können - etwa durch dominante oder hegemoniale Rechtfertigungsnarrative. Herrschaft (um eine Taxonomie von Machtformen anzudeuten) heißt somit, dass sich eine bestimmte Ordnung der Rechtfertigung etabliert hat, die soziale und politische Verhältnisse der Ein- und Unterordnung stabilisiert und auf Akzeptanz beruht; Beherrschung liegt dort vor, wo solche Verhältnisse in ihren Asymmetrien nicht rechtfertigbar sind und nur durch eine Vereinseitigung des Raums der Gründe legitimiert werden. Unterdrückung, (illegitimer) Zwang und Gewalt liegen dort vor, wo die Unterworfenen immer weniger als Subjekte der Rechtfertigung gelten und agieren können, bis hin zur Ersetzung des Rechtfertigungsraums durch bloße physische Faktizität, d.h. pure Gewalt. Macht bildet und erhält sich somit nur im Raum der Rechtfertigungen, und Kämpfe um Macht finden in diesem Raum statt. Eine Herrschaftsordnung, deren Rechtfertigungen in Frage gestellt werden, kann sich evtl. noch durch Lügen, Drohungen oder durch Mittel der Gewalt erhalten, aber ihre Macht schwindet in dem Maße, in dem sie verstärkt auf diese Mittel ohne begleitendes Narrativ angewiesen ist.

Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit mit Klaus Günther und unseren Mitarbeitern Malte Ibsen und Johann Szews fanden zahlreiche Besuche internationaler Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen statt, verbunden mit gemeinsamen Workshops und Vorträgen – unter ihnen die bekanntesten Theoretiker und Theoretikerinnen der Macht wie Amy Allen, Seyla Benhabib, Allen Buchanan, Nancy Fraser, Helen Frowe, Sally Haslanger, Bob Goodin, Carol Gould, Duncan Ivison, Tony Laden, John McCormick, David Owen, Michael Rosen, Philip Pettit, Anne Phillips, Bill Scheuerman, James Tully, Melissa Williams, u.a. Auch wurde unsere Arbeit im Rahmen einer großen Zahl nationaler und internationaler Veranstaltungen vorgestellt.

Der theoretische Ansatz der “noumenalen Macht” (insbesondere der Aufsatz im Journal of Political Philosophy (siehe unten) und begleitende Aufsätze in Normativität und Macht) gaben Anlass zu zahlreichen Diskussionen. Bereits in einem gemeinsam von Rainer Forst und Kritikern verfassten Buch mit dem Titel Justice, Democracy and the Right to Justification (London: Bloomsbury, 2014) wurde dieser Ansatz kritisch von Amy Allen, Kevin Olson und Tony Laden diskutiert. Es folgte ein weiterführender Dialog mit Amy Allen und Mark Haugaard, der auch veröffentlicht wurde (siehe unten). Eine Reihe kritischer Aufsätze von Albena Azmanova, Pablo Gilabert, Mark Haugaard, Clarissa Hayward, Matthias Kettner, Steven Lukes, Max Pensky und Simon Susen wird im Journal of Political Power erscheinen. Drei weitere Bände zu Forsts Arbeiten, die einige kritische Beiträge zum Konzept der noumenalen Macht enthalten, befinden sich derzeit in der Vorbereitung: Amy Allen, Sarah Clark Miller, John McCormick und Melissa Yates werden ihre Aufsätze diesem Thema widmen (in Vorbereitung für Penn State Press); in einem weiteren Band (in Vorbereitung für Manchester UP) werden Patchen Markell, David Owen, Melissa Williams, Daniel Weinstock Beiträge zum Thema Macht veröffentlichen. Und in einem Band in Vorbereitung für Oxford UP werden Mattias Kumm, Arthur Ripstein, Enzo Rossi, Andrea Sangiovanni und Bernhard Schlink Artikel zum Verhältnis von Macht und Rechtfertigung veröffentlichen. Rainer Forst wird zu all diesen Aufsätzen Antworten schreiben. Eine große Zahl weiterer Artikel wie der von Lois McNay in der jüngsten Ausgabe des European Journal of Political Theory, die die Theorie der noumenalen Macht kritisieren, wurden bereits veröffentlicht oder sind derzeit in Vorbereitung.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Rainer Forst war von 2013 bis 2016 Malte Ibsen (Mphil Oxford University). Während seiner Zeit am Cluster schrieb er seine Dissertation “The Idea of a Critical Theory of Global Justice,” die von Rainer Forst und Axel Honneth betreut wurde. Die Dissertation zielt darauf ab, die theoretischen Ressourcen zur Entwicklung einer kritischen Theorie der globalen Gerechtigkeit freizulegen, die in der Tradition der Frankfurter Schule vorhanden sind – von Max Horkheimers frühen Versuch, eine materialistische Theorie der Gesellschaft auszuarbeiten, bis hin zu Rainer Forsts jüngst entwickelter Theorie transnationaler Gerechtigkeit. Die Dissertation argumentiert, dass wir in der Tradition der Kritischen Theorie sowohl eine spezifische Konzeption finden, was eine Theorie der Gerechtigkeit ist, wie auch eine Konzeption davon, was Gerechtigkeit ist. Dabei spielen die oben skizzierten Begriffe von Herrschaft und Beherrschung innerhalb einer Rechtfertigungsordnung eine zentrale Rolle.

(2) Rechtfertigung als Recht-Fertigung (Günther)

In modernen Rechtssystemen wird oft vom (positiven) Recht als „geronnener Politik“ gesprochen. Möglicherweise muss man bei der Analyse und Beschreibung dieses Phänomens schon früher ansetzen: Recht entsteht aus „geronnenen Gründen.“  Was sich im Raum der Gründe durchgesetzt hat, wird mit Hilfe des Rechts stabilisiert und durch zusätzliche Rechtfertigungen mit der Befugnis zur Ausübung von Gewalt verbunden. Recht ist aber auch ein Mittel, um jemanden zu autorisieren, seine Gründe gegen mögliche Gegen-Gründe durchzusetzen. Auf diese Weise wird Macht zur legalen Herrschaft. Diese Vermutung ist vor allem unter Rückgriff auf Joseph Raz‘ Charakterisierung von autoritativen Gründen als ausschließende Gründe („authoritative reasons as exclusionary reasons“) in mehreren Aufsätzen vertieft worden. Wenn eine Rechtsordnung rekonstruktiv auf einen Entschluss von Freien und Gleichen zurückzuführen ist, ihr Zusammenleben mit den Mitteln des modernen Rechts zu regeln (Habermas: eine Assoziation von Rechtsgenossen zu bilden), dann erzeugen sie damit zugleich auch den Typus von ausschließenden Gründen. Diese Gründe müssen jedoch – contra Raz – wiederum in rechtlich geregelten Verfahren kritisiert (und verändert) werden können, wenn sich die Rechtsgemeinschaft von Freien und Gleichen in der ihr einzig adäquaten Form, dem demokratischen Rechtsstaat, reproduzieren können soll.

Gemeinsam ist diesen Forschungen, die diskursive und kommunikative Dimension der Macht herauszustreichen. Dabei ließ sich zeigen, dass der Begriff der ausschließenden Gründe gleichsam dem Urbild der noumenalen Macht, wie Rainer Forst sie beschrieben hat, nachgebildet ist. Ausschließende Gründe fungieren als Gründe, die sich gegen die von den Akteuren subjektiv anerkannten Gründe durchsetzen können. Dies deshalb, weil sie, so Raz, auf eine legitime Autorität zurückgeführt werden, die an die Stelle der subjektiv anerkannten Gründe tritt. Im Unterschied zur noumenalen Macht ist die autoritative Macht der Rechtsgründe durch die legitime Autorität konstruktiv erzeugt. Gleichwohl ruht sie demselben Mechanismus noumenaler Macht auf. In weiteren Aufsätzen zu Rechtfertigungsnarrativen und zum Wandel des Strafrechts wurde gezeigt, dass öffentliche Kritik an der legitimen Autorität von ausschließenden Gründen dadurch umgangen oder neutralisiert werden kann, dass Rechtsgründe in Rechtfertigungsnarrative eingebettet werden. Mit diesen lassen sich Rechtsgründe relativieren, umgehen oder sogar verletzen, ohne die Gründe dafür einer öffentlichen Kritik in rechtlich geregelten Verfahren aussetzen zu müssen.

Das (noch nicht abgeschlossene) Promotionsprojekt des Projektmitarbeiters Johann Szews mit dem Titel: „Zahlungsmoral. Untersuchungen zum Zusammenhang von moralischer und ökonomischer Verschuldung” widmet sich einem aktuellen Aspekt des Verhältnisses von Recht und Macht: dem Schuldverhältnis. Das Promotionsprojekt stellt grundlegende sozialphilosophische und normative Fragen an die gegenwärtige soziale Ordnung der Verschuldung: Welche Formen von Subjektivität implizieren Schulden? Inwiefern kann von einer „sozialen Pathologie“ der Verschuldung gesprochen werden? Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf ein Kernproblem: Wie ist die Verbindung von moralischer und ökonomischer Verschuldung zu denken? Diese Forschungsfrage ist durch die Intuition motiviert, dass weder funktionalistische, wirtschaftstheoretische Problemdiagnosen, die etwa die zunehmende ökonomische Instabilität durch hohe Verschuldung betonen, noch gerechtigkeitstheoretische Kritikansätze, die Verteilungsfragen in den Mittelpunkt stellen, ausreichen, um die Form des verschuldeten Lebens angemessen verstehen zu können. Die These des Promotionsprojekts lautet, dass es erst der begriffliche Rahmen einer ethischen Kapitalismuskritik ermöglicht, deren immanente Kritikwürdigkeit jenseits von ökonomischer Dysfunktionalität und ungerechter Verteilung herauszuarbeiten. Ziel der Überlegungen ist es, zu zeigen, dass die Form des verschuldeten Lebens nicht allein ungerechte Effekte (beispielsweise Armut) hervorruft, sondern in sich selbst ethisch kritikwürdige Welt- und Selbstverhältnisse produziert. Aufbauend auf einer Auseinandersetzung mit Friedrich Nietzsche und Max Weber wird dafür argumentiert, dass Formen der Verschuldung durch eine spezifische Zeitlichkeit geprägt sind. Die zentrale These lautet, dass die über eine freiwillige Selbstverschuldung durch Aufnahme von Krediten gesellschaftlich in Aussicht gestellte zukünftige Freiheit, sich unter Bedingungen der Überschuldung und der mit Verschuldung einhergehenden Abhängigkeiten, in ein kontinuierliches subjektives Schuldbewusstsein verkehrt. Das Verhältnis von Freiheit und Abhängigkeit in subjektivierenden Schuldverhältnissen wird dabei aus machttheoretischer Sicht (über Nietzsche und Weber hinausgehend) anschließend an Michel Foucaults relationale Machtkonzeption analysiert. Aus einer Perspektive ethischer Kapitalismuskritik wird die Form des verschuldeten Lebens kritisiert und nach alternativen Subjektivierungsformen gefragt.

Diskutiert wurden die Thesen dieses Teilprojekts in einer Reihe von Veranstaltungen, u.a. regelmäßig im „Rechtstheoretischen Arbeitskreis“ des Clusters, an dem Professoren, Postdocs und Doktoranden teilnehmen und gelegentlich auswärtige Gäste eingeladen werden (z.B. Fred Schauer, Robert Alexy, Richard W. Wright, Larissa Katz, Matthias Mahlmann). Ein wichtiger Impulsgeber für Günthers Aufsatz über „Parapraktische Rechtfertigungsnarrative“ war der von dem PI Martin Seel veranstaltete Workshop „Rechtfertigungsnarrative – Terror und Gewalt im Kino“ (März 2014). In Zusammenarbeit mit der „Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik“ (Prof. Andreas von Hirsch) fanden zwei internationale Tagungen statt, über „Vergeltung und Tadel“ (Dezember 2014) und zu „Philosophical Foundations of Interantional Criminal Law“ (April 2017). Auf einer in Kooperation mit der Rechtsfakultät der Rosario Universität veranstalteten internationalen Konferenz zu „Transitional Justice“ (August 2016) in Bogotá (Kolumbien) wurden ebenfalls Günthers Thesen vorgetragen und diskutiert.

Die wichtigsten Publikationen in diesem Projekt:

Forst, Rainer: Normativität und Macht. Zur Analyse sozialer Rechtfertigungsordnungen, Berlin: Suhrkamp, 2015. Englische Übersetzung (von Ciaran Cronin): Normativity and Power, Oxford: University Press, 2017.

Forst, Rainer: „Noumenal Power”, in: The Journal of Political Philosophy 23(2), 2015, S. 111–127.

Forst, Rainer: „Transnational Justice and Non-Domination. A Discourse-Theoretical Approach”, in: Barbara Buckinx, Jonathan Trejo-Mathys, Timothy Waligore (Hg.): Domination Across Borders, London/New York: Routledge, 2015, S. 88–110.

Ibsen, Malte: „Global Justice and Two Conceptions of Practice-Dependence”, in: Raisons Politiques  (special issue on the theme „Practice-Dependence and Global Justice”), 51(3), 2013, S. 81–96.

Günther, Klaus: „Parapraktische Rechtfertigungsnarrative“, in: Jochen Schuff und Martin Seel (Hg.): Erzählungen und Gegenerzählungen. Terror und Krieg im Kino des 21. Jahrhunderts, Frankfurt am Main/New York: Campus, 2016, S. 101–124.

Günther, Klaus: „Zur Rekonstruktion des Rechts: Das System der Rechte“, in: Peter Koller und Christian Hiebaum (Hg.): Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung, Klassiker Auslegen, Bd. 62 (Hg. von Otfried Höffe), Berlin/Boston: Walter de Gruyter, 2016, S. 51–68.

Günther, Klaus: „De nihilo aliquid facit – Zur Kriminologie des effizienten Regelbruchs“, in: Henning Schmidt-Semisch und Henner Hess (Hg.): Die Sinnprovinz der Kriminalität. Zur Dynamik eines sozialen Feldes, Wiesbaden: Springer VS, 2014, S. 121–136.

Personen in diesem Projekt:

Projektleitung / Ansprechpartner

Forst, Rainer, Prof. Dr.

Günther, Klaus, Prof. Dr.
    
Projektmitarbeiter

Ibsen, Malte, M.Phil. in Politics: Political Theory (Oxon)

Szews, Johann


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ConTrust Speaker Series: Prof. Dr. Armin von Bogdandy (MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Goethe-Universität, ConTrust): Vertrauen und Konflikt in der europäischen Gesellschaft. Mehr...

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7. Juni 2023, 18.15 Uhr

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