Wednesday, 8 February 2012, 6pm
Campus Westend, Hörsaalzentrum HZ3
Prof. Dr. Klaus Günther
Die Normativität des Rechts
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Abstract
Gegenwärtig wird der Normativität des Rechts überwiegend eine dienende oder instrumentelle Bedeutung für normative Ordnungen anderer Art zugeschrieben. Das Recht setzt durch und organisiert – vorzugsweise mit Mitteln der Zwangsandrohung – was in den Ordnungen der Moral, der Politik oder, im Zuge der funktional sich differenzierenden Weltgesellschaft, in anderen sozialen Systemen (vor allem: der Ökonomie) an normativ verbindlichen Handlungsgründen entstanden und gerechtfertigt worden ist. So werden die Menschenrechte als moralisch begründete Rechte betrachtet, deren rechtsförmige Positivierung und Durchsetzung ebenfalls moralisch gefordert ist. Oder die Funktionsbedingungen einer globalisierten Ökonomie werden als hinreichender Grund für eine bestimmte normative Ordnung behauptet, die vom Recht auszugestalten und durchzusetzen sei. Die Vorlesung will der Frage nachgehen, ob der Normativität des Rechts neben seiner Service-Funktion auch eine eigenständige Bedeutung (und Begründung) zukommt, ob vielleicht sogar diese Serviceleistungen gar nicht möglich sind, ohne dass Recht zugleich konstituierend ist. Wenn diese Hypothese zutrifft, dann wäre weiter zu fragen, ob und inwiefern die konstitutive Normativität des Rechts ihrerseits die Normativität anderer normativer Ordnungen strukturiert.
CV
Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Co-Sprecher des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ sowie Fellow und Mitglied des Direktoriums am Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goethe-Universität in Bad Homburg v.d.H. Veröffentlichungen (Auswahl): Falscher Friede durch repressives Völkerstrafrecht?, in: W. Beulke, K. Lüderssen, A. Popp & P. Wittig (eds.), Das Dilemma des rechtsstaatlichen Strafrechts. Symposium für Bernhard Haffke zum 65. Geburtstag, Berlin: BWV, 2009, pp. 79–100; Die naturalistische Herausforderung des Schuldstrafrechts, in: S. Schleim, T. M. Spranger & H. Walter (eds.), Von der Neuroethik zum Neurorecht?, Göttingen: Vandenhoek, 2009, pp. 214-242; Liberale und diskurstheoretische Deutungen der Menschenrechte, in: W. Brugger, U. Neumann & S.Kirste (eds.), Rechtsphilosophie im 21. Jahrhundert, Frankfurt/M.: Suhrkamp, 2008, pp. 338-359; Schuld und kommunikative Freiheit. Studien zur individuellen Zurechnung strafbaren Unrechts im demokratischen Rechtsstaat, Frankfurt/M.: Vittorio Klostermann, 2005.
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