Ringvorlesung "Normenkonflikte in pluralistischen Gesellschaften" des Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen"
Prof. em. Dr. Rudolf Steinberg (Goethe-Universität Frankfurt am Main)
11. November 2015, 18.15 Uhr
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend, Hörsaalzentrum, HZ 10
Abstract
Über das Tragen eines muslimischen Kopftuchs und einer Burka/Niqab fi nden in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern heftige Diskussionen
statt. Nachdem einige Landesgesetzgeber Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs in der staatlichen Schule verboten hatten, befasste sich zweimal das Bundesverfassungsgericht mit zum Teil unterschiedlichen Aussagen mit dem Thema. Die Billigung des französischen Verbots eines Vollschleiers in der Öffentlichkeit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat auch in Deutschland zu der Forderung nach einem derartigen Verbot geführt.
Nachdem zentrale Aspekte der genannten Entscheidungen kurz dargestellt werden, soll die Problematik vor allem unter dem Aspekt der Toleranz diskutiert werden. Was bedeutet Toleranz in dem fraglichen Zusammenhang und welche Rolle spielte der Terminus in dieser Rechtsprechung?
Der Referent interessiert sich aber vor allem für die Grenzen von Toleranz. Er untersucht, woraus und wie sich Schranken herleiten lassen. Grenzen ergeben sich aus der Verfassung, den Konzepten über die Rolle von Religion in Staat und Gesellschaft – dem Maß von Laizität –, aber auch dem ordre public mit den Vorstellungen relativer gesellschaftlicher Homogenität. Hierbei sind Topoi zu entwickeln, die nicht gleichsam apriorisch bestehen, sondern nur das Ergebnis eines offenen Diskurses sein können. Es kann deshalb nicht überraschen, dass sich die Antworten auf die Fragen in verschiedenen Ländern trotz
ähnlicher verfassungsrechtlicher Ausgangslage unterscheiden.
CV
Rudolf Steinberg, geb. 1943, legte nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft an den Universitäten in Freiburg i.Br. und Köln sowie der Politikwissenschaft in Ann Arbor (Mich., USA) die beiden juristischen Staatsprüfungen ab und wurde an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i.Br. promoviert und habilitiert. Nach einer Professur an der Universität Hannover nahm er 1980 einen Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main an, als deren Präsident er von 2000 bis Ende 2008 tätig war. Er war von 1995 bis 2000 Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Heute nimmt er eine Reihe von Ehrenämtern war. So ist er Vorsitzender des Stiftungsrats des Frankfurt Institute for Advanced Studies (FIAS), Vorsitzender des Kuratoriums der Polytechnischen Gesellschaft; Mitglied im Verwaltungsrat der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und Mitglied im Vorstand der Freunde und Förderer der Goethe-Universität. Wissenschaftlich hat er sich vor allem mit der Theorie der Interessenverbände, Verfassungsfragen und Themen des Umwelt- und Planungsrechts befasst. Aus seinen zahlreichen Veröffentlichungen seien genannt: Staat und Verbände, 1985; Der ökologische Verfassungsstaat, 1998; Fachplanung, 4. Aufl . 2012; Die Repräsentation des Volkes – Menschenbild und demokratisches Regierungssystem, 2013.
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