Vom Rechtsgüterschutz zur Aufmerksamkeit für das Besondere – Partikularisierung des Strafrechts?


Ringvorlesung des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen": Criminal Justice between Purity and Pluralism - Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität

Klaus Günther (Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main)

3. Mai 2017, 18.15 Uhr

 

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend, Hörsaalzentrum, HZ11

Abstract
Modernes Strafrecht ist Rechtsgüterschutz – so lautet die bis heute gängige Definition. Rechtsgüter sind verallgemeinerte Interessen gleicher Personen, auch dann, wenn sie individuell zugeordnet werden, wie Leib, Leben, Freiheit, Eigentum. In jüngster Zeit wird jedoch immer häufiger gefordert, dass das Strafrecht (mitsamt dem Strafverfahren) vor allem auf individuelle Lebenslagen und Bedürfnisse eingehen solle. Eine zentrale Rolle spielt dabei die öffentliche Zuwendung für das Verbrechensopfer und sein individuelles Leid, dem bisher weder im Strafrecht noch im Strafverfahren die vermeintlich gebotene Aufmerksamkeit geschenkt worden sei. Nicht nur das Strafrecht, sondern das Recht (und die Gerichte) überhaupt zeigten zu wenig Empathie, Einfühlungsvermögen, Verständnis für die konkrete Situation Einzelner. Der Vortrag geht möglichen Motiven dieser Entwicklung nach und fragt (kritisch) nach den normativen Konsequenzen.

CV

Klaus Günther
ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Goethe-Universität und Co-Sprecher des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Er ist Mitglied des Forschungskollegiums am Frankfurter Institut für Sozialforschung sowie Fellow und Mitglied des Direktoriums am Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goethe-Universität in Bad Homburg.
Günther studierte Philosophie und Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität. Von 1983 bis 1996 war er hier wissenschaftlicher Mitarbeiter und Hochschulassistent – u.a. in einer rechtstheoretischen Arbeitsgruppe (1986-1990) unter der Leitung von Jürgen Habermas, in deren Rahmen er promoviert wurde. Seiner Habilitation im Jahr 1997 folgten Berufungen an die EUI Florenz und an die Universitäten Rostock und Zürich, die er ablehnte. Gastprofessuren führten ihn u.a. an die Buffalo Law School (State University of New York), an das Corpus Christi College Oxford, an die École des Hautes Études en Sciences Sociales (Maison des Sciences de l’Homme) Paris, an die London School of Economics, Department of Law, und an die SciencesPo Paris, Ecole de droit. Zu seinen Publikationen gehören: Der Sinn für Angemessenheit (1988, engl. 1993, portug. 2004) und Schuld und kommunikative Freiheit (2005). Er ist Co-Herausgeber der Schriftenreihe Normative Orders (Campus).

 

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Bildergalerie:

  • Prof. Dr. Klaus Günther, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Rainer Forst, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Politische Theorie und Philosophie der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Rainer Forst, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Politische Theorie und Philosophie der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Christoph Burchard Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"
  • Prof. Dr. Christoph Burchard Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"
  • Prof. Dr. Christoph Burchard Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"
  • Prof. Dr. Klaus Günther, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Klaus Günther, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Klaus Günther, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Marcus Willaschek, Professor für Philosophie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Principal Investigator des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen"
  • Prof. Dr. Rainer Forst, Co-Sprecher des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" und Professor für Politische Theorie und Philosophie der Goethe-Universität Frankfurt am Main

 

Veranstalter:
Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"

 


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