• Beitrag veröffentlicht:3. März 2025

Eine aktuelle Befragung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrates für Integration und Migration (SVR) hat ergeben, dass Personen, die als fremd wahrgenommen werden, etwa doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert werden wie jene, bei denen dies nicht zutrifft. Ähnliche Ergebnisse liefert der nicht-repräsentative Afrozensus. Nicht ohne Grund also werden Handlungsweisen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im öffentlichen Diskurs zunehmend diskutiert. „Es gibt jedoch noch viel zu wenig Wissen über Rassismus und Diskriminierung in der polizeilichen Arbeit außerhalb von Personenkontrollen“, erklärt Tobias Singelnstein, Kriminologe und Strafrechtler an der Goethe-Universität sowie Mitglied der Forschungsinitiative „ConTrust“ am Forschungszentrum „Normative Ordnungen“. Aus diesem Grund hat er zusammen mit Eva Groß, Professorin für Kriminologie und Soziologie an der Polizeiakademie Hamburg, eine Studie initiiert, die diese Wissenslücke schließen soll. Das dreijährige Kooperationsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit über 300.000 Euro gefördert, und zehn Forscherinnen und Forscher sind daran beteiligt.

Vom 3. März bis zum 3. April 2025 wird zunächst eine repräsentative Bevölkerungsbefragung durchgeführt. Für diese Umfrage wurden per Zufall 100.000 Personen aus den Einwohnermelderegistern von fünf deutschen Großstädten (Berlin, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, München) ausgewählt. Diese erhalten im Befragungszeitraum einen Brief mit einem Link zu einem Online-Fragebogen. „Je höher die Rücklaufquote ist, desto präzisere Aussagen zur Problematik können wir machen“, betont Professorin Groß. Die quantitative Bevölkerungsbefragung wird durch 60 qualitative Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen ergänzt, in denen verschiedene Perspektiven und Erfahrungen gesammelt werden. Singelnstein erklärt: „Es ist unser Ziel, die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung mit den Einschätzungen von Polizistinnen und Polizisten zu kombinieren, die bei der Ausübung staatlicher Aufgaben im Vollzug oder in kriminalpolizeilichen Ermittlungen tätig sind.“ Bislang wurden Erfahrungen von Betroffenen und Wahrnehmungen der Polizei meist getrennt voneinander untersucht.