Verbraucherschutz und Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
Works in Progress in Private Ordering # 3
14. Mai 2020, 14 Uhr
Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
Works in Progress in Private Ordering #3 (Convenors: Matthias C. Kettemann • Wolfgang Schulz)
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Karl-Franzens-Universität Graz (Leitung: Brigitta Lurger) • Projekt: „Contract Decisions of Consumers between Law and Psychology“ • Forschungsschwerpunkt "Smart Regulation“
Kooperationspartner: Frankfurter Kolloquium für Internetforschung am Forschungsverbund „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt (Convenors: Matthias C. Kettemann und Alexander Peukert) • Projekt „Völkerrecht des Netzes“ am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft (Leader: Matthias C. Kettemann) • der Research Group „Platform and Content Governance“, Sustainable Computing Lab, Wirtschaftsuniversität Wien (Leaders: Matthias C. Kettemann und Eliška Pírková)
via Skype for Business
Convenors: Brigitta Lurger (Graz) und Matthias C. Kettemann (Hamburg)
Programm (pdf): Hier...
Programm
14:00 – 14:15
Einführung und Vorstellung
14:15 – 15:00
Verbraucherschutz
Privatautonomie, einseitige Regelsetzung, Entscheidungsforschung und staatliche Kontrolle
Wie soll das Verbraucherschutzrecht auf die einseitige Normsetzung bei Facebook reagieren, wenn der klassische Informationsansatz auf ganzer Linie versagt? Mit der Konzentration auf Verhaltensforschung und Selbstschutz (wie in den USA die Behavioral Law and Economics-Forschung)? Wer legt die Grenzen des Selbstschutzes fest, jenseits derer andere als die Nutzerinnen selbst für Schutz von Rechtsgütern und Fairness sorgen müssen: also Facebook selber oder der Staat? Welche Form genau soll die staatliche Kontrolle annehmen: AGB-Kontrolle durch Gerichte, Regulierungsbehörden wie bei den DAWI? Welche öffentlichen und privaten Ziele hat die staatliche Regulierung: Schutz der Entscheidungsfreiheit, der Vermögensinteressen, der Persönlichkeitsrechte, der Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Privatsphäre der Nutzerinnen, demokratische Mitbestimmung an der Selbstregulierung von Facebook?
Brigitta Lurger (Graz)
15:00 – 15:15
Kaffeepause
15:15 – 16:15
Meinungsfreiheit
Wie ist das Verhältnis zu Regeln für Medienunternehmen? Wo gilt wann für wen welche Intensität von Meinungsfreiheit gegenüber wem? Hängt es von der Größe und dem Einfluss des Plattformbetreibers ab, „wie viel“ Meinungsfreiheit dort gilt? Und wie kommt diese Meinungsfreiheit dann in den Nutzungsvertrag oder in das kontrollierte System des Plattformbetreibers mit allen Details und Differenzierungen?
Clara Rauchegger (Innsbruck) und Nikolas Raunigg (Graz)
16:15 – 16:30
Kaffeepause
16:30 – 17:30
Rechtsschutz
Wie funktioniert der Rechtsschutz der Nutzerinnen von Facebook im System (Oversight Board) und außerhalb? Welche Gerichte sind generell zuständig und welches Recht ist anzuwenden? Welches Recht wendet das Oversight Board an? Kann es auch kein externes Recht, sondern nur „eigene“ Regeln anwenden? Wenn ja, welche? Ist es als privates Schiedsgericht zu behandeln? Nach welchem Recht und durch welche Zivilgerichte ist es als Schiedsgericht zu kontrollieren?
Matthias C. Kettemann (Hamburg) und Marlene Brosch (Luxembourg)
17:30 – 18:00
Diskussion und Vernetzung
Veranstalter:
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Karl-Franzens-Universität Graz, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) in Kooperation mit dem Frankfurter Kolloquium für Internetforschung am Forschungsverbund „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt (Convenors: Matthias C. Kettemann und Alexander Peukert), dem Projekt „Völkerrecht des Netzes“ am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft und der Research Group „Platform and Content Governance“, Sustainable Computing Lab, Wirtschaftsuniversität Wien (Leaders: Matthias C. Kettemann und Eliška Pírková)