Vortrag und Podiumsgespräch
Begrüßung
Prof. Franziska Nori (Direktorin des Frankfurter Kunstvereins)
Prof. Dr. Rainer Forst (Direktor des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt)
Finn-Lauritz Schmidt (Forschungszentrum „Normative Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt)
Vortrag
Prof. Dr. Klaus Günther (Forschungszentrum „Normative Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt)
Anschließendes Podiumsgespräch mit
Prof. Dr. Klaus Günther (Forschungszentrum „Normative Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt)
Prof. Dr. Gabriele Britz (Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., Rechtswissenschaftlerin Justus-Liebig-Universität Gießen)
Prof. Dr. Christoph Burchard (Forschungszentrum „Normative Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt)
Moderation: Rebecca Caroline Schmidt (Geschäftsführerin des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“, Goethe-Universität Frankfurt)
An zentraler Stelle der Begründung seines Klimabeschlusses von 2021 führt das Bundesverfassungsgericht den Begriff der »intertemporalen Freiheitssicherung« ein. Das Grundgesetz verpflichte, so heißt es erläuternd, auch zur »Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit« und »zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen«. Jenseits der unmittelbar verfassungsrechtlich relevanten Fragen eröffnet der neue Schlüsselbegriff eine Bedeutungsdimension der Freiheit, die bisher nur unzureichend beachtet worden ist, aber künftig angesichts der sich beschleunigenden Klimakrise eine immer größere Rolle spielen wird: Die Zeitlichkeit der Freiheit. Das Recht hat diese Dimension bisher kaum adäquat erfasst, das Verhältnis von Recht und Zeit wird in der Rechtswissenschaft nur selten thematisiert. Der Vortrag will einige Überlegungen dazu präsentieren, insbesondere mit Blick auf das Problem der drängenden und immer knapper werdenden Zeit, die im Zentrum der Sorge um das Klima steht.
Impressionen
Der Vortrag und die Diskussion sind zugleich Teil der Ringvorlesung „Klimakrise und Strafrecht“. Weitere Informationen und Programm: Hier…
Prof. Dr. Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er studierte Philosophie und Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. Zwischen 1983 und 1986 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und Hochschulassistent in Frankfurt am Main bei Klaus Lüderssen und in einer rechtstheoretischen Arbeitsgruppe unter der Leitung von Jürgen Habermas (1986-1990); Er wurde 1987 mit einer Dissertation zum Thema „Anwendungsdiskurse in Moral und Recht“ promoviert, 1997 folgte die Habilitation (Titel der Habilitationsschrift: „Schuld und kommunikative Freiheit. Studien zur individuellen Zurechnung strafbaren Unrechts im Demokratischen Rechtsstaat“). Seit 1998 ist er Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität. Er ist Mitglied des dortigen »Forschungszentrums Normative Ordnungen« sowie am Frankfurter Standort des »Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt«.
Prof. Dr. Gabriele Britz ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Britz studierte ab 1987 an der Universität Frankfurt/M. Rechtswissenschaften. 1994 wurde sie mit der Arbeit „Die Bedeutung des Europäischen Gemeinschaftsrechts für die örtliche Energieversorgung unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten“ promoviert, für die sie mit dem Baker & McKenzie-Preis ausgezeichnet wurde. Nach dem Referendariat forschte sie von 1997 bis 2000 als Habilitationsstipendiatin des Landes Hessen und erarbeitete die Schrift „Kulturelle Rechte und Verfassung. Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz“. Im Jahr 2000 habilitierte sie sich in Frankfurt. 2001 wurde sie mit dem Heinz Maier-Leibnitz-Preis 2001 der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausgezeichnet. Von 2011 bis 2023 war sie als Richterin des Bundesverfassungsgerichts tätig. Während ihrer Amtszeit bereitete sie als Berichterstatterin zentrale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf den Gebieten des Umwelt-, Familien- und Datenschutzrechts vor.
Prof. Dr. Christoph Burchard ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
2007 wurde er an der Universität Passau mit der Arbeit: „Irren ist menschlich“ – Vorsatz und Tatbestandsirrtum im Lichte der Verantwortungsethik und der Emanzipation des angegriffenen Mitmenschen promoviert. 2015 habilitierte er sich an der LMU München (Titel der Habilitationsschrift: Die Konstitutionalisierung der gegenseitigen Anerkennung. Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in Europa im Lichte des Unionsverfassungsrechts).
Seit 2015 ist er Inhaber einer Professur für Straf- und Strafprozessrecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt und Mitglied des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“. Er forscht zu den Transformationen von Strafrecht und Strafrechtspflege in sich wandelnden Gesellschaften im Zuge ihrer Internationalisierung, Europäisierung und Digitalisierung sowie „glokaler“ Polykrisen. Er war Visiting Professor an verschiedenen Universitäten in Europa (u.a. Luiss Universität Rom, Universität Bologna) und in Südamerika (Universität Adolfo Ibáñez, Santiago de Chile). Er ist zudem Gründungssprecher des 2023 neu gegründeten Center for Critical Computational Studies (C3S).