Panel III: Religiöse und politische Argumentation
In dieser ethnologisch-althistorischen Sektion sollen Konflikte um normative Ordnungen an konkreten aktuellen oder historischen Beispielen untersucht werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich die Herausbildung normativer Ordnungen im Zusammenwirken von Akteuren mit unterschiedlichen Ansprüchen, Zielen und Beziehungen zueinander darstellen kann und konnte.
Allgemein zeigt sich, dass es dann zur beschleunigten Entwicklung der Ordnungsgenese kommt, wenn Akteure - seien es Gruppen oder Individuen - konkrete Ansprüche hinsichtlich einer normativen Ordnung formulieren. Je nach Ausrichtung der Akteure handelt es sich dabei um eher religiöse und/oder politische Ansprüche. Aus ihnen gehen nun verschiedene Argumentationsformen hervor, die die Ansprüche in religiöse und/oder politische Rechtfertigungen überführen und sie dementsprechend zur Erreichung bestimmter Ziele instrumentalisieren. Da die Ansprüche der Akteure über ihre Argumentation getragen werden, sind sie es, die im Konflikt mit anderen Akteuren im Mittelpunkt stehen, diskutiert, gerechtfertigt, durchgesetzt oder verworfen werden, und damit den eigentlichen Kern der Herausbildung der normativen Ordnung bilden. Es soll sich zeigen, dass bei all den untersuchten Konfliktformationen aus althistorischer und ethnologischer Perspektive ähnliche Mechanismen der Ordnungsbegründung wirken, und dies, obwohl sich die herangezogenen Beispiele in zentralen Punkten unterscheiden. Wesentliche Differenzierungsmerkmale sind die Abstufung des Nahverhältnisses der Konfliktparteien zueinander und das Verhältnis religiöser und politischer Ansprüche und Argumentationen. Vor allem aber unterscheiden sich die betrachteten Ebenen der Konflikte, die mal innerhalb, mal außerhalb einer Gruppe, mal innerorganisatorische, mal Abgrenzungskonflikte zu anderen Gruppen, in den Blick rücken. Dennoch beschäftigen sich alle Vorträge in ihrer Verschiedenheit doch mit demselben Thema: Wie wird eine normative Ordnung im Konflikt unterschiedlicher Rechtfertigungen, in denen sich religiöse und/oder politische Ziel-, Begründungs- und Anspruchsebenen verschränken, herausgebildet?