Forschungsprojekte 2019
Datenschutzstrafrecht und Informationsgesellschaft
Publikation
Projektleiterin: Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Projektbeschreibung
Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung unserer Lebenswelt führt dazu, dass ei-nerseits immer mehr personenbezogene Daten anfallen. Ubiquitäres Computing bringt es mit sich, dass alle technischen Hilfsmittel vom Smartphone bis zum Auto, die wir verwenden, auch Informationen über uns aufzeichnen und verarbeiten. Andererseits wird es immer leichter, Informationen zu sammeln, zu archivieren und auszuwerten. Hier seien nur Big Data und Künstliche Intelligenz als Stichworte genannt. Dies weckt nicht selten Begehrlichkeiten nach der Auswertung über das Autorisierte hinaus und birgt das Risiko des Missbrauchs sensibler Daten.
Bereits seit den 1980er Jahren ist daher der Datenschutz ein Thema, das nicht nur öffentliche Debatten, sondern auch die Rechtswissenschaft beschäftigt. In Deutschland begann die Debatte mit den Protesten gegen eine geplante Volkszählung, deren gesetzliche Grundlage das Bundesverfassungsgericht 1983 teilweise für verfassungswidrig erklärte. Im Volkszählungs-Urteil entwickelte das Gericht die deutsche Variante eines Datenschutzgrundrechts: das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Heute werden die Debatten nicht nur von der Kritik an staatlichen Eingriffen etwa durch die Vorratsdatenspeicherung beherrscht. Immer mehr in den Vordergrund rückt auch die Frage, wie mit dem Datenhunger privater Unternehmen umgegangen werden soll. In der Rechtswissenschaft werden beide Problemkreise bisher vor allem im Öffentlichen Recht und im Privatrecht diskutiert. Daher spielen Fragen danach, ob und wieweit der „Datenbetroffene“ strafrechtlich zu schützen ist, bislang fast keine Rolle. Diese Lücke wird das Forschungsprojekt schließen.
Die Besonderheit dieses Themenbereichs besteht darin, dass die normativen Vorgaben für den Datenschutz durch Strafrecht anders als im überwiegenden Teil des Strafrechts nicht mit tradierten Wertvorstellungen übereinstimmen (können) – wie dies etwa bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten der Fall ist. Denn es handelt sich um ein relativ neues Phänomen, das moralischen oder ethischen Wertungen schwer zugänglich ist und das angesichts seiner internationalen Dimension ohnehin unterschiedlichsten „Datenkulturen“ ausgesetzt ist. Es ist also ein Bereich, in dem sich normative Ordnungen gerade erst entwickeln. Deren Herausbildung wird in dem Forschungsprojekt interdisziplinär untersucht, sodass konkrete technische Entwicklungen, philosophische Erkenntnisse ebenso wie soziologische und historische Ansätze einbezogen werden können. So kann unter Heranziehung sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Analysen der Informationsgesellschaft herausgearbeitet werden, worum es aus rechtlicher Sicht geht, insbesondere welche Konflikte und welche Ansprüche miteinander in Ausgleich zu bringen sind.
Es zeichnet sich ab, dass es beim Datenschutz durch Strafrecht nicht um den Schutz sämtli-cher Daten vor Missbrauch oder Zerstörung geht, wie man auf den ersten Blick meinen könnte (z.B. Schutz vor Hacking von Betriebsdaten). Ordnet man die Thematik in das Informationsrecht ein und rekonstruiert die Genese des Datenschutzes kritisch, dürfte deutlich werden, dass es vielmehr um den Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsbeeinträchtigungen geht, wenn Dritte mit persönlichkeitsrelevanten Informationen umgehen.
Auf diesen Analysen aufbauend können die Strafvorschriften identifiziert werden, die dem Datenschutzrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Strafvorschriften, die im Kern das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützen. Zu berücksichtigen werden vor allem Vor-schriften sein, die heimliche Wort- und Bildaufnahmen oder die Weitergabe von persönlichkeitsrelevanten Informationen verbieten. Dies reicht vom Schutz der Verletzung des Patientengeheimnisses bis hin zum Verbot des „Cybermobbing“.
Im Mittelpunkt des Projekts steht die Analyse solcher „datenschützender“ Strafvorschriften. Unter Rückgriff auf die genannten sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Analysen gilt es dabei auch zu untersuchen, ob es in Bereichen des Datenschutzes zu einer Überkriminalisie-rung gekommen ist oder ob der strafrechtliche Schutz zu kurz greift. Dafür wird ein eigenständiger, genuin verfassungsrechtlicher Bewertungsmaßstab entwickelt, der sich von dem herkömmlichen strafrechtswissenschaftlichen Ansatz abhebt. Auf diese Weise kann der Normzweck der „datenschützenden“ Strafvorschriften deutlicher herausgearbeitet werden und die Grundlage für eine verfassungsorientierte Auslegung der Strafvorschriften gelegt werden: Es geht um den Schutz des Anspruchs auf einen selbstbestimmten Umgang mit persönlichkeitsrelevanten Informationen.
Das Projekt wurde bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der dort eingereichten Habilitationsschrift begonnen und in das Exzellenzcluster eingebracht. Die Buchveröffentlichung der Schrift erfordert umfangreiche Aktualisierungen und Ergänzungen weil sich die Entwicklungen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht überstürzen, wie beispielsweise das zwischenzeitliche Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zeigt. Die Buchveröffentlichung wird durch eine Veranstaltungsreihe an der Goethe-Universität zu „Digitalisierung und Recht“ begleitet und ergänzt.
Veröffentlichung:
Beatrice Brunhöber, Der strafrechtliche Schutz der informationellen Selbstbestimmung, Mohr Siebeck Verlag, Reihe „Jus Poenale“, Tübingen voraussichtlich 2020 (im Erscheinen).
Veranstaltung:
Veranstaltungsreihe gemeinsam mit Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann an der Goethe-Universität Frankfurt: „Digitalisierung und Recht“ voraussichtlich im Sommersemester 2020. (Die Reihe wird verschoben!)
Die normative Ordnung Künstlicher Intelligenz | NO:KI
Forschungsnetzwerk
Projektleiter: Prof. Dr. Christoph Burchard
Projektbeschreibung
„Künstliche Intelligenz“ (KI) ist heute in aller Munde. Und das aus gutem Grunde: KI ist der Motor der immer schneller voranschreitenden Digitalen Revolution, die alle Lebensbereiche durchwirkt. Das Forschungsprojekt „Die normative Ordnung Künstlicher Intelligenz“ baut ein Forschungsnetzwerk auf, das drei Fragenkomplexe aufarbeitet:
1. „Normative Ordnungen in KI?
Was sind die immanenten normativen Ordnungen von KI-Applikationen? Bzw. was sollten sie sein?
2. Normative Umordnungen durch KI?
Wie transformiert KI (bzw. deren immanente normativen Ordnungen) unsere bestehenden normativen Ordnungen? Bzw. wie sollte letztere durch erstere transformiert werden?
3. Normative Umordnungen von KI?
Kann KI durch externe normative Ordnungspostulate – insbesondere durch das Recht – regulierbar werden? Bzw. wie sollte sie reguliert und dadurch umgeordnet werden?
Diese Fragenkomplexe greifen ineinander. So kann kritisch beobachtet werden, dass KI – entsprechenden Verklärungen oder Vereinfachungen zuwider – weder eine selbständige Wesenheit noch an sich rational oder objektiv ist. Vielmehr kann sie ein veritables (politisches, wirtschaftliches, kulturelles etc.) Machtinstrument mit immanenten biases darstellen (Fragenkomplex „Normative Ordnungen in KI?“). Diese biases können bestehende (z.B. politische, wirtschaftliche oder soziale) Asymmetrien perpetuieren, existierende Diskriminierungen fortschreiben und die Quantifizierung des Sozialen alternativlos erscheinen lassen. Beispielhaft sieht etwa Soshana Zuboff mit all dem das Zeitalter des Überwachungskapitalismus eingeläutet (Fragenkomplex „Normative Umordnungen durch KI?“). Um dem entgegenzusteuern, müsste die normative Grundkonfiguration der entsprechenden KI-Applikationen geändert werden (Fragenkomplex „Normative Umordnungen von KI?“).
Veranstaltungen:
Programm im Wintersemester 2020/21
Ringvorlesung "Machtverschiebung durch Algorithmen und KI"
Weitere Informationen: Hier...
Programm im Wintersemester 2019/20
Workshop
7. und 8. Mai 2020
First Finnish-German Workshop on Foundational Matters of Criminal Law & Justice
Goethe University Frankfurt am Main
Campus Westend
Building Normative Orders, Room 5.01
Die Veranstaltung entfällt!
Vortragsreihe "Haftungsrecht und Künstliche Intelligenz"
Weitere Informationen: Hier...
Programm im Sommersemester 2019*
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16. April 2019, 16.15 Uhr, 4.101 RuW, Uni Campus Westend
KI als Ende des Strafrechts?
Prof. Dr. Christoph Burchard (GU Frankfurt / Normative Orders)
30. April 2019, 16.15. Uhr, 4.101 RuW, Uni Campus Westend
Algorithmic Sentencing
Prof. Vincent Chiao, Ph.D. (University of Toronto)
21. Mai 2019, 16.15 Uhr, 4.101 RuW, Uni Campus Westend
Digitalisierung und Strafrecht – neue Perspektiven
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg)
10. Juli 2019, 20.00 Uhr, 5.01 EXNO, Uni Campus Westend
Autonome technische Systeme – neue Zurechnungssubjekte für das Strafrecht?
PD Dr. Boris Burghardt (HU Berlin / Fritz Bauer Institut)
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*In Kooperation mit dem Dienstagsseminar des Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Weitere Veranstaltungen und Kooperationen
6. Juni, 20.00 Uhr, FKH Bad Homburg
Öffentlicher Vortrag am Forschungskolleg Humanwissenschaften (FKH):
Strafrechtsprechung durch Algorithmen?
Prof. Dr. Christoph Burchard (GU Frankfurt, Normative Orders)
Weitere Informationen: Hier...
12. Juli 2019, 18.00 Uhr, Kino des DFF, Frankfurt
In der Reihe Talking About a Revolution:
Können Roboter Autoren sein? Ein Gespräch über Copyright und künstliche Intelligenz rund um die Filme von Jan Bot
Prof. Dr. Vinzenz Hediger / Prof. Dr. Alexander Peukert (beide GU Frankfurt / Normative Orders)
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16. Juli 2019, 20.15 Uhr, Kino des DFF, Frankfurt
In der Reihe Talking About a Revolution:
Verzerrt das Kino die KI? Ein Gespräch über Privatheit, IT-Vertrauen und Repräsentation anhand von The Circle
Prof. Dr. Vinzenz Hediger / Prof. Dr. Christoph Burchard (beide GU Frankfurt / Normative Orders)
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19. bis 21. September 2019, FKH Bad Homburg
Bad Homburg Conference 2019
Künstliche Intelligenz - Wie können wir Algorithmen vertrauen?
Weitere Informationen: Hier...
„Materiale Gleichheit“
Interdisziplinäre und internationale Tagung
Projektverantwortliche: Prof. Dr. Ute Sacksofsky in Kooperation mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold
Projektbeschreibung
In unterschiedlichen Verständnissen von Gleichheit kulminieren derzeit Konflikte darum, was in einer Demokratie notwendige Bedingungen gedeihlichen Zusammenlebens sind. Während populistische Bewegungen substanzhaft-homogenen Gleichheitsvorstellungen anhängen, pochen historisch exkludierte Personengruppen auf ihre Gleichberechtigung und fordern gleiche Rechte ein, und zwar nicht nur formal, sondern auch tatsächlich.
Rechtshistorische Studien zeichnen nach, wie anfänglich formale Gleichheitsvorstellungen allmählich um materiale Gleichheitsverständnisse ergänzt werden. In philosophischer Perspektive bedeuten solche materialen Gleichheitskonzepte eine deutliche Komplexitätssteigerung, nicht zuletzt, weil sie die Gerechtigkeitsfrage wesentlich differenzierter aufwerfen. Zudem sind materiale Gleichheitsbegriffe von vornherein „intersektional“ zu denken, wie die Geschlechterstudien herausgearbeitet haben, und rücken damit interne Hierarchisierungen innerhalb kategorial bestimmter Personengruppen in den Blick.
Materiale Gleichheitskonzepte stellen rechtswissenschaftliche Konzepte von Gleichheit vor große methodische Herausforderungen, weil der Blick auf die relevanten Normen ergänzt werden muss um den Blick auf die Auswirkungen dieser Normen in der Lebenswirklichkeit der betroffenen Personen und Personengruppen. Eine rein rechtsinterne, normzentrierte Betrachtung wird mit sozialwissenschaftlichen Wissensbeständen konfrontiert und muss um diese ergänzt werden, um unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen sichtbar zu machen. Die Rechtspraxis wiederum reagiert mit der Entwicklung neuer dogmatischer Figuren, die eine Abbildung der komplexeren Gleichheitsverständnisse in rechtlichen Verfahren erlauben. Zu nennen sind insbesondere die mittelbare Diskriminierung, der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen und Gleichstellungsmaßnahmen.
Die Tagung bringt deutschsprachige Expert*innen zusammen, um in systematischer Weise über diese Entwicklungen und verschiedene disziplinäre Perspektiven auf materiale Gleichheitsverständnisse zu sprechen.
Internationale Tagung
Materiale Gleichheit
14. und 15. November 2019, Frankfurt am Main
Weitere Informationen: Hier...
Forschungsprojekte 2019/2020
Forschungsschwerpunkt 1 | Forschungsschwerpunkt 2 | Forschungsschwerpunkt 3 | Forschungsschwerpunkt 4
Projekte im Forschungsschwerpunkt 1: Umstrittene Ordnungen: Die Zukunft der Demokratie
1. No Alternative? Challenges to Democracy Today (Prof. Dr. Rainer Forst und Prof. Dr. Ayelet Shachar)
2. Der Staat als Streitschlichter – Von den Grundrechten als Abwehrrechte zu einer Stärkung der objektiven Dimension der Grundrechte (Prof. Dr. Klaus Günther und Prof. Dr. Stefan Kadelbach)
3. Configuring the demos: Cinema, the Global Digital Economy, and the Crisis of Democracy (Prof. Dr. Vinzenz Hediger)
4. Nach dem Eurozentrismus. Das Neudenken Europas hat erst begonnen (Prof. Dr. Bernhard Jussen)
5. Staat|Gesellschaft. Neue Perspektiven auf ein krisenhaftes Verhältnis (Prof. Dr. Christoph Menke)
6. „Geschichte und Kritik: systematische und methodische Ressourcen“ (Prof. Dr. Martin Saar)
7. „Materiale Gleichheit“ (Prof. Dr. Ute Sacksofsky in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold)
Projekte im Forschungsschwerpunkt 2: Verflüssigte Ordnungen: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
1. Die normative Ordnung Künstlicher Intelligenz | NO:KI (Prof. Dr. Christoph Burchard)
2. Datenschutzstrafrecht und Informationsgesellschaft (Prof. Dr. Beatrice Brunhöber)
3. Commercial Normativity in Cyberspace? (Prof. Dr. Nicole Deitelhoff)
4. Die Medialität normativer Ordnungen: Wie AfrikanerInnen aus der Nacht den Tag machen (Prof. Dr. Mamadou Diawara)
5. Configuring the demos: Cinema, the Global Digital Economy, and the Crisis of Democracy (Prof. Dr. Vinzenz Hediger)
6. Normative Wirtschaftspolitik – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (Prof. Dr. Rainer Klump und Prof. Dr. Darrel Moellendorf)
7. Das Recht der globalen Digitalität – The Law of Global Digitality (Prof. Dr. Alexander Peukert)
Projekte im Forschungsschwerpunkt 3: Zerfaserte Ordnungen: Gesellschaftlicher Zusammenhalt unter Bedingungen radikaler Pluralität
1. Fragile Kooperationen: Produktionskrisen des Kinos (Prof. Dr. Angela Keppler, Prof. Dr. Christoph Menke und Prof. Dr. Martin Seel)
2. “Religious Violence” in Historical Perspective (Prof. Dr. Boris Barth, Prof. Dr. Hartmut Leppin und Prof. Dr. Dorothea Weltecke)
3. Sprache und Praxis von Religion. Zur normativen Bedeutung religiöser Symbole und Rituale (Prof. Dr. Dr. Matthias Lutz-Bachmann und Prof. Dr. Thomas Schmidt)
4. Die normativen Strukturen der ägyptischen und mesopotamischen Wissenschaften:Eine grundlegende Neubetrachtung (Prof. Dr. Annette Warner (Imhausen))
5. Der globale Islam zwischen islamistischer Revitalisierung und progressivem Aufbruch (Prof. Dr. Susanne Schröter)
Projekte im Forschungsschwerpunkt 4: Überdehnte Ordnungen: Global Governance zwischen De- und Renationalisierung
1. Der Staat als Streitschlichter – Von den Grundrechten als Abwehrrechte zu einer Stärkung der objektiven Dimension der Grundrechte (Prof. Dr. Klaus Günther und Prof. Dr. Stefan Kadelbach)
2. Knowing the Rules and Acting Politically. Friedrich Kratochwil and his Critics (Prof. Dr. Gunther Hellmann und Prof. Dr. Jens Steffek)
3. Nach dem Eurozentrismus. Das Neudenken Europas hat erst begonnen (Prof. Dr. Bernhard Jussen)
4. Staat|Gesellschaft. Neue Perspektiven auf ein krisenhaftes Verhältnis (Prof. Dr. Christoph Menke)
5. Normative Wirtschaftspolitik – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (Prof. Dr. Rainer Klump und Prof. Dr. Darrel Moellendorf)
6. Interpreting the Anthropocene: Hope and Anxiety at the End of Nature (Prof. Dr. Darrel Moellendorf)
7. Der globale Islam zwischen islamistischer Revitalisierung und progressivem Aufbruch (Prof. Dr. Susanne Schröter)
8. Zur Kontestation, Krise und Resilienz internationaler Institutionen (Prof. Dr. Armin von Bogdandy)
Forschungsschwerpunktübergreifende Projekte:
1. Normative Ordnungen. Junge Perspektiven (Dr. Matthias C. Kettemann LL.M (Harvard))
2. Eine Theorie normativer Ordnungen (Prof. Dr. Rainer Forst und Prof. Dr. Klaus Günther)
„Geschichte und Kritik: systematische und methodische Ressourcen“
Tagung, Workshop, Publikationen
Projektverantwortlicher: Prof. Dr. Martin Saar
Projektbeschreibung
Die Forschungsperspektive mit dem Titelbegriff „Normative Ordnungen“ richtet sich auf soziale und politische Ordnungsgefüge, um deren Macht- und Herrschaftsfunktion einerseits, ihre Geltungs- und Legitimationsweise andererseits zu analysieren und zu erläutern. In diesem Forschungszusammenhang werden bestimmte Ordnungen daraufhin untersucht, wie sie faktisch oder effektiv Ordnung herstellen und wie sie zugleich Legitimität beanspruchen oder Rechtfertigungsgründe bereitstellen. Das methodische Verbinden der beiden Perspektiven („von außen“ auf Ordnungsbildung und „von innen“ auf Geltung oder Sinn) kann dabei auch die besondere Seinsweise des Sozialen und Politischen aufschließen: Es ist nie einfach nur da, sondern immer auch schon in bestimmten Narrativen, Bilder, Diskursen erzählt, gedeutet und mit Wert versehen. Jede materiale, spezifische Analyse und auch jede Zurückweisung einer bestimmten Ordnungsform werden also auf beiden Ebenen operieren müssen, auf der Ebene der Beschreibung faktischer Ordnungs- und Herrschaftseffekte und auf der Ebene der Explikation sinn- und werthafter Begründungseffekte. Und sie werden versuchen, den internen Zusammenhang der beiden Ebenen zu beschreiben.
Was diese Ausgangsentscheidung methodologisch oder grundbegrifflich heißt, wird seit längerem im Rahmen einer Theorie der normativen Ordnungen und ihrer Rechtfertigungsdiskurse und –narrative erforscht, wobei unterschiedliche theoretische Ressourcen, oft disziplinenabhängig, genutzt worden sind. In diesem Teilprojekt „Geschichte und Kritik“ soll ein Beitrag zu diesen Grundlagenfragen erarbeitet werden, der sich aus dem Durchgang durch zwei Theorietraditionen ergibt, die, wenn man sie auf die Perspektive „Normative Ordnungen“ zuspitzt, enorm hilfreich sein können. Beide spielten in den vergangenen Jahren eine Rolle, waren aber nicht immer direkt Gegenstand einer isolierten methodologischen Betrachtung. Erstens sollen – im Anschluss an etliche Veranstaltungen der vergangenen Jahre – neuere Beiträge aus der Kritischen Theorie jüngerer Prägung in ihrem politisch-theoretischen Teil, nämlich als Analyse und Kritik heutiger, demokratischer Herrschaftsformen, auf ihre Verfahren und begrifflichen Mittel befragt werden. Zweitens soll die hiervon doch recht divergierende Perspektive einer historischen Macht-, Wissens- und Selbstgeschichte, wie sie Michel Foucault verfolgt hat, auf ihre methodische Aktualität und Leistungsfähigkeit gefragt werden. In beiden Hinsichten verfolgt das Projekt „Geschichte und Kritik“ die Leitfrage, mit welchen theoretischen und begrifflichen Mitteln eine Analyse und Problematisierung heutiger und zukünftiger normativer Ordnungen ausgestattet sein kann und sollte.
Öffentlicher Workshop: Philosophie, Kritik, Geschichte: Foucaults historisch-philosophische Praxis (organisiert gemeinsam mit Dr. Frieder Vogelmann)
30. und 31. Juli 2019
Weitere Informationen: Hier...
Tagung „Kritische Theorie der Politik“
1. November 2019
Weitere Informationen: Hier...