Haftungsrecht und Künstliche Intelligenz
Vortragsreihe im Wintersemester 2019/2020
Auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sind in den letzten Jahren rapide technische Fortschritte erzielt worden, die das Privatrecht im Allgemeinen und das Haftungsregime im Besonderen vor grundlegende, neuartige Herausforderungen stellen: Wo autonome Systeme und künstliche neuronale Netze wie selbstfahrende Autos oder medizinische Diagnosetools zum Einsatz kommen, verschiebt sich der Schwerpunkt des Haftungsgeschehens von menschlichem Verhalten auf maschinelle Akteure. Dem spezifischen Gefährdungspotenzial dieser autonomen Technologien muss die Rechtsordnung normativ begegnen, will sie nicht verantwortungsfreie Räume und stetig wachsende Haftungslücken riskieren.
Inwieweit aber bietet das tradierte haftungsrechtliche Instrumentarium sachgerechte Lösungen für Schädigungen durch autonome Informationssysteme und wo hat die digitale Spezies Bedarf nach Neunormierungen zur Risikobewältigung und -steuerung aufkommen lassen? Diesen Fragen widmet sich die mit prominenten, international renommierten Experten besetzte Vortragsreihe in vier Veranstaltungsterminen. Unter welchen Voraussetzungen kann etwa dem Hersteller oder Betreiber das Verhalten des autonomen Systems haftungsbegründend zugerechnet werden? Darf ein kausales Fehlverhalten menschlicher Akteure überhaupt gefordert werden oder verlangt das Risiko digitaler Entscheidungsautonomie nach einer strikten Haftungsgrundlage nach Art einer Gefährdungs- oder Gehilfenhaftung? Oder wird gar das autonome System selbst kraft eigener, digitaler Rechtspersönlichkeit zum verantwortlichen Haftungssubjekt?
Konzeption und Organisation: Prof. Dr. Joachim Zekoll (Professor für Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Assoziiertes Mitglied des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen")
Die Reihe ist Teil des Forschungsnetzwerks "Die normative Ordnung Künstlicher Intelligenz | NO:KI" von Prof. Dr. Christoph Burchard (Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"). Weitere Informationen: Hier...
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend, Hörsaalzentrum
Programm
21. Oktober 2019, 18 Uhr c.t., HZ 11
Digitale Rechtssubjekte? Zum privatrechtlichen Status autonomer Softwareagenten
Prof. em. Dr. Gunther Teubner (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
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12. November 2019, 18 Uhr c.t., HZ 11
Digitale Rechtspersönlichkeit? Zur Diskussion um die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit autonomer Systeme
Prof. Dr. Thomas Riehm (Universität Passau)
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9. Dezember 2019, 18 Uhr c.t., HZ 11
Haftungsregime für autonome Systeme
Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M. University of Chicago (Humboldt-Universität zu Berlin)
16. Dezember 2019, 18 Uhr c.t., HZ 6
Spezifische KI-Risiken als Anknüpfungspunkt für Haftungsregelungen
Prof. Dr. Herbert Zech (Humboldt-Universität zu Berlin)
Weitere Informationen (Video, Bildergalerie): Hier...
Veranstalter:
Forschungsnetzwerk "Die normative Ordnung künstlicher Intelligenz | NO:KI" am Forschungsverbund "Normative Ordnungen" der Goethe-Universität Frankfurt am Main