
Mit welchem Recht darf ein Staat für sich Hoheitsgewalt beanspruchen? Wie muss das Handeln seiner Repräsentant:innen beschränkt werden, sodass dadurch keine herrschaftliche Willkür, sondern demokratische Selbstgesetzgebung zum Ausdruck kommt? Und wie müsste ein Begriff der Öffentlichkeit aussehen, der darauf Antworten liefert, die auf der Höhe der Zeit sind? Diesen Fragen stellt sich der kanadische Philosoph Arthur Ripstein in den anstehenden Frankfurt Lectures „The Idea of the Public: Two Kantian Themes“ am Montag und Dienstag, den 8. und 9. Juli 2024, jeweils um 18:15 Uhr im Raum EG.01 des Gebäudes „Normative Ordnungen“.
Seine Antworten entwickelt Ripstein im Ausgang von der Philosophie Immanuel Kants, dessen Geburtstag sich dieses Jahr zum 300. gejährt hat, der aber immer noch Problemlösungen für die Herausforderungen der Gegenwart parat hält. Die erste Vorlesung „The Idea of the Public“ am 8. Juli widmet sich der Grundsatzfrage nach der Rechtfertigung für staatliche Hoheitsrechte, etwa Steuern zu erheben oder Verbrechen zu bestrafen. Ripstein grenzt seinen kantischen Ansatz eines genuin öffentlichen Vernunftgebrauchs von gängigen wissenschaftlichen Positionen ab und gibt dem demokratischen Rechtsstaat dadurch eine neue Grundlage. Die zweite Vorlesung am 9. Juli wendet sich unter dem Titel „Giving Laws to Ourselves“ dem Problem zu, dass jede Ausübung öffentlicher Macht letztlich von Entscheidungsträger:innen abhängt, die individuelle Faktoren in ihre Handlungen einfließen lassen. Es erhebt sich daher die schwierige Frage, wie deren mögliche Willkür so eingegrenzt werden sollte, dass die Entscheidungen auch seitens der von ihnen Betroffenen als Ausdruck von Selbstgesetzgebung verstanden werden können.
Weitere Informationen: Hier…