Forschungsprojekte
Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2024
Die Verfolgung extremistischer Gewalttaten kann dann, wenn sie sich auf Minderheiten in einer Mehrheitsgesellschaft fokussiert, zu nicht-intendierten rassistischen Effekten führen und dazu beitragen, dass sich Stereotype bilden oder verfestigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn generalisierende Charakteristika wie Ethnizität, Sprache, Hautfarbe, Religion usw. als „Marker“ für die Identifikation von Extremisten genutzt und medial verstärkt werden, die auch auf die nicht-extremistischen Mitglieder einer Gemeinschaft zutreffen. Man spricht in diesem Zusammenhang von „Verdachtsgemeinschaften“ (suspect communities), die dazu beitragen können, dass Menschen, die sich „unter Verdacht gestellt“ fühlen, sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen oder sogar mit Extremisten solidarisieren.
Solche, den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdenden Mechanismen sind vor allem in Großbritannien identifiziert worden. In den 1970 und 80er Jahren waren es die Iren und Irinnen, die im Zuge der Prevention of Terrorism Acts stigmatisiert wurden; nach den Anschlägen von 2005 war es die Gruppe der Muslime und Musliminnen, die sich zunehmend kollektiv unter Extremismusverdacht gestellt sah. Das Teilprojekt untersucht, ob es auch in Deutschland zu „Verdachtsgemeinschaften“ gekommen ist. Wenn ja, ist die Frage, wie genau die Kausalmechanismen verlaufen und sich der Prozess verhindern lässt. Wenn nein, ist die Frage, wie in Deutschland die Bildung von Verdachtsgemeinschaften verhindert werden konnte und welche Lehren daraus für die Vermeidung rassistischer Effekte auch in anderen Institutionen gezogen werden können.
Untersucht werden staatliche und nicht-staatliche Institutionen der Extremismusbekämpfung und die Wirkung ihrer Arbeit auf Minderheitsgruppen. Dabei sollen zum einen die Maßnahmen und Praktiken der Institutionen anhand von Policy-Dokumenten und Interviews, zum anderen die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Gruppen selber anhand von Fokusgruppengesprächen erhoben werden. Das Teilprojekt trägt zum Gesamtvorhaben bei, indem es Erkenntnisse darüber liefert, wie in Institutionen nicht-intendierte rassistische Effekte entstehen können und wie sie sich verhindern lassen. Am Ende soll eine Handreichung für die Praxis stehen, die auf der Grundlage von best practices Empfehlungen für eine rassismussensible Extremismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention enthält.
Projektleiter: Prof. Dr. Christopher Daase | Profil
Das Projekt ist Teil des Forschungsbereich A: Dynamisierungen der Wissens- und Diskursproduktion zu Rassismus der Studie "Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche" des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt und wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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Leibniz Forschungsgruppe
Die Forschung der Leibniz Forschungsgruppe "The Transformations of Citizenship" wird durch einige der dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit motiviert: Wie können regionale und globale Ansätze entwickelt werden, um die Mobilität in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und des Klimawandels zu erleichtern, wie kann das Zusammenleben in unseren immer vielfältigeren Gesellschaften gestaltet werden, wie können denjenigen Rechte zugestanden werden, die keinen formalen Zugang zur Staatsbürgerschaft haben, und wie kann die sich ständig ausweitende Reichweite von Grenzen und Migrationskontrolle in einer Welt anhaltender Ungleichheit gebändigt werden. Indem theoretische und angewandte Perspektiven zusammengebracht werden, soll das Problem der demokratischen Grenzen neu beleuchtet, neue Formen der Mitgliedschaft und Zugehörigkeit vorgestellt und ein Beitrag zu normativen und politischen Debatten geleistet werden.
Projektverantwortliche: Prof. Dr. Ayelet Shachar | Profil
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Die Leibniz Forschungsgruppe wird durch die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) gefördert
Im dritten Arbeitsfeld soll das im Projekt entwickelte Konzept einer „Biopolitik der Differenz“ im Hinblick auf das Verhältnis von Staat und Gesellschaft in Betracht kommen. Ausgangspunkt ist hier jene Analyse des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft, die in den Nachkriegsjahren in Deutschland maßgeblich war. Aufbauend auf diesem Materialkorpus und im Austausch mit den Forschungen in den ersten beiden Arbeitsfeldern zur Biopolitik wird eine neuartige Aneignung maßgeblicher Texte der politischen Philosophie der Moderne (v.a. Hobbes und Hegel) möglich. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie sich mithilfe der Reflexion auf das Verhältnis von Politik und Leben ein Problem des Staat-Gesellschaftsdiskurses durchdenken lässt, das durch die eingangs genannten Krisendiagnosen ins Zentrum der Diskussion gelangt ist. Dabei geht es um die Frage, wie sich Verfassungsprozesse jenseits des traditionellen Verhältnisses von Staat und Gesellschaft begreifen lassen. Diese Frage verbindet zwei verschiedene Aspekte: die Verfassung als die Verteilung und Organisation politischer Macht und die Verfassung als die politisch-rechtliche Strukturierung und damit Ermöglichung der ausdifferenzierten Teilbereiche der bürgerlichen Gesellschaft (im Sinne der "sozialer Konstitutionalisierung"; vgl. Teubner 2012). Diese Doppelfrage nach der Verfassung als Medium der Verbindung und Unterscheidung von Staat und Gesellschaft bzw. Politik und Leben soll in diesem Arbeitsfeld in zwei Hinsichten untersucht werden.
(a) Unabhängig davon, ob die Kritik des (National-)Staats sich in der Perspektive auf dessen Aufhebung in supranationalen Formen des Politischen (EU, UN, WTO, etc.), in transnationalen Formen von global governance (Bankenregulierung – "Basel III", Schiedsgerichte, etc.) oder in der Hinwendung zu regionalen Formen der Organisation des gesellschaftlichen Lebens (Peergroup, Community, Netzwerk, Lebensformen) artikuliert, geht mit all diesen Modellen die Zurückweisung der Staat-Gesellschaft-Differenz einher. Daher erfordert eine Untersuchung der aktuellen Staatskritik zuvorderst eine Analyse der Bedingungen und Strukturen dessen, wogegen sie sich in Stellung bringt: In kritischer Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Entwürfen zu einer Verfassung nach dem Staat, ob als "dynamisches Verfassungsverständnis" (Habermas 2012: 256), "horizontale Konstitutionalisierung" (Joerges 2008) oder als "Globalverfassung" (Fischer-Lescano 2005), geht es daher um die Untersuchung der Gründe und Strukturen des konstitutiven, differentiellen Abhängigkeitsverhältnisses von (National-)Staat und bürgerlicher Gesellschaft. (b) Die genannten Kritiken des (National-)Staates sind dadurch bestimmt, dass sie an die Stelle der Organisation des Sozialen durch den Staat Modelle der Selbstorganisation des Sozialen stellen. Diese Vereinseitigung auf die selbstorganisierenden und -regulierenden Kräfte des Sozialen hat zur Konsequenz, dass sie die Frage nicht mehr beantworten können, wie politische Freiheit in ihrer spezifischen politischen Normativität – den Ideen der Allgemeinheit, Gleichheit und Solidarität – im Sozialen Wirksamkeit erlangen kann. Es scheint sich damit die Aporie einzustellen, dass das Soziale entweder im modernen Sinn als selbstregulierend oder aber, antimodern, als von außen staatlich gesteuert gedacht werden muss. In diesem Arbeitsfeld soll der Hypothese nachgegangen werden, dass sich diese Aporie auflösen lässt, wenn die begrifflichen Ressourcen einer Biopolitik der Differenz ins Spiel gebracht werden. Denn diese erlauben, die Differenz von Leben und Politik so zu denken, daß sie nicht nur – negativ – das gesellschaftliche Leben von der staatlichen Regulierung freisetzt, sondern – umgekehrt und positiv – die Freiheit des Politischen allererst ermöglicht. Die genannte Aporie beruhte demnach (undurchschaut) auf einem defizienten oder problematischen Verständnis der Differenz von Leben und Politik. Diese Hypothese soll vor allem durch eine kritische Rekonstruktion der Gedanken desjenigen Autors ausgearbeitet werden, der für die (deutsche) Diskussion von Staat und Gesellschaft grundlegend ist: der politischen Philosophie Hegels. Dabei soll gezeigt werden, dass sich bereits in der Hegelschen Staatsphilosophie, die die Staat-Gesellschaft-Differenz maßgeblich bestimmt hat, entscheidende Hinweise darauf finden, wie das äußerliche Verhältnis von bürgerlicher Gesellschaft und (National-)Staat durch einen Zusammenhang von Leben und Politik überwunden werden kann, in dem Politik und Leben je in sich die Differenz zum anderen geltend machen. Dieser Gedanke kann für die Frage nach einem erneuerten Begriff des Staates in Zeiten der Globalisierung (a) fruchtbar gemacht werden.
Literatur:
Fischer-Lescano, Andreas 2005: Globalverfassung: Die Geltungsbegründung der Menschenrechte. Weilerswist.
Habermas, Jürgen 2012: Nachmetaphysisches Denken II - Aufsätze und Repliken. Berlin.
Joerges, Christian 2008: "Kollisionsrecht als Form der Konstitutionalisierung Europas nach 'schmerzlichen Erfahrungen': Zur Kritik der Geschichtsvergessenheit der Europarechtswissenschaft", in: ders. et al. (Hrsg.): "Schmerzliche Erfahrungen der Vergangenheit" und der Prozess der Konstitutionalisierung Europas. Wiesbaden, 26-42.
Teubner, Gunther 2012: Verfassungsfragmente. Gesellschaftlicher Konstitutionalismus in der Globalisierung, Berlin.
Funding period: 1 May 2019 to 30 April 2022
How have audiovisual representations of public spaces – and particularly the documentation of war damage and of reconstruction efforts –, shaped the politics, policies and polities of post-WW II Europe? Framing post-war culture as a culture of trauma and transition and treating public space as a privileged site for the discursive construction of regional, national and supra-national communities, VICTOR-E studies the political iconography of public spaces in non-fiction film from the cessation of hostilities (1944-45) until the Thaw (1956) in a transnational perspective. This perspective encompasses different national experiences of war destruction and post-war reconstruction across Europe.
Rather than mere representations of pro-filmic realities, VICTOR-E assumes that documentary films serve as agents in the formation of normative frameworks for communities at both the communal and national level. In particular, VICTOR-E assumes that, through the cinematic configuration of public spaces, non-fiction films contribute towards the formation of distinctive notions of the demos and, by implication, of different and competing visions of democracy.
VICTOR-E unites scholars of non-fiction film from four European countries with film archives and combines archival research with oral histories to provide context for previously digitized as well as newly discovered and digitized content. Apart from scholarly publications and conferences, the main deliverable is a sustainable, multilingual (F, I, D, CZ, English) virtual exhibition connected with European Film Gateway, which presents the research results to scholars and the general public and furthers our understanding of how audiovisual media shape notions of public space as a site of commemoration and political and social action.
Project leader:
Prof. Dr. Vinzenz Hediger | Profil
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The project is funded by HERA - Humanities in the European Research Area
Zur Neukonzeption der Krise von Staat und Gesellschaft
Projektlaufzeit: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
In diesem Projekt sollen zwei Stränge philosophischer Auseinandersetzung mit gegenwärtigen politischen Formen und Krisen zusammengebracht werden. Auf der einen Seite steht der Diskurs, der die beiden Kategorien des Staates und der Gesellschaft hinsichtlich ihrer Differenz und ihres Verhältnisses untersucht. Auf der anderen Seite stehen Diskussionen um die Frage, auf welche Weise sich Politik auf das Leben richtet, oder umgekehrt, inwiefern das Leben die Ressourcen enthält, um die Krisen in der Herausbildung politischer Strukturen zu überwinden. Die vorgeschlagene Verknüpfung soll sich allerdings nicht in einem Vergleich beider Diskurse erschöpfen. Es geht nicht bloß darum zu fragen, inwiefern sie analog funktionieren, die gleichen Gegenstände behandeln und ähnliche oder aber unterschiedliche Antworten auf gegenwärtige Krisen anbieten. Das Projekt soll vielmehr weitergehen und eine wechselseitige Beobachtung beider Diskurse vorschlagen. Jede Seite vermag auf Leerstellen und Probleme der anderen hinzuweisen und zugleich mögliche Antworten zu ihrer Überwindung bereitzustellen.
Zur detaillierteren Beschreibung des Gesamtprojekts: Hier...
Projektverantwortliche:
Dr. Jonas Heller | Profil
Dr. Marina Martinez Mateo | Profil
Prof. Dr. Christoph Menke | Profil
Die Teilprojekte:
Die Differenz des Lebens (Arbeitsfeld 1)
Das Problem der biopolitischen Form (Arbeitsfeld 2)
Die Verfassung des Lebens (Arbeitsfeld 3)
Das Projekt wird gefördert innerhalb des Programms Sachbeihilfe der DFG
Weitere Beiträge...
Unterkategorien
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Forschungsprojekte 2007-2012
- Beitragsanzahl:
- 71